Betreff
Klare Regeln für Fraktionszuschüsse; Antrag 028/2023 vom 14.03.2023
Vorlage
13/203/2024
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Vorlage Ältestenrat

1.       Der Sachbericht und die Anlage „Verwendung der Zuschüsse an Fraktionen, Gruppen und Einzelstadträte; Informationen zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Ausgaben“ (Stand: 24.01.2024) werden zur Kenntnis genommen.

2.       Der Antrag 028/2023 der Fraktion Grüne Liste ist erledigt.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Zuschüsse an Fraktionen, Gruppen und Einzelstadträte werden rechtmäßig verwendet.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Fraktionen, Gruppen und Einzelstadtratsmitglieder leisten einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und Mehrheitsfindung und erleichtern somit eine effiziente Aufgabenerledigung im Erlanger Stadtrat. Zu diesem Zweck können ihnen zur Aufgabenerfüllung Zuschüsse bewilligt werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln nur für ganz konkrete Fraktionsarbeit verwendet werden dürfen und diese Ausgaben zwingend erforderlich sein müssen. Notwendig ist stets ein Bezug zur internen Meinungsbildung der Fraktion. Jede Ausgabe muss mit dem Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (Art. 61 Abs. 2 GO) vereinbar sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zudem strikt darauf zu achten, dass keine unzulässige (offene oder verdeckte) Parteienfinanzierung stattfindet.

Dazu wurden den Fraktionen, Gruppen und Einzelstadtratsmitgliedern in der Vergangenheit regelmäßig Unterlagen über die Zulässigkeit und Unzulässigkeit von bestimmten Ausgaben zur Verfügung gestellt. Der Revisionsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2022 das Revisionsamt und das Bürgermeister- und Presseamt gebeten, eine aktualisierte Übersicht der zulässigen bzw. unzulässigen Ausgaben zu erstellen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Informationen zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Ausgaben (siehe Anlage) wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt und beruht auf der aktuellen Rechtslage.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             1.            Verwendung der Zuschüsse an Fraktionen, Gruppen und Einzelstadträte;
                                               Informationen zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Ausgaben
                                               (Stand: 24.01.2024)

                               2.            Antrag der Fraktion Grüne Liste Nr. 028/2023 vom 4.03.2023