1.    Am Tag der Europawahl, am 9.6.2024, findet - vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration - über die Angelegenheit „Verlängerung der Nürnberger Straßenbahn nach Erlangen und Herzogenaurach (“Stadt-Umland-Bahn – StUB“), ein Bürgerentscheid statt.

 

2.    Die Fragestellung auf dem Stimmzettel lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Verlängerung der Nürnberger Straßenbahn (Stadt-Umland-Bahn – StUB) durch die Erlanger Innenstadt bis zum Bahnhof und weiter nach Herzogenaurach auf Basis der vorliegenden Planungen gebaut wird?“

O Ja                             O Nein“

 

3.      Die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über den Gegenstand des Bürgerentscheids soll gemäß der Anlage erfolgen.

 

4.      Die Anträge 246/2023 der Erlanger Linken und 018/2024 von ödp und Erlanger Linke sind damit bearbeitet.

 


Der Stadtrat kann gemäß Art. 18a Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) beschließen, dass über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt ein Bürgerentscheid stattfindet (sog. Ratsbegehren). Die Frage, ob die Stadt Erlangen sich an der Stadt-Umland-Bahn beteiligt, gehört zum eigenen Wirkungskreis der Stadt, vgl. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG.

 

Als Tag des Bürgerentscheids wird vom Stadtrat ein Sonntag festgesetzt (vgl. § 15 Abs. 2 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Erlangen (BBS)). Allerdings darf gemäß Art. 10 Abs.1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) am Tag einer Europawahl grundsätzlich keine sonstige Abstimmung stattfinden. Da Europawahl und Bürgerentscheid jedoch auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden, ist davon auszugehen, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einer Ausnahme zustimmen würde (Art. 10 Abs. 2 GLKrWG). Der Stadtratsbeschluss steht unter dem Vorbehalt dieser Zustimmung.

 

Der Stadtrat entscheidet zugleich über die Gestaltung des Stimmzettels, § 22 Abs. 1 BBS. Der Stimmzettel enthält nur die Fragestellung des Bürgerentscheids, § 22 Abs. 2 BBS.

 

Gleichzeitig mit der Abstimmungsbenachrichtigung werden die Bürgerinnen und Bürger über Gegenstand und Durchführung des Bürgerentscheids schriftlich unterrichtet.

 

Bei dem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 10 v. H. der ca. 83.000 Stimmberechtigten der Stadt Erlangen beträgt.

 

Mit Antrag 246/2023 beantragt die Erlanger Linke ein zweites Ratsbegehren, welches im Vorfeld über die Frage der Regnitzquerung durchzuführen sei. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen.

 

Die Machbarkeitsstudie des Zweckverbands zur Führung der StUB über den Büchenbacher Damm hat aufgezeigt, dass dafür ein gesamtheitlicher Umbau von vier Knotenpunkten rund um die Anschlussstelle Erlangen-Bruck der BAB 73 erfolgen müsste. Der Abstimmungsaufwand mit der Autobahn GmbH wäre erheblich. Planerisch konnte im Rahmen der Untersuchung kein erfolgversprechender Ansatz einer Lösung gefunden werden. In Summe führt dies zu einer großen zeitlichen Verzögerung mit unbekanntem Ausgang. Der reine Verweis auf gutachterliche Inhalte des Klimaaufbruchs stellt keine Widerlegung des real vorhandenen Problems dar und ist auch kein relevantes Kriterium im Rahmen des Planungsprozesses.

 

Neben der technischen Machbarkeitsuntersuchung wurde ein neutraler Variantenvergleich zwischen Büchenbacher Damm und Wöhrmühlquerung durchgeführt. Auch hierbei schneidet die Wöhrmühlquerung in der Gesamtbetrachtung besser ab.

 

Bei der Variante Büchenbacher Damm handelt es sich somit um eine Sackgasse für die Stadt-Umland-Bahn mit erheblichen Risiken, was Kosten und Zeit betrifft. Bürgerinnen und Bürger wie im Antrag gefordert zu beteiligen, erfordert das Vorhandensein von mindestens zwei echten Handlungsoptionen. Dies gilt umso mehr, wenn es um ein Ratsbegehren geht. Der Büchenbacher Damm stellt keine Handlungsoption dar.

 

Mit Antrag 018/2024 beantragen ödp und Erlanger Linke die Aufteilung des Ratsbegehrens in zwei Fragen. Das Projekt Stadt-Umland-Bahn soll demzufolge in einen Abschnitt von „Nürnberg nach Erlangen-Zentrum“ und in einen zweiten Abschnitt „von Erlangen-Zentrum nach Herzogenaurach“ aufgeteilt werden. Auch hier empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag nicht zu folgen.

 

Satzungsgemäße Aufgaben des Zweckverbands sind Planung, Bau und Betrieb einer Straßenbahn zwischen Nürnberg, Erlangen und Herzogenaurach. Wesentliches Projektziel der Stadt-Umland-Bahn ist u.a. der Anschluss der Stadt Herzogenaurach und der dort ansässigen großen Arbeitgeber an ein leistungsfähiges Nahverkehrssystem. Herzogenaurach ist eine von drei Städten in Bayern über 20.000 Einwohnern, die keine solche Anbindung hat.

 

Die vorgeschlagene Fragestellung würde bei einem entsprechenden Abstimmungsergebnis das Projekt auf den Bereich Nürnberg und Erlangen beschränken und damit die Beteiligung der Stadt Herzogenaurach am Zweckverband und an der Finanzierung von Planung, Bau und Betrieb der StUB obsolet machen. Herzogenaurach hätte dann Planungskosten in ein Projekt investiert, von dem es auf absehbare Zeit nicht mehr erschlossen wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass entsprechende Initiativen der Stadt Erlangen in den Gremien des Zweckverbands auf Zustimmung stoßen würden.

 

Auch inhaltlich ist eine solche Aufteilung des Projekts nicht zielführend. Der Anteil des Radverkehrs am Modal Split in Erlangen (Binnenverkehr) kann nicht mehr signifikant erhöht werden. Das städtische Busnetz ist mit der bestehenden Infrastruktur weitgehend ausoptimiert. Wer in Erlangen einen verkehrlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten will, muss die Pendlerströme angehen, über leistungsfähige Verbindungen in die Nachbarstädte, und die Infrastruktur verbessern. Dafür sind die StUB und eine neue Querung des Regnitzgrunds der Schlüssel. Nur mit Letzterer können wesentliche Verbesserungen im Busnetz erreicht werden. Dies betrifft insbesondere die massiv verkürzten Fahrtzeiten aus dem Westen in die Innenstadt und die Verbesserungen im Bereich von Goethestraße, Hauptstraße und Hugenottenplatz. Dass die Aurachtalbahn signifikante Vorteile der Straßenbahn nicht erreicht und in ihrer Umsetzung unrealistisch ist, hat zuletzt eine umfassende, von der Stadt Herzogenaurach in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie gezeigt.

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden, benötigt werden ca. 150.000 Euro


Anlagen:             Unterrichtung

                               Antrag 246/2023

                               Antrag 018/2024