Betreff
Wirtschaftsschule: Schulversuch "Eingangsstufe an vierstufigen Wirtschaftsschulen" zum Schuljahr 2024/2025
Vorlage
40/192/2024
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen stimmt der Teilnahme der städtischen Wirtschaftsschule am Schulversuch  "Eingangsstufe an vierstufigen Wirtschaftsschulen" zum Schuljahr 2024/2025 zu. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit der Teilnahme der städtischen Wirtschaftsschule am Schulversuch "Eingangsstufe an vierstufigen Wirtschaftsschulen" soll ein nahtloser Übertritt aus der Grundschule an diese Schulart ermöglicht werden. Die Schulleitung der Wirtschaftsschule spricht sich explizit für die Teilnahme aus, um somit zur Stabilisierung dieses schulischen Angebotes beizutragen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die städtische Wirtschaftsschule (WIR) stellt als berufliche Schule ein attraktives Angebot in der vielfältigen Erlanger Schullandschaft dar. Momentan kann die Wirtschaftsschule frühestens in der 6. Jahrgangsstufe besucht werden, was zur Folge hat, dass Schüler*innen, die die Wirt-schaftsschule besuchen möchten, nach der Grundschule zuerst auf eine andere Schulart wechseln müssen. Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Bildungsausschusses vom 01.07.2021 dargelegt (Vorlage 40/071/2021) und dem Antrag auf Teilnahme der WIR an einem entsprechenden Schulversuch mehrheitlich zugestimmt.

 

      Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat nun mit Schreiben vom 01.02.2024 über die Einführung des Schulversuchs "Eingangsstufe an vierstufigen Wirtschaftsschulen" zum Schuljahr 2024/2025 informiert (s. Anlage). Eine KMBek soll zeitnah veröffentlicht werden.

      Der Schulversuch umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

Ø  Teilnehmen können staatliche, kommunale und staatlich anerkannte vierstufige Wirtschaftsschulen, die eine 6. Jahrgangsstufe als Vorklasse eingeführt haben.

Ø  Die Eingangsstufe umfasst die neue Jahrgangsstufe 5 und die Vorklasse an der Wirtschaftsschule (Jgst. 6).

Ø  Es sollen zwei Modelle der Eingangsstufe den Modellschulen zur Wahl angeboten werden: das Vormittags-Modell und das gebundene Ganztagsmodell. Die Modellschulen entscheiden sich zu Beginn für eine Variante.

Ø  Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Eingangsstufe setzt voraus, dass die Schülerin/der Schüler im Übertritts- oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 mindestens die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 erreicht hat. Ein Probeunterricht findet nicht statt.

Ø  Unter Berücksichtigung der verkürzten Bewerbungsphase des Schulversuches ist eine Bildung von Minderklassen im Schuljahr 2024/2025 und aufwachsend in besonderen Einzelfällen auf Antrag beim Staatsministerium möglich.

 

      Die WIR beabsichtigt zum Schuljahr 2024/2025 die Einführung einer Eingangsklasse im Vormittags-Modell. Nach Aussage der Schulleitung ist dies zum Schuljahr 2024/2025 nicht mit zusätzlichen Raum- und Personalressourcen verbunden. Ein sich im weiteren Verlauf ggf. ergebender Personalbedarf wird über das Stellenplanverfahren angemeldet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Stadt Erlangen hat - unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Erlanger Stadtrates – beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Antrag auf Teilnahme am Schulversuch gestellt.

      Das Kultusministerium holt vor der Genehmigung der Teilnahme die Stellungnahme der Schulaufsichten der Realschulen und Gymnasien ein.

     

      Der Stadtrat wird über das Ergebnis der Antragsprüfung informiert.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       
KMS 01.02.24_Schulversuch_Eingangsstufe_an_vierstufigen_WS_zum_Schuljahr 2024/2025)