Den Ausführungen im Sachbericht wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt:
1.
Die für 2024 vorgesehenen
Instandsetzungsmaßnahmen (Gleiserneuerung ca. 500 m) am Hafengleis wie im
Sachbericht beschrieben auszuschreiben und baulich umzusetzen
2. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die notwendigen Mittel für die weiteren Instandsetzungsmaßnahmen zum Haushalt 2025 ff anzumelden, die Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das städtische Hafengleis ist ein wichtiger und umweltfreundlicher Verkehrsweg zwischen der städtischen Hafenanlage bzw. der Betriebsanlage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft und dem Schienennetz der Deutschen Bahn.
Durch die geplanten Instandsetzungsarbeiten wird die Betriebssicherheit des Hafengleises wiederhergestellt und erhalten, um einen dauerhaften Betrieb sicherzustellen und Sperrungen durch die bahnaufsichtliche Prüfung der Landeseisenbahnaufsicht Nordbayern zu vermeiden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grund des Betriebszustandes, alterungsbedingter und nutzungsbedingter Schäden sowie nicht mehr betriebssicherer Streckensicherungen müssen zur Gewährleistung des Betriebes des Hafengleises neben üblichen Unterhaltsarbeiten in den nächsten Jahren verschiedene Instandsetzungsarbeiten und Erneuerungsarbeiten durchgeführt werden. Dies sind neben den in 2024 vorgesehenen Gleiserneuerungen auf ca. 500 m noch der Ersatzneubau von mehreren Weichen, die Ertüchtigung der Gleisschotters oder auch die technische Sicherung eines Bahnüberganges. Sollten diese grundlegend notwendigen Maßnahmen nicht durchgeführt werden, besteht die Gefahr einer erneuten Nutzungsuntersagung durch die Landeseisenbahnaufsicht Nordbayern.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
2024:
a) Auf einer Länge von etwa 500m soll eine Streckenerneuerung mit Erneuerung der Schienen und Schwellen sowie einer Ertüchtigung des Gleisschotters erfolgen. In diesem Bereich sind die vorhandenen Gleise durch sog. „Schleuderstellen“ soweit geschädigt, dass nur noch ein Ersatzneubau sinnvoll ist und Schwellen und Gleisschotter sowie die Planumsschutzschicht auf Grund des Alters im Sinne einer nachhaltigen Betriebssicherheit ebenfalls erneuert werden sollten. Diese Maßnahme ist im Jahr 2024 vorgesehen. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Investitionsprogramm zur Verfügung. Die Maßnahme soll im Schatten einer ohnehin vorgesehen Streckensperrung der DB Netz AG umgesetzt werden um die betrieblichen Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
2025:
b)
Bei vier Weichen ist auf Grund der nutzungs- und
alterungsbedingten Schäden ebenfalls ein Ersatzneubau notwendig. Die bisherigen
kleinteiligen Unterhaltsmaßnahmen sind für einen dauerhaften Betrieb nicht mehr
ausreichend und die Weichen müssen vollständig erneuert werden. Diese Maßnahme
ist auf Grund der langen Lieferzeiten im Jahr 2025 vorgesehen. Der zugehörige
DA Baubeschluss wird gesondert vorgelegt. In einer groben Kostenannahme geht
die Verwaltung von rd. 400.000,- € aus.
c)
Abschließend soll in dem restlichen Bereich der
Hafengleisanlage der Gleisschotter ertüchtigt werden, um ein sicheres Befahren
der Gleisanlage zu gewährleisten. Hierzu wird der vorhandene Gleisschotter
ausgebaut, gereinigt und anschließend wieder eingebaut und ggfs. ergänzt. Diese
Maßnahme ist ebenfalls in 2025 vorgesehen. Der zugehörige DA Baubeschluss wird
gesondert vorgelegt. In einer groben Kostenannahme geht die Verwaltung von rd.
400.000,- € aus.
d)
Erneuerung der Bahnübergangssicherung zur
Müllumladestation
Derzeit wird die Sicherung übergangsweise mittels Postensicherung umgesetzt.
Dies ist jedoch dauerhaft nicht zulässig und muss durch eine technische
Bahnübergangsicherung ersetzt werden. Die vorbereitenden Planungen wurden
bereits veranlasst. Der zugehörige DA Baubeschluss wird gesondert vorgelegt. In
einer groben Kostenannahme werden Planungs- und Baukosten von ca. 150.000,- €
zu erwarten sein.
e)
Sanierung der Aurachbrücke.
Bei dem vorhandenen Bauwerk zeigen sich alterungsbedingt verschiedene
Bauwerksschäden die im Rahmen einer Bauwerkssanierung beseitigt werden müssen.
Hierzu soll im Jahr 2024 eine sog. Objekbezogene Schadensanalyse entsprechend den
Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten durchgeführt werden. Auf
dieser Grundlage wird die Verwaltung ein Sanierungskonzept erarbeiten, die
notwnedigen Mittel beantragen und die Umsetzung vorbereiten. Die Umsetzung ist
frühestens ab 2025 möglich.
Sämtliche Maßnahmen und die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen werden mit den betrieblichen Anforderungen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft abgestimmt. Die Einschränkungen werden auf ein Mindestmaß reduziert, wobei Streckensperrungen gerade im Gleisbau nicht auszuschließen sind.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Leistungen der unter Ziffer a beschriebenen Maßnahmen werden gem. VOB öffentlich ausgeschrieben.
Die Ausschreibung und Vergabe erfolgen im Frühjahr 2024. Die Realisierung der Maßnahme selbst soll Anfang Juli beginnen und bis 19. Juli 2024 abgeschlossen sein, um die Sperrpause der Deutschen Bahn vom 20.05. bis 20.07.2024 effektiv zu nutzen.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 560.000€ netto bzw. 670.000€ brutto.
Die Umsetzung der weiteren Maßnahmen (Ziffer b bis e) in 2025 wird derzeit geplant und mit den jeweiligen DA Bau Beschlüssen dargestellt. Nach einer groben Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für den Weichentausch (Ziffer b) auf ca. 400.000€ netto und für die Ertüchtigung des Gleisschotters (Ziffer c) auf rund 400.000€ netto. Die Kosten für die Erneuerung der Bahnübergangssicherung (Ziffer d) liegen bei etwa 150.000€ netto und für die Instandsetzungsarbeiten an der Aurachbrücke ergeben sich im Rahmen der weiteren Projektplanung.
Zusätzlich zu den in 2024 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln werden demzufolge in den Folgejahren etwa 1,250 Millionen brutto zzgl. der Kosten für die Bauwerkssanierung benötigt. Diese sind im Investitionsprogramm entsprechend zu hinterlegen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Der
Eigentümer einer baulichen Anlage trägt im Rahmen seiner
Verkehrssicherungsplicht die Verantwortung und die Haftungsrisiken für deren
ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit.
Mit der Durchführung der drei umfangreichen Einzelmaßnahmen wird der
ordnungsgemäße Zustand zur Betriebssicherheit gewährleistet.
Demzufolge
sind alternative Handlungsoptionen nicht vorhanden.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten in 2024: |
€ 670.000,00 |
bei IPNr.: 548.401 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind für 2024 (Ansatz 550.000€
+ 120.000€ noch zu bildender HH-Rest aus 2023)
vorhanden auf IvP-Nr.548.401
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk bzw. werden im Deckungskreis zur Verfügung gestellt.
sind nicht vorhanden für 2025 ff (1,25 Mio. €) und werden zum Invest.-Prog.2025 ff durch die Verwaltung angemeldet
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Übersichtslageplan