Zur Erweiterung der Schulsportanlage des BSC Erlangen mit einem Beachvolleyballfeld wird dem Verein ein Zuschuss mit einer Förderquote in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten gewährt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Bau des Beachvolleyballplatzes auf der Sportanlage des BSC Erlangen soll im Rahmen der Sportförderung der Stadt Erlangen unterstützt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Förderantrag des BSC Erlangen zum Bau eines Beachvolleyballplatzes wurde am 25.08.22 mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 26.555 € gestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Seit vielen Jahren
hat sich das sog. „Erlanger Model“ bewährt. Die Stadt Erlangen stellt den
Sportvereinen die gedeckten Sportflächen (Sporthallen) zur Verfügung. Auf der
anderen Seite stellen die Sportvereine ihre Sportaußenanlagen für den
Schulsport bereit.
Die städtischen Sportförderrichtlinien sind hierzu unter B. Materielle
Förderungsmaßnahmen 2.2 Zentrale Sportanlagen wie folgt formuliert.
„Bei dem Ausbau
einer Sportanlage für die ein Schulsportvertrag besteht, somit Nutzung von
Schule und Verein, übernimmt die Stadt Erlangen die Finanzierung der für den
Schulsport erforderlichen zusätzlichen Investitionen und Sanierungen.“
Der Impuls der
Erweiterung der Sportanlage mit einem Beachvolleyballplatz ist durch den BSC
Erlangen erfolgt. Eine Förderung durch die Sportförderrichtlinien würde bei
Baumaßnahmen für den Neubau bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
betragen. Da aber durch den Bau der Beachvolleyballanlage auch der Schulsport
(Hermann-Hedenus-Grundschule) profitieren würde, schlägt die Sportverwaltung
vor, den Zuschuss für den Verein auf 50 % der förderfähigen Kosten zu erhöhen.
Hierzu wird Bezug genommen zu den Förderrichtlinien unter B. Materielle Förderung
16. Sonderregelung : Sonderregelungen und Ausnahmen sind im Einzelfall durch
Beschluss im Sportausschuss und Sportbeirat möglich.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
X sind vorhanden auf IvP-Nr. 421.400
sind nicht vorhanden