1)
Der
UVPA nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2)
Der
Antrag 008/2024 ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit dem Beschluss VI/033/2020 zur Vorplanung der Stadt-Umland-Bahn (StUB) wurden auch einige sich verändernde Verkehrssysteme beschlossen. Im Folgenden sollen, abgestuft in ihrer Wirkung, die verschiedenen Verkehrssystemänderungen kurz erläutert werden. Die bereits mit der Vorplanung oder anderen Vorlagen beschlossenen Verkehrsveränderungen sind mit einem Stern gekennzeichnet. Wenn im Vergleich zu dem beschlossenen Stand Planungsänderungen stattgefunden haben, sind die Punkte mit einem (*) gekennzeichnet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Änderungen im Verkehrssystem mit
Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr (MIV):
-
Auf der
Äußeren Nürnberger Straße entfällt funktional ein Fahrstreifen von Erlangen in
Richtung Tennenlohe/Nürnberg. Dies wird im Gesamtsystem kompensiert durch eine
verbesserte Funktionalität der Südspange sowie der Einbindung der
Kurt-Schuhmacher-Straße (siehe auch Vorlage Verkehrskonzept Erlangen Süd,
613/278/2024).
-
* In der
Nürnberger Straße zwischen Einmündung Gebbertstraße und Memelstraße /
Emil-Kränzlein-Straße wird die Nürnberger Straße aufgrund der
Landesplanerischen Beurteilung im Zuge des Raumordnungsverfahrens (siehe
613/263/2023) für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Querungsmöglichkeit der
Nürnberger Straße an der Stinzigstraße / Komotauer Straße und die Zufahrt zum
Haus Curanum Südpark bleiben erhalten.
-
(*)
Verkehrsberuhigung entlang der Achse der Wissenschaft zwischen Werner-von-Siemens-Straße
und Mozartstraße entlang des Himbeerpalastes durch Sperrung für den
Durchgangsverkehr. Dies wurde in Teilen mit dem Beschluss der Vorplanung
festgehalten (hier noch Einbahnstraßenregelung), wurde in Gänze aber auch im
städtebaulichen Wettbewerb „Wohnen und Gewerbe auf dem Beethovenquartier in
Erlangen“ berücksichtigt.
-
*
Erweiterung der Fußgängerzone in der Güterhallenstraße vor den Arcaden zwischen
Nürnberger Straße und Goethestraße / Güterbahnhofstraße durch Herausnahme des
Durchgangverkehrs (siehe 613/253/2023).
-
(*)
Verschiedene Verkehrsanpassungen im Rahmen der städtebaulichen Konzeption
„Regnitzstadt“ (611/161/2023 und 611/166/2023). Dies beinhaltet unter anderem
ein geordnetes Parkkonzept im südlichen Bereich der Regnitzstadt (Friedrich-List-Straße/Münchner
Straße) inklusive leistungsfähiger Zu- und Abfahrten und ein den Ansprüchen
angepasstes Fuß- sowie Radwegekonzept entlang den bestehenden und entstehenden
Achsen und Verbindungen.
Zusätzliche
Fahrbeziehungen / Fahrstreifen für den MIV:
-
Zusätzlicher
Linksabbiege-Fahrstreifen Am Wetterkreuz aus Westen kommend in die
Sebastianstraße
-
Neuordnung
des Kreisverkehrs an der Weinstraße und der Südspange unter Erhaltung aller
bestehenden Fahrtbeziehungen durch ein Doppelknotensystem (siehe auch Vorlage
Verkehrskonzept Erlangen Süd, 613/278/2024)
o
Der
Bereich Südspange wird entsprechend der Planungen zusätzlich zur bisherigen
Befahrbarkeit von und nach Erlangen auch von und nach Tennenlohe befahrbar
gemacht und damit das bisherige Defizit der Südspange behoben wird. Dadurch
ergibt sich im Zusammenspiel von Äußerer Nürnberger Straße und
Kurt-Schumacher-Straße funktional kein Verlust für den motorisierten
Individualverkehr, da von Erlangen Innenstadt Richtung Tennenlohe die
Kurt-Schumacher-Straße zwischen Südspange und Anschluss Weinstraße mitgenutzt
werden kann.
o
Daraus
ergibt sich in der Kombination eine Neuordnung des Verkehrs in Richtung
Erlangen und eine Neuordnung der Südspange und des Knotens am Anschluss
Weinstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Äußere Nürnberger Straße mit zusätzlichen
Fahrtbeziehungen. Weiterhin ergeben sich auch zusätzliche Links- und
Rechtabbiege-Fahrstreifen entlang der Weinstraße und zusätzliche Fahrstreifen
in der Wein- und Sebastianstraße.
In Anlage 2 ist eine vom Zweckverband
Stadt-Umland-Bahn zur Verfügung gestellte Auflistung weiterer kleinerer
Veränderungen und Anpassungen des Verkehrssystems entlang der Streckenführung
zu finden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Auswirkungen auf den MIV sind in verschiedenen Intensitäten zu verzeichnen. Es gibt sowohl Reduzierungen als auch Verbesserungen von Fahrbeziehungen für den MIV. Gleichzeitig kann funktional das Verkehrssystem aufrechterhalten werden. Durch Umverlagerung von MIV-Anteilen auf den Umweltverbund ergeben sich insgesamt Entlastungen des MIV-Binnenverkehrs, so dass der verbleibende MIV-Anteil besser fließen kann als ohne ÖPNV-Ausbau. Für den Rad- sowie Fußverkehr ergeben sich spürbare Verbesserungen, die zu dem im VEP beschlossenen Achsenkonzept kongruent sind. Weiterhin kann der Busverkehr durch die Entlastungen durch die StUB die Feinerschließung der Stadt sicherstellen und durch den geringeren Durchgangsverkehr sinkt das Risiko der Verspätungen. Bei Sperrungen für den Durchgangsverkehr können die ausweichenden Verkehre auf den im VEP Achsen aufgefangen werden und es kommt nur zu geringen Fahrtzeiteinbußen. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtkonzept, das durch wenige Maßnahmen eine gesamtheitliche Verbesserung für die verschiedensten Mobilitätsformen nach sich zieht.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag 008/2024
Anlage 2 – Anlage des Zweckverbandes StUB