Die bestehenden Zweckvereinbarungen zwischen dem Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen und seinen Abwasserpartnern (AV Schwabachtal, AV Seebachgrund, Gemeinde Bubenreuth, Gemeinde Buckenhof, Gemeinde Möhrendorf) über die Einleitung von Abwässern der Abwasserpartner werden gemäß den Anlagen 1 - 5 geändert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das
Einzugsgebiet der Erlanger Kläranlage wird hinsichtlich des
Abwasserabgabenrechts mittlerweile als eine hydraulische Einheit
betrachtet, nachdem es früher abschnittsweise betrachtet wurde. Hierdurch
ergibt sich die Notwendigkeit, eine evtl. anfallende Niederschlagswasserabgabe
sachgerecht dem oder den Verursachern gegenüber abzurechnen. Hierfür sollen konkrete
Regelungen in die Zweckvereinbarungen aufgenommen werden.
Zudem soll klargestellt werden, dass eine evtl. vorhandene Verrechnungsmasse
aus Investitionen dem Solidarprinzip entsprechend allen Beteiligten
gleichermaßen zugutekommt, unabhängig davon, wer eine konkrete Investition
getätigt hat.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die
Regelungen zur Niederschlagswasserabgabe sollen wie folgt konkretisiert werden:
- Eine zu leistende Abgabe wird entsprechend der zugrundeliegenden angeschlossenen Einwohner gemäß der Abgabeerklärung für das entsprechende Jahr aufgeteilt; unterjährige Änderungen der zu betrachtenden Versäumnisse werden zeitanteilig berücksichtigt.
- Verrechenbare Investitionen sind durch den jeweiligen Investor so früh wie möglich anzumelden.
- Die Zahlung von Abwasserabgabe wird durch Verrechnung mit allen berücksichtigungsfähigen Investitionen vermieden, soweit möglich; dabei besteht kein Anspruch auf Verrechnung einer konkreten Investition mit der Abgabe eines bestimmten Abgabejahres.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
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4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Vereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung mit dem
Abwasserverband Schwabachtal (und zusammengefasste ZV inkl. dieser Änderungen)
2. Vereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung mit dem Abwasserverband
Seebachgrund (und zusammengefasste ZV inkl. dieser Änderungen)
3. Vereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde
Bubenreuth (und zusammengefasste ZV inkl. dieser Änderungen)
4. Vereinbarung zur Änderung der
Zweckvereinbarung mit der Gemeinde
Buckenhof (und zusammengefasste ZV inkl. dieser Änderungen)
5. Vereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde
Möhrendorf (und zusammengefasste ZV inkl. dieser Änderungen)