Betreff
Suffizienzoffensive - Antrag aus Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 22.11.2023
Vorlage
31/237/2024
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 22. November 2023 „Es wird beantragt, die Verantwortlichkeit für die Suffizienzoffensive festzulegen und die Maßnahme im Jahr 2024 zu starten“ ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Klimaziele lassen sich nicht alleine durch technologische Innovationen erreichen. Es bedarf der Suffizienz, also dem „Begrenzen“ und dem „Weniger“ von Energie und Material.

Die Maßnahme Suffizienzoffensive (S8) stellt eine Querschnittsaufgabe dar, die sich im alltäglichen Verwaltungshandeln widerspiegelt, aber auch durch verschiedene Maßnahmen des Fahrplans Klima-Aufbruch aktiv gefördert wird (s. Maßnahmen unten).

Die Benennung einer zentralen verantwortlichen Stelle würde aus Sicht der Verwaltung zu kurz greifen. Es ist wichtig, an verschiedenen Stellen den Suffizienzgedanken weiter zu stärken und die Fortschritte regelmäßig im Statusbericht des Fahrplans Klima-Aufbruch zu monitoren.

Die Aufgabe der Wohnberatung mit Bau- und Planungsexpertise wird aktuell nicht bearbeitet. Hierzu erfolgt eine Abstimmung zur organisatorischen Ansiedlung der Aufgabe im Referat VI – Planen und Bauen. Das Ergebnis wird als MzK nachgereicht.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Maßnahme Suffizienzoffensive (S8) setzt sich aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen. Nachfolgend werden die Anforderungen sowie der jeweils aktuelle Bearbeitungsstand bzw. das weitere Vorgehen dargestellt:


  • Wohnungsberatung

Die Bürger*innen und andere Akteure sollen durch eine neue Stelle Wohnungsberatung unterstützt werden, um bspw. Grundrisse neu zu gestalten, Leerstand umzunutzen, Wohnprojekte aufzubauen oder alternative Wohnformen wie Mehrgenerationen Wohnen aufzubauen.

à Im Sozialamt besteht eine Wohnberatung. Deren Schwerpunkt liegt jedoch auf sozialen Gesichtspunkten. Insbesondere geht es um (präventive) Information und Beratung zu Möglichkeiten der Wohnungsanpassung für ein selbstbestimmtes Leben auch bei eingeschränkter Mobilität oder Hilfsbedürftigkeit. Bei Bedarf kann zu Möglichkeiten des Wohnungswechsels beraten werden (z.B. Wohnungstausch). Die Beratungsstelle übernimmt außerdem eine Lotsenfunktion zu Initiativen für alternative Wohnformen. Hierzu wird eine Kooperation mit "Hof e.V. - Wohnprojekt Alt und Jung" angestrebt.

à Es fehlt an entsprechender Bau- und Planungsexpertise, um die Anforderungen erfüllen zu können. Aktuell erfolgt daher ein Abstimmungsprozess im Referat VI – Planen und Bauen, um die organisatorische Ansiedlung der Aufgabe zu klären. Das Ergebnis wird als MzK nachgereicht.

 

·         Suffizienz in der Energieberatung

Die städtischen Energieberater*innen sollen in ihren Beratungsgesprächen zum Thema „Wohnraumreduktion“ sowie „gemeinschaftliche Wohnformen“ sensibilisieren.

à Sofern die Rahmenbedingungen stimmen, lassen die Energieberater*innen diese Impulse bereits in Gesprächen mit Eigentümer*innen einfließen.

 

·         Förderung

Bei der Förderung der Stadt Erlangen von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude und nachhaltig Bauen soll der Suffizienzgedanke mit einbezogen werden.

à Eine entsprechende Anpassung der „Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude und Nachhaltig Bauen“ wird daher in 2024 auf Basis einer wissenschaftlichen Analyse bewertet werden.

 

·         Integration von Suffizienz in den Masterplan Wärme

In Erlangen wird ein Energienutzungsplan mit Schwerpunkt Kommunaler Wärmeplan unter Berücksichtigung des Stromsektors erstellt. Dabei wird unter anderem eine Analyse des Gebäudebestands im Stadtgebiet durchgeführt.

à Daten zur lokalen Demographie, sozio-ökonomische Daten sowie Daten zu Leerstand, Unterbelegung und Nachverdichtung werden dabei, wie in der Maßnahmen Suffizienzoffensive gefordert, mit einbezogen. Die Ergebnisse der Bestandsanalyse bilden zusammen mit den Ergebnissen der Analyse von Potentialen nachhaltig nutzbarer erneuerbarer Energien (wie Sonne, Wind oder Umweltwärme) und nicht vermeidbarer Abwärme (aus Industrie, Gewerbe und dem Dienstleistungssektor) sowie von Energieeinsparpotentialen die Basis für die Zielszenarien einer zukünftigen Wärmeversorgung mit den dafür notwendigen Maßnahmen.

 

·         Stadt und Region der kurzen Wege

Mitdenken einer guten ÖPNV-Anbindung und diverse Nutzen wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Naherholung, sodass auf Pkws verzichtet und auf den Umweltverbund umgestiegen werden kann.

à Diese Ziele werden, basierend auf dem VEP und dem jeweils gültigen NVP sowie in der Bauleitplanung, kontinuierlich umgesetzt und weiter konkretisiert. Neben der infrastrukturellen Planung haben hierauf insbesondere auch „weiche“ Maßnahmen wie (betriebliches) Mobilitätsmanagement und eine aufgabenträgerübergreifende ÖPNV-Planung einen erheblichen Einfluss. Dies war ein Schwerpunktthema beim Sonderforum Mobilität am 30.01.2024.

 

Konkretisierung des Leitbilds „Stadt und Region der kurzen Wege“ erfolgt u.a. in der Konzeptionierung und Umsetzung von integrierten Quartierskonzepten (Maßnahme S2)

à Das Leitbild der Stadt der kurzen Wege ist ein seit Jahrzehnten eingeführtes städtebauliches Leitbild, welches auch der Stadtentwicklung Erlangens und seiner städtebaulichen Entwicklung zugrunde liegt. Dabei ist eine verträgliche Nutzungsmischung innerhalb eines Stadtquartiers ein vordringliches Ziel, auch um lebendige und attraktive Quartiere zu schaffen. Durch die geeignete Zuordnung von öffentlicher und privater Infrastruktur zu den Wohn- und Arbeitsorten entstehen für die Nutzer*innen kurze Wege, die fußläufig oder mit dem Rad zurückgelegt werden können. Entsprechende Wegenetze werden in der Planung berücksichtigt. Als herausragende Beispiele seien der Röthelheimpark oder lfd. städtebauliche Projekte wie die Regnitzstadt oder der Siemens Campus genannt. An den genannten Beispielen wird auch deutlich, dass stadtplanerisches Handeln einen mittelfristigen Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren hat.

Die Gewährleistung der Mobilitätsbedürfnisse ist hierbei integraler Bestandteil, dies umfasst u.a. die Ermöglichung von Wegeketten im Alltag, die Vermeidung und Verkürzung von Wegstrecken, die Ermöglichung der Verkehrsmittelwahl des Umweltverbunds und noch vieles mehr.

 

Unternehmen richten entsprechend ihre Standortplanung an einer guten ÖPNV-Anbindung aus.

à Zunehmende Rückfragen von großen Arbeitgebern in Erlangen an die Verwaltung bezüglich optimierter Anbindung von Verkehrsarten des Umweltverbundes zeigen, dass auch hier die Standortplanung im Sinne der Stadt der kurzen Wege bereits angewandt wird.

Die Stadt kann über entsprechende Bauleitplanung Einfluss nehmen, wo welche Nutzungen im Stadtgebiet möglich sind. Auf Ebene einer schlüssigen Stadt- und Mobilitätsplanung wird dabei selbstverständlich auch auf die verkehrliche Anbindung geachtet.

 

Überarbeitung der Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen, sodass die Pkw-Stellplatzanforderungen bei Neubauvorhaben auf das Minimum nach Landesbauordnung gesenkt werden.

à Die überarbeitete Stellplatzsatzung wurde im Dezember 2023 ratifiziert und ist bereits wirksam.

 

Zur Vollständigkeit werden nachfolgend die Klima-Aufbruch-Maßnahmen aufgelistet, die die Suffizienzoffensive unterstützen, aber eigenständig bearbeitet werden:

 

·         Gemeinsam unabhängig (Servicepaket für Nachbar*innen) (E6)

·         Attraktiver ÖPNV (M3) & Sharingsysteme (M3): Umstieg auf Umweltverbund und Teilen von Autos, (Lasten-)Rädern und Tretrollern

·         Fortführung und Ausbau der Sharing-Infrastruktur (EK1)

·         Klima- und umweltfreundliche Verpflegung (EK2), Netzwerk regionale und ökologische Lebensmittel (EK3) und Einrichtung eines Ernährungsrats (EK4): Umstellung der Ernährung

·         Reparieren statt Wegwerfen (EK6): Förderung einer Kultur des Reparierens

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Ausführungen zeigen, dass Suffizienz an verschiedenen Stellen ansetzt, weshalb sich der Statusbericht Klima-Aufbruch als geeignetes Medium anbietet, um die Fort- und Rückschritte festzuhalten.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Auszug Protokoll Bürgerversammlung 1123_TOP25