1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag 11/2024 der Freien Wähler ist damit bearbeitet.
Bei der Kassenprüfung des Revisionsamtes am
18.05.2022 wurden sowohl vom Revisionsamt als auch von der Stadtkasse
ausdrücklich empfohlen, mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf (ab ca. Ende des
Jahres 2022) den Zahlungsverkehr, analog der Urkundenstelle, auf „bargeldlos“
umzustellen. Hierdurch würden im Tagesgeschäft die doppelte Abrechnung
(Tagesabschluss bar/EC), der tägliche Gang zur Bank und das Beraubungsrisiko
entfallen, da in der Dienststelle kein Bargeld (Wechselgeld) vorgehalten wird.
Mit
Einführung des elektronischen Rechnungsworkflows (eRWF) im Mai 2023 wurde die
Anzahl von Lizenzen für das entsprechende Fachprogramm zur Anordnung von
Rechnungen des Bereichs Sterbefallbeurkundung begrenzt. Dies wurde zum Anlass
genommen, das Bargeld im Friedhof abzuschaffen. Damit entfielen für die
Zahlstellenverwalterin die täglichen Bargeldablieferungen bei der Bank.
Weit
im Voraus wurde den ortsansässigen und regelmäßig wiederkehrenden
Bestattungsunternehmen mit E-Mail vom 02.08.2023 das Vorhaben der Umstellung
von Barzahlung auf bargeldlose Zahlung mit geplantem Beginn zum Herbst/Winter
2023 angekündigt.
Die Ankündigung der finalen Umstellung erfolgte dann mit E-Mail vom 08.12.2023
unter Nennung der zukünftig akzeptierten Kartenformen (Girocard, Debitkarte,
Master Card/Visa, Maestro, VPay), beginnend zum 01.01.2024. Für alle
anderweitig in diesem Zeitraum vorsprechenden Bestattungsunternehmen wurden die
Ankündigungsschreiben in der Friedhofsverwaltung zur Einsicht ausgelegt. Somit
wurde den Bestattungsunternehmen ein ausreichend zeitlicher Vorlauf gewährt,
ihren Verwaltungsablauf hierauf einzustellen.
Die
Gebührenbescheide des Bereichs Sterbefallbeurkundung des Standesamtes Erlangen
sind immer an die bestattungspflichtigen Angehörigen als tatsächliche Gebührenschuldner
zu adressieren. Die zwischengeschalteten Bestattungsunternehmen sind lediglich
Erfüllungsgehilfen und verauslagen nach Bevollmächtigung durch die Auftraggeber
die entsprechenden Gebühren und nehmen Sterbeurkunden und Gebührenbescheid
entgegen. Diese Gebühren für Sterbeurkunden und behördliche Überwachung im
Rahmen der Leichenüberführung werden i. d. R. in den Rechnungen der
Bestattungsunternehmen über die Gesamtkosten je Sterbefall und Bestattung
aufgeführt und so wieder von den Angehörigen zurückgefordert.
Die
gängige Vorgehensweise im Rahmen der Sterbefallbeurkundung gestaltet sich somit
wie folgt:
1. Vorsprache des Bestatters unter Vorlage
der Vollmacht der Angehörigen zur Vornahme der im Zusammenhang mit der
Sterbefallbeurkundung stehenden Behördengänge inkl. Verauslagung der Gebühren
und Entgegennahme der Sterbeurkunden und Gebührenbescheid
2. Erstellung des Gebührenbescheides und
Aushändigung an den Bestatter zur Vor-Ort-Bezahlung per Giro-, Debit- oder
Kreditkarte
3. Währenddessen: Beurkundung des
Sterbefalls und anschließende Aushändigung der Ster-beurkunden an den Bestatter
4. Abgabe der Sterbeurkunden und des
dazugehörigen Gebührenbescheides an den Auftrag-geber durch den Bestatter – je
nachdem separat oder gemeinsam mit der Gesamtrechnung des Bestatters
5. Anordnung der gesamten monatlichen
Einzahlungen im Rahmen der Sterbefallbeurkundung am Monatsende durch die
Zahlstellenverwalterin
Würde
der Gebührenbescheid nicht an den bevollmächtigten Bestatter ausgehändigt
werden, sondern dem bestattungspflichtigen Angehörigen zur Zahlung per
Überweisung direkt zugesandt werden, wäre jeder einzelne Gebührenbescheid im
Rahmen der Sterbefallbeurkundung im elektronischen Rechnungsworkflow
anzuordnen. Dies ist wiederum durch die Standesbeamtinnen des Bereichs
Sterbefallbeurkundung selbst aufgrund fehlender Lizenzen für den elektronischen
Rechnungsworkflow nicht möglich und müsste von Vertretungen übernommen werden,
was im täglichen Parteiverkehr nicht leistbar ist.
Verständlicherweise
ist die Anschaffung von Debit- oder anderen Bankkarten ggf. mit einer gewissen
Gebühr verbunden. Diese bewegt sich nach unserem Kenntnisstand jedoch in einem
niedrigen zweistelligen Bereich pro Karte pro Jahr.
Es
ist anzumerken, dass der Bereich Sterbefallbeurkundung in Erlangen sowohl für
die Ausstellung von Sterbeurkunden, die Kontrolle der Vorfahrtpflicht von
Bestattern bei Überführung von Verstorbenen nach auswärts, als auch für die
stetig ansteigenden Bestattungen von Amtswegen und auch für die hiermit einhergehende
Rechnungsstellung zuständig ist. Das Erstellen und Anordnen von
Gebührenbescheiden ist mit einem besonderen Verwaltungsaufwand verbunden.
Aufgrund
sehr hoher Sterbefallzahlen in Erlangen und Personalknappheit ist das
Standesamt gehalten, Arbeitsprozesse zu rationalisieren und zu digitalisieren.
Für den Fachbereich und die zustimmende Mehrheit der Bestatterinnen und
Bestatter hat sich die Einführung der bargeldlosen Zahlung als Erleichterung
der täglichen Arbeit erwiesen. Zudem ist damit das Risiko der Bargeldkasse mit
täglich geforderter Ablieferung bei der Bank entfallen.
Aus den oben dargelegten Gründen wird eine Rückabwicklung des sehr gelungenen Digitalisierungsprozesses bei der Friedhofsverwaltung und eine Rückkehr zur Barzahlung als nicht zielführend abgelehnt.
Anlagen:
Antrag der Freien Wähler „Änderung des Zahlungsverfahrens im Friedhofsamt“