Betreff
Erweiterung der Schulsportanlage BSC Erlangen
Vorlage
52/146/2024
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Zur Erweiterung der Schulsportanlage des BSC Erlangen mit einem Beachvolleyballfeld wird dem Verein ein Zuschuss mit einer Förderquote in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten gewährt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Bau des Beachvolleyballplatzes auf der Sportanlage des BSC Erlangen soll im Rahmen der Sportförderung der Stadt Erlangen unterstützt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Der Förderantrag des BSC Erlangen zum Bau eines Beachvolleyballplatzes wurde am 25.08.22 mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 26.555 € gestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Seit vielen Jahren hat sich das sog. „Erlanger Model“ bewährt. Die Stadt Erlangen stellt den Sportvereinen die gedeckten Sportflächen (Sporthallen) zur Verfügung. Auf der anderen Seite stellen die Sportvereine ihre Sportaußenanlagen für den Schulsport bereit.
Die städtischen Sportförderrichtlinien sind hierzu unter B. Materielle Förderungsmaßnahmen 2.2 Zentrale Sportanlagen wie folgt formuliert.

 

„Bei dem Ausbau einer Sportanlage für die ein Schulsportvertrag besteht, somit Nutzung von Schule und Verein, übernimmt die Stadt Erlangen die Finanzierung der für den Schulsport erforderlichen zusätzlichen Investitionen und Sanierungen.“

 

Der Impuls der Erweiterung der Sportanlage mit einem Beachvolleyballplatz ist durch den BSC Erlangen erfolgt. Eine Förderung durch die Sportförderrichtlinien würde bei Baumaßnahmen für den Neubau bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Da aber durch den Bau der Beachvolleyballanlage auch der Schulsport (Hermann-Hedenus-Grundschule) profitieren würde, schlägt die Sportverwaltung vor, den Zuschuss für den Verein auf 50 % der förderfähigen Kosten zu erhöhen. Hierzu wird Bezug genommen zu den Förderrichtlinien unter B. Materielle Förderung 16. Sonderregelung : Sonderregelungen und Ausnahmen sind im Einzelfall durch Beschluss im Sportausschuss und Sportbeirat möglich.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

X             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

X               sind vorhanden auf IvP-Nr. 421.400

                    sind nicht vorhanden