Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 22.11.2023: TOP 10 Einrichtung von zwei Schnellbus-Strecken mit E-Bussen
Vorlage
613/273/2024
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung nimmt die vorgeschlagenen Linienvarianten zur Prüfung in die Fortschreibung des Nahverkehrsplans auf.
  2. Die Anschaffung von E-Bussen für zwei Teststrecken wird aufgrund der unter Punkt II. dargelegten Rahmenbedingungen abgelehnt.
  3. Der Antrag Punkt 10 aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 22.11.2023 ist abschließend bearbeitet.

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 22.11.2023 wurde der Antrag gestellt, dass zwei Schnellbus-Strecken mit E-Bussen eingerichtet werden und die Routen im Rahmen des Nahverkehrsplans geprüft werden sollen, siehe Punkt 10 https://erlangen.de/aktuelles/protokoll-buergerversammlung-gesamtstadt-vom-22-november-2023.

 

Im Nachgang der Bürgerversammlung wurde der Antrag weiter konkretisiert, siehe Anlage.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ziel der Einrichtung der zwei Schnellbus-Strecken gemäß dem Antrag ist es, die Anbindung von Arbeitsplatzschwerpunkten und Wohngebieten insbesondere für den Pendlerverkehr zu verbessern. Die Fahrzeiten sollen hierbei durch die Nutzung von Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen sowie von mehrspurigen Hauptverkehrsachsen und durch weniger Haltepunkte gegenüber dem bestehenden ÖPNV-Angebot reduziert werden.

 

Arbeitsplatzschwerpunkte und Wohngebiete werden im Nahverkehrsplan der Stadt Erlangen als räumliche Schwerpunkte definiert und sind mit einer hohen Qualität an den ÖPNV an sogenannte „Hauptachsen“ anzubinden (u.a. vollständige Erschließung, hohes Taktangebot). Ergänzend wird im Sinne der Daseinsvorsorge das restliche Stadtgebiet durch Feinerschließung angebunden. Letztere kann aufgrund von den notwendigen Linienverläufen und Haltestellen stellenweise zu längeren Fahrzeiten führen.

 


Die Einrichtung von Schnellbussen ist ein Schwerpunkt bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Im Fokus bei der Fortschreibung liegen hier vor allem die Anbindung des Stadtwestens, insbesondere des Gewerbegebietes Frauenauracher Straße sowie des Stadtteils Büchenbach an das Zentrum, da die bisherigen Linienverbindungen durch die Querungen des Regnitzgrunds vergleichsweise lange Fahrzeiten für die räumlichen Schwerpunkte aufweisen. Eine erhebliche Verbesserung der Fahrzeiten der regulären Buslinien in den Stadtwesten ist erst mit der Wöhrmühlquerung möglich, die im Rahmen der Planungen zur StUB vorgesehen ist.

Die Verwaltung wird bei der Konzeptionierung des Nahverkehrsplan-Zielnetzes die Vorschläge gemäß der Anlage einbeziehen. Bei sämtlichen Maßnahmenvorschlägen findet eine Abwägung und Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten (Fahrpersonal, Fahrzeuge) statt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Anschaffung von E-Busfahrzeugen

 

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 wurde die CityLinie eingeführt, die mit sieben E-Midi-Bussen betrieben wird. Die Beschaffung der Midibusse und die Planung und Einrichtung der erforderlichen Ladeinfrastruktur hat mehrere Jahre in Anspruch genommen. Somit werden von Seiten der ESTW Stadtverkehr GmbH durch das Projekt CityLinie Erfahrungen mit dem Einsatz von E-Bussen gesammelt.

 

Die Anschaffung von weiteren E-Bussen und E-Gelenkbussen, wie beantragt, ist mit erheblichen infrastrukturellen Voraussetzungen für den Busbetrieb verbunden. Demnach wäre mit Kosten zu rechnen, welche die reinen Anschaffungskosten der Fahrzeuge deutlich übersteigen. Mit einer entsprechenden hohen Skalierung ist bei einer gesamten Umstellung der Busflotte zu rechnen. Zudem hat der Bund die Förderprogramme für alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr eingestellt. Eine Anschaffung unter diesen Voraussetzungen ist daher aktuell äußert fraglich. Zusätzlich ist der zeitliche Aspekt der Ausschreibung und Bestellung zu berücksichtigen, der eine lange Zeit in Anspruch nehmen kann, insbesondere wenn neue Kapazitäten am Busbetriebshof, etwaige neue Standorte und die erforderlichen Lade- und Brandschutzeinrichtungen geplant werden müssen.

 

Eine Strategie für die zukünftige Nutzung von umweltfreundlichen Antriebsformen im Stadtbusverkehr befindet sich von Seiten der ESTW Stadtverkehr GmbH in Bearbeitung. Diese umfasst auch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur.

 

Bereits heute besteht der Fahrzeugbestand der ESTW Stadtverkehr GmbH überwiegend aus Busfahrzeugen mit Erdgasantrieb, die mit Biogas angetrieben werden und im Vergleich zu Dieselbussen deutlich emissionsärmer sind. Mit Biogas betriebene Erdgasbusse gelten bereits als emissionsarme und somit „saubere“ Fahrzeuge.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 


Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Konkretisierung des Antrags Punkt 10 Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 22.11.2023