Betreff
Bodenmarkierungen in der Erlanger Innenstadt – Einbringung als Antrag Nr. 041/2023 des Oberbürgermeisters vom 03.04.2023; Gemeinsame Sitzung des Seniorenbeirates und des Jugendparlaments vom 13.03.2023
Vorlage
610.3/074/2024
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die beantragten Bodenmarkierungen zur gegenseitigen Rücksichtnahme werden in Erlangen nicht aufgebracht.

 

Der Antrag des OBM Nr. 041/2023 vom 03.04.2023 ist damit abschließend bearbeitet.

 


Mit gemeinsamem Antrag des Seniorenbeirates und des Jugendparlaments werden als Antrag des Oberbürgermeisters Nr. 041/2023 Bodenmarkierungen auf dem Stadtboden in der Erlanger Innenstadt beantragt (siehe Anlage 1). Diese Markierungen sollen die Bürgerinnen und Bürger zur gegenseitigen Rücksichtnahme sensibilisieren. Die runde Bodenmarkierung - analog der Bodenmarkierungen in der Partnerstadt Jena - hat einen Durchmesser von 1,10 m und zeigt in den Farben Orange/Schwarz/Weiß verschiedene Verkehrsteilnehmer*innen sowie den Slogan „Rücksicht kommt an“.

 

Die Aufbringung der Bodenmarkierungen wäre freiwillig und hätte keinen Rechtscharakter. Der öffentliche Raum in der Erlanger Innenstadt ist schon heute oft überfrachtet und unübersichtlich. Es wird davon abgeraten, noch weitere, nicht notwendige Elemente hinzuzufügen, zumal mit einer Wirksamkeit der Bodenmarkierungen nicht zu rechnen ist.

 

Personell ist die Aufbringung und der Unterhalt nicht notwendiger Markierungen derzeit nicht leistbar und eine Vergabe unwirtschaftlich. Bereits jetzt können andere freiwillige Markierungen wie z.B. Parkwinkel nicht umgesetzt werden, obwohl dies in manchen Fällen durchaus wünschenswert wäre.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt den o.g. Antrag abzulehnen.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1 Antrag des OBM Nr. 041/2023 vom 03.04.2023

Anlage 2 Foto zur Bodenmarkierung in Jena vom 14.10.2023