Betreff
Temporäre Parkflächen beim Diakonischen Zentrum erhalten,
Fraktionsantrag 227/2023 der CSU-Fraktion
Vorlage
66/212/2024
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt Vertragsverhandlungen für eine mögliche Vermietung der Flächen aufzunehmen. 

Der Antrag Nr. 227/2023 der CSU-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Zuge des Umbaus der Kreuzung „Am Europakanal / Dorfstraße“ wurden in Absprache mit EB773 und Amt 23 angrenzend an die Parkflächen der Diakonie temporäre Parkflächen innerhalb der Grünfläche für die Dauer des Kreuzungsumbaus eingerichtet, um notwendige  Baustelleneinrichtungsflächen für die Umbaumaßnahme zu gewinnen.

 

In dem Fraktionsantrag 227/2023 der CSU-Fraktion wurde beantragt, diese temporär eingerichteten Parkflächen dauerhaft herzustellen und diese der DLRG zu Verfügung zu stellen.

 

Nach verwaltungsinterner Prüfung kann folgendes festgestellt werden:

 

Sowohl aus verkehrsplanerischer als auch aus verkehrsrechtlicher Sicht ist die dauerhafte Erhaltung der Parkflächen möglich.

Die Parkflächen werden jedoch nicht als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet.

Analog zur Regelung der Vermietung der angrenzenden Parkflächen an die Diakonie muss auch hier ein Mietvertrag mit der DLRG mit Festlegung eines entsprechenden Mietzinses abgeschlossen werden.

 

Eine Spartenabfrage für die betroffene Fläche hat ergeben, dass in diesem Bereich ein städtisches Beleuchtungskabel und die Kanaltrasse verlaufen. Darüber hinaus befindet sich angrenzend an die bestehenden, dauerhaften Parkflächen ein Kanalschacht (Nr. 3944010), zu welchem der Zugang für das Betriebspersonal des EBE zu jeder Zeit gewährleistet sein muss.

Aus diesem Grund muss der Parkplatz im Bereich des Schachtes bei einer dauerhaften Lösung entfallen, wodurch lediglich 3 der derzeit 4 Parkplätze realisierbar sind.

 

      Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass o.g. Mietvertrag noch vor Beendigung der Umbaumaßnahme (ca. Anfang Juni 2024) der Kreuzung abgeschlossen werden muss, da die temporären Parkplätze ansonsten entsprechend dem Bauvertrag mit der Baufirma wieder zurückgebaut werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

à Die dauerhafte Flächenversiegelung ist nur dann zu umgehen, wenn die temporären Parkflächen nach Beendigung der Umbaumaßnahme wieder vollständig zurückgebaut und die dortige Grünfläche wiederhergestellt werden.

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.: 541.418 über Hauptauftrag Straßenbau-arbeiten

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.418      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Fraktionsantrag 227/2023

                        Anlage 2: Übersichtsplan