Betreff
Änderung der Zweckvereinbarungen mit den Abwasserpartnern des EBE
Vorlage
EBE-V/014/2024
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Die bestehenden Zweckvereinbarungen zwischen dem Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen und seinen Abwasserpartnern (AV Schwabachtal, AV Seebachgrund, Gemeinde Bubenreuth, Gemeinde Buckenhof, Gemeinde Möhrendorf) über die Einleitung von Abwässern der Abwasserpartner werden gemäß den Anlagen 1 - 5 geändert.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Einzugsgebiet der Erlanger Kläranlage wird hinsichtlich des Abwasserabgabenrechts mittlerweile als eine hydraulische Einheit betrachtet, nachdem es früher abschnittsweise betrachtet wurde. Hierdurch ergibt sich die Notwendigkeit, eine evtl. anfallende Niederschlagswasserabgabe sachgerecht dem oder den Verursachern gegenüber abzurechnen. Hierfür sollen konkrete Regelungen in die Zweckvereinbarungen aufgenommen werden.
Zudem soll klargestellt werden, dass eine evtl. vorhandene Verrechnungsmasse aus Investitionen dem Solidarprinzip entsprechend allen Beteiligten gleichermaßen zugutekommt, unabhängig davon, wer eine konkrete Investition getätigt hat.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Regelungen zur Niederschlagswasserabgabe sollen wie folgt konkretisiert werden:

-       Eine zu leistende Abgabe wird entsprechend der zugrundeliegenden angeschlossenen Einwohner gemäß der Abgabeerklärung für das entsprechende Jahr aufgeteilt; unterjährige Änderungen der zu betrachtenden Versäumnisse werden zeitanteilig berücksichtigt.

-       Verrechenbare Investitionen sind durch den jeweiligen Investor so früh wie möglich anzumelden.

-       Die Zahlung von Abwasserabgabe wird durch Verrechnung mit allen berücksichtigungsfähigen Investitionen vermieden, soweit möglich; dabei besteht kein Anspruch auf Verrechnung einer konkreten Investition mit der Abgabe eines bestimmten Abgabejahres.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

---

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:      1. Vereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung mit dem Abwasserverband Schwabachtal (und zusammengefasste ZV inkl. dieser Änderungen)
2. Vereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung mit dem Abwasserverband Seebachgrund (und zusammengefasste ZV inkl. dieser Änderungen)
3. Vereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde
Bubenreuth (und zusammengefasste ZV inkl. dieser Änderungen)

4. Vereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde
Buckenhof (und zusammengefasste ZV inkl. dieser Änderungen)
5. Vereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde
Möhrendorf (und zusammengefasste ZV inkl. dieser Änderungen)