1. Der Revisionsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Jahresabschluss 2022 der Stadt Erlangen zum 31.12.2022 in der im Prüfungsbericht vom 07.02.2024 abgedruckten Fassung festzustellen.
2. Der Revisionsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Hinweis: Die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entlastung ist in einer der folgenden Stadtratssitzungen vorgesehen.
Der Jahresabschluss 2022 wurde dem HFPA am 19.07.2023 durch
die Stadtkämmerei zur Kenntnis gebracht und offiziell dem Revisionsamt zur
Prüfung übergeben. Mit der Vorlage des Prüfungsberichts vom 07.02.2024 über die
örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022 nahm das Revisionsamt seine
Aufgaben nach Art. 103 Abs. 3 der Gemeindeordnung wahr.
Der Prüfungsbericht dient dem Revisionsausschuss als Grundlage zur Beurteilung, ob dem Stadtrat vorgeschlagen werden kann, den Jahresabschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Anlage:
Prüfungsbericht „Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022
der Stadt Erlangen“ des
Revisionsamtes (Nr. 12/2023) vom 07.02.2024 (siehe separate Verteilung).