Betreff
Änderung des Zahlungsverfahrens in der Friedhofsverwaltung - Antrag 011/2024 der Freien Wähler
Vorlage
34/019/2024
Aktenzeichen
III/34
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag 11/2024 der Freien Wähler ist damit bearbeitet.


      Bei der Kassenprüfung des Revisionsamtes am 18.05.2022 wurden sowohl vom Revisionsamt als auch von der Stadtkasse ausdrücklich empfohlen, mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf (ab ca. Ende des Jahres 2022) den Zahlungsverkehr, analog der Urkundenstelle, auf „bargeldlos“ umzustellen. Hierdurch würden im Tagesgeschäft die doppelte Abrechnung (Tagesabschluss bar/EC), der tägliche Gang zur Bank und das Beraubungsrisiko entfallen, da in der Dienststelle kein Bargeld (Wechselgeld) vorgehalten wird.

      Mit Einführung des elektronischen Rechnungsworkflows (eRWF) im Mai 2023 wurde die Anzahl von Lizenzen für das entsprechende Fachprogramm zur Anordnung von Rechnungen des Bereichs Sterbefallbeurkundung begrenzt. Dies wurde zum Anlass genommen, das Bargeld im Friedhof abzuschaffen. Damit entfielen für die Zahlstellenverwalterin die täglichen Bargeldablieferungen bei der Bank.

      Weit im Voraus wurde den ortsansässigen und regelmäßig wiederkehrenden Bestattungsunternehmen mit E-Mail vom 02.08.2023 das Vorhaben der Umstellung von Barzahlung auf bargeldlose Zahlung mit geplantem Beginn zum Herbst/Winter 2023 angekündigt.
Die Ankündigung der finalen Umstellung erfolgte dann mit E-Mail vom 08.12.2023 unter Nennung der zukünftig akzeptierten Kartenformen (Girocard, Debitkarte, Master Card/Visa, Maestro, VPay), beginnend zum 01.01.2024. Für alle anderweitig in diesem Zeitraum vorsprechenden Bestattungsunternehmen wurden die Ankündigungsschreiben in der Friedhofsverwaltung zur Einsicht ausgelegt. Somit wurde den Bestattungsunternehmen ein ausreichend zeitlicher Vorlauf gewährt, ihren Verwaltungsablauf hierauf einzustellen.

 

      Die Gebührenbescheide des Bereichs Sterbefallbeurkundung des Standesamtes Erlangen sind immer an die bestattungspflichtigen Angehörigen als tatsächliche Gebührenschuldner zu adressieren. Die zwischengeschalteten Bestattungsunternehmen sind lediglich Erfüllungsgehilfen und verauslagen nach Bevollmächtigung durch die Auftraggeber die entsprechenden Gebühren und nehmen Sterbeurkunden und Gebührenbescheid entgegen. Diese Gebühren für Sterbeurkunden und behördliche Überwachung im Rahmen der Leichenüberführung werden i. d. R. in den Rechnungen der Bestattungsunternehmen über die Gesamtkosten je Sterbefall und Bestattung aufgeführt und so wieder von den Angehörigen zurückgefordert.

      Die gängige Vorgehensweise im Rahmen der Sterbefallbeurkundung gestaltet sich somit wie folgt:

      1.         Vorsprache des Bestatters unter Vorlage der Vollmacht der Angehörigen zur Vornahme der im Zusammenhang mit der Sterbefallbeurkundung stehenden Behördengänge inkl. Verauslagung der Gebühren und Entgegennahme der Sterbeurkunden und Gebührenbescheid

      2.         Erstellung des Gebührenbescheides und Aushändigung an den Bestatter zur Vor-Ort-Bezahlung per Giro-, Debit- oder Kreditkarte

      3.         Währenddessen: Beurkundung des Sterbefalls und anschließende Aushändigung der Ster-beurkunden an den Bestatter

      4.         Abgabe der Sterbeurkunden und des dazugehörigen Gebührenbescheides an den Auftrag-geber durch den Bestatter – je nachdem separat oder gemeinsam mit der Gesamtrechnung des Bestatters

      5.         Anordnung der gesamten monatlichen Einzahlungen im Rahmen der Sterbefallbeurkundung am Monatsende durch die Zahlstellenverwalterin

      Würde der Gebührenbescheid nicht an den bevollmächtigten Bestatter ausgehändigt werden, sondern dem bestattungspflichtigen Angehörigen zur Zahlung per Überweisung direkt zugesandt werden, wäre jeder einzelne Gebührenbescheid im Rahmen der Sterbefallbeurkundung im elektronischen Rechnungsworkflow anzuordnen. Dies ist wiederum durch die Standesbeamtinnen des Bereichs Sterbefallbeurkundung selbst aufgrund fehlender Lizenzen für den elektronischen Rechnungsworkflow nicht möglich und müsste von Vertretungen übernommen werden, was im täglichen Parteiverkehr nicht leistbar ist.

      Verständlicherweise ist die Anschaffung von Debit- oder anderen Bankkarten ggf. mit einer gewissen Gebühr verbunden. Diese bewegt sich nach unserem Kenntnisstand jedoch in einem niedrigen zweistelligen Bereich pro Karte pro Jahr.

      Es ist anzumerken, dass der Bereich Sterbefallbeurkundung in Erlangen sowohl für die Ausstellung von Sterbeurkunden, die Kontrolle der Vorfahrtpflicht von Bestattern bei Überführung von Verstorbenen nach auswärts, als auch für die stetig ansteigenden Bestattungen von Amtswegen und auch für die hiermit einhergehende Rechnungsstellung zuständig ist. Das Erstellen und Anordnen von Gebührenbescheiden ist mit einem besonderen Verwaltungsaufwand verbunden.

      Aufgrund sehr hoher Sterbefallzahlen in Erlangen und Personalknappheit ist das Standesamt gehalten, Arbeitsprozesse zu rationalisieren und zu digitalisieren. Für den Fachbereich und die zustimmende Mehrheit der Bestatterinnen und Bestatter hat sich die Einführung der bargeldlosen Zahlung als Erleichterung der täglichen Arbeit erwiesen. Zudem ist damit das Risiko der Bargeldkasse mit täglich geforderter Ablieferung bei der Bank entfallen.

      Aus den oben dargelegten Gründen wird eine Rückabwicklung des sehr gelungenen Digitalisierungsprozesses bei der Friedhofsverwaltung und eine Rückkehr zur Barzahlung als nicht zielführend abgelehnt.

 


Anlagen:

Antrag der Freien Wähler „Änderung des Zahlungsverfahrens im Friedhofsamt“