Betreff
Antrag 008/2024 der CSU-Fraktion: Bericht zu Straßensperrungen und verkehrlichen Reduzierungen im Zusammenhang mit den StUB-Planungen
Vorlage
613/276/2024
Art
Beschlussvorlage

1)    Der UVPA nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2)    Der Antrag 008/2024 ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Beschluss VI/033/2020 zur Vorplanung der Stadt-Umland-Bahn (StUB) wurden auch einige sich verändernde Verkehrssysteme beschlossen. Im Folgenden sollen, abgestuft in ihrer Wirkung, die verschiedenen Verkehrssystemänderungen kurz erläutert werden. Die bereits mit der Vorplanung oder anderen Vorlagen beschlossenen Verkehrsveränderungen sind mit einem Stern gekennzeichnet. Wenn im Vergleich zu dem beschlossenen Stand Planungsänderungen stattgefunden haben, sind die Punkte mit einem (*) gekennzeichnet.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Änderungen im Verkehrssystem mit Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr (MIV):

-          Auf der Äußeren Nürnberger Straße entfällt funktional ein Fahrstreifen von Erlangen in Richtung Tennenlohe/Nürnberg. Dies wird im Gesamtsystem kompensiert durch eine verbesserte Funktionalität der Südspange sowie der Einbindung der Kurt-Schuhmacher-Straße (siehe auch Vorlage Verkehrskonzept Erlangen Süd, 613/278/2024).

-          * In der Nürnberger Straße zwischen Einmündung Gebbertstraße und Memelstraße / Emil-Kränzlein-Straße wird die Nürnberger Straße aufgrund der Landesplanerischen Beurteilung im Zuge des Raumordnungsverfahrens (siehe 613/263/2023) für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Querungsmöglichkeit der Nürnberger Straße an der Stinzigstraße / Komotauer Straße und die Zufahrt zum Haus Curanum Südpark bleiben erhalten.

-          (*) Verkehrsberuhigung entlang der Achse der Wissenschaft zwischen Werner-von-Siemens-Straße und Mozartstraße entlang des Himbeerpalastes durch Sperrung für den Durchgangsverkehr. Dies wurde in Teilen mit dem Beschluss der Vorplanung festgehalten (hier noch Einbahnstraßenregelung), wurde in Gänze aber auch im städtebaulichen Wettbewerb „Wohnen und Gewerbe auf dem Beethovenquartier in Erlangen“ berücksichtigt.

-          * Erweiterung der Fußgängerzone in der Güterhallenstraße vor den Arcaden zwischen Nürnberger Straße und Goethestraße / Güterbahnhofstraße durch Herausnahme des Durchgangverkehrs (siehe 613/253/2023).

-          (*) Verschiedene Verkehrsanpassungen im Rahmen der städtebaulichen Konzeption „Regnitz­stadt“ (611/161/2023 und 611/166/2023). Dies beinhaltet unter anderem ein geordnetes Parkkonzept im südlichen Bereich der Regnitzstadt (Friedrich-List-Straße/Münchner Straße) inklusive leistungsfähiger Zu- und Abfahrten und ein den Ansprüchen angepasstes Fuß- sowie Radwegekonzept entlang den bestehenden und entstehenden Achsen und Verbindungen.

 

Zusätzliche Fahrbeziehungen / Fahrstreifen für den MIV:

-          Zusätzlicher Linksabbiege-Fahrstreifen Am Wetterkreuz aus Westen kommend in die Sebastianstraße

-          Neuordnung des Kreisverkehrs an der Weinstraße und der Südspange unter Erhaltung aller bestehenden Fahrtbeziehungen durch ein Doppelknotensystem (siehe auch Vorlage Verkehrskonzept Erlangen Süd, 613/278/2024)

o   Der Bereich Südspange wird entsprechend der Planungen zusätzlich zur bisherigen Befahrbarkeit von und nach Erlangen auch von und nach Tennenlohe befahrbar gemacht und damit das bisherige Defizit der Südspange behoben wird. Dadurch ergibt sich im Zusammenspiel von Äußerer Nürnberger Straße und Kurt-Schumacher-Straße funktional kein Verlust für den motorisierten Individualverkehr, da von Erlangen Innenstadt Richtung Tennenlohe die Kurt-Schumacher-Straße zwischen Südspange und Anschluss Weinstraße mitgenutzt werden kann.

o   Daraus ergibt sich in der Kombination eine Neuordnung des Verkehrs in Richtung Erlangen und eine Neuordnung der Südspange und des Knotens am Anschluss Weinstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Äußere Nürnberger Straße mit zusätzlichen Fahrtbeziehungen. Weiterhin ergeben sich auch zusätzliche Links- und Rechtabbiege-Fahrstreifen entlang der Weinstraße und zusätzliche Fahrstreifen in der Wein- und Sebastianstraße.

In Anlage 2 ist eine vom Zweckverband Stadt-Umland-Bahn zur Verfügung gestellte Auflistung weiterer kleinerer Veränderungen und Anpassungen des Verkehrssystems entlang der Streckenführung zu finden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auswirkungen auf den MIV sind in verschiedenen Intensitäten zu verzeichnen. Es gibt sowohl Reduzierungen als auch Verbesserungen von Fahrbeziehungen für den MIV. Gleichzeitig kann funktional das Verkehrssystem aufrechterhalten werden. Durch Umverlagerung von MIV-Anteilen auf den Umweltverbund ergeben sich insgesamt Entlastungen des MIV-Binnenverkehrs, so dass der verbleibende MIV-Anteil besser fließen kann als ohne ÖPNV-Ausbau. Für den Rad- sowie Fußverkehr ergeben sich spürbare Verbesserungen, die zu dem im VEP beschlossenen Achsenkonzept kongruent sind. Weiterhin kann der Busverkehr durch die Entlastungen durch die StUB die Feinerschließung der Stadt sicherstellen und durch den geringeren Durchgangsverkehr sinkt das Risiko der Verspätungen. Bei Sperrungen für den Durchgangsverkehr können die ausweichenden Verkehre auf den im VEP Achsen aufgefangen werden und es kommt nur zu geringen Fahrtzeiteinbußen. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtkonzept, das durch wenige Maßnahmen eine gesamtheitliche Verbesserung für die verschiedensten Mobilitätsformen nach sich zieht. 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag 008/2024

Anlage 2 – Anlage des Zweckverbandes StUB