Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 22. November 2023 „Es
wird beantragt, die Verantwortlichkeit für die Suffizienzoffensive festzulegen
und die Maßnahme im Jahr 2024 zu starten“ ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Klimaziele lassen sich nicht alleine durch technologische
Innovationen erreichen. Es bedarf der Suffizienz, also dem „Begrenzen“ und dem
„Weniger“ von Energie und Material.
Die Maßnahme Suffizienzoffensive (S8) stellt eine Querschnittsaufgabe
dar, die sich im alltäglichen Verwaltungshandeln widerspiegelt, aber auch durch
verschiedene Maßnahmen des Fahrplans Klima-Aufbruch aktiv gefördert wird (s.
Maßnahmen unten).
Die Benennung einer zentralen verantwortlichen Stelle würde aus Sicht
der Verwaltung zu kurz greifen. Es ist wichtig, an verschiedenen Stellen den
Suffizienzgedanken weiter zu stärken und die Fortschritte regelmäßig im
Statusbericht des Fahrplans Klima-Aufbruch zu monitoren.
Die Aufgabe der Wohnberatung mit Bau- und Planungsexpertise wird aktuell
nicht bearbeitet. Hierzu erfolgt eine Abstimmung zur organisatorischen
Ansiedlung der Aufgabe im Referat VI – Planen und Bauen. Das Ergebnis wird als
MzK nachgereicht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Maßnahme Suffizienzoffensive (S8) setzt sich aus unterschiedlichen
Bausteinen zusammen. Nachfolgend werden die Anforderungen sowie der jeweils
aktuelle Bearbeitungsstand bzw. das weitere Vorgehen dargestellt:
- Wohnungsberatung
Die Bürger*innen und andere Akteure sollen
durch eine neue Stelle Wohnungsberatung unterstützt werden, um bspw. Grundrisse
neu zu gestalten, Leerstand umzunutzen, Wohnprojekte aufzubauen oder
alternative Wohnformen wie Mehrgenerationen Wohnen aufzubauen.
à Im Sozialamt besteht eine Wohnberatung.
Deren Schwerpunkt liegt jedoch auf sozialen Gesichtspunkten. Insbesondere geht
es um (präventive) Information und Beratung zu Möglichkeiten der
Wohnungsanpassung für ein selbstbestimmtes Leben auch bei eingeschränkter
Mobilität oder Hilfsbedürftigkeit. Bei Bedarf kann zu Möglichkeiten des
Wohnungswechsels beraten werden (z.B. Wohnungstausch). Die Beratungsstelle
übernimmt außerdem eine Lotsenfunktion zu Initiativen für alternative
Wohnformen. Hierzu wird eine Kooperation mit "Hof e.V. - Wohnprojekt Alt
und Jung" angestrebt.
à Es fehlt an entsprechender Bau- und
Planungsexpertise, um die Anforderungen erfüllen zu können. Aktuell erfolgt
daher ein Abstimmungsprozess im Referat VI – Planen und Bauen, um die
organisatorische Ansiedlung der Aufgabe zu klären. Das Ergebnis wird als MzK
nachgereicht.
·
Suffizienz
in der Energieberatung
Die
städtischen Energieberater*innen sollen in ihren Beratungsgesprächen zum Thema
„Wohnraumreduktion“ sowie „gemeinschaftliche Wohnformen“ sensibilisieren.
à
Sofern die Rahmenbedingungen stimmen, lassen die Energieberater*innen diese
Impulse bereits in Gesprächen mit Eigentümer*innen einfließen.
·
Förderung
Bei der Förderung der Stadt Erlangen von
Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude und nachhaltig
Bauen soll der Suffizienzgedanke mit einbezogen werden.
à Eine entsprechende Anpassung der
„Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde
Maßnahmen am Gebäude und Nachhaltig Bauen“ wird daher in 2024 auf Basis einer
wissenschaftlichen Analyse bewertet werden.
·
Integration
von Suffizienz in den Masterplan Wärme
In Erlangen
wird ein Energienutzungsplan mit Schwerpunkt Kommunaler Wärmeplan unter
Berücksichtigung des Stromsektors erstellt. Dabei wird unter anderem eine
Analyse des Gebäudebestands im Stadtgebiet durchgeführt.
à Daten zur lokalen Demographie, sozio-ökonomische Daten sowie Daten zu
Leerstand, Unterbelegung und Nachverdichtung werden dabei, wie in der Maßnahmen
Suffizienzoffensive gefordert, mit einbezogen. Die Ergebnisse der
Bestandsanalyse bilden zusammen mit den Ergebnissen der Analyse von Potentialen
nachhaltig nutzbarer erneuerbarer Energien (wie Sonne, Wind oder Umweltwärme)
und nicht vermeidbarer Abwärme (aus Industrie, Gewerbe und dem
Dienstleistungssektor) sowie von Energieeinsparpotentialen die Basis für die
Zielszenarien einer zukünftigen Wärmeversorgung mit den dafür notwendigen
Maßnahmen.
·
Stadt
und Region der kurzen Wege
Mitdenken einer guten ÖPNV-Anbindung und diverse Nutzen wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Naherholung, sodass auf Pkws verzichtet und auf den Umweltverbund umgestiegen werden kann.
à Diese Ziele werden, basierend auf dem VEP
und dem jeweils gültigen NVP sowie in der Bauleitplanung, kontinuierlich
umgesetzt und weiter konkretisiert. Neben der infrastrukturellen Planung haben
hierauf insbesondere auch „weiche“ Maßnahmen wie (betriebliches)
Mobilitätsmanagement und eine aufgabenträgerübergreifende ÖPNV-Planung einen
erheblichen Einfluss. Dies war ein Schwerpunktthema beim Sonderforum Mobilität
am 30.01.2024.
Konkretisierung des Leitbilds „Stadt und Region der kurzen Wege“ erfolgt u.a. in der Konzeptionierung und Umsetzung von integrierten Quartierskonzepten (Maßnahme S2)
à Das Leitbild der Stadt der kurzen Wege ist
ein seit Jahrzehnten eingeführtes städtebauliches Leitbild, welches auch der
Stadtentwicklung Erlangens und seiner städtebaulichen Entwicklung zugrunde
liegt. Dabei ist eine verträgliche Nutzungsmischung innerhalb eines
Stadtquartiers ein vordringliches Ziel, auch um lebendige und attraktive
Quartiere zu schaffen. Durch die geeignete Zuordnung von öffentlicher und
privater Infrastruktur zu den Wohn- und Arbeitsorten entstehen für die
Nutzer*innen kurze Wege, die fußläufig oder mit dem Rad zurückgelegt werden
können. Entsprechende Wegenetze werden in der Planung berücksichtigt. Als
herausragende Beispiele seien der Röthelheimpark oder lfd. städtebauliche
Projekte wie die Regnitzstadt oder der Siemens Campus genannt. An den genannten
Beispielen wird auch deutlich, dass stadtplanerisches Handeln einen
mittelfristigen Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren hat.
Die
Gewährleistung der Mobilitätsbedürfnisse ist hierbei integraler Bestandteil,
dies umfasst u.a. die Ermöglichung von Wegeketten im Alltag, die Vermeidung und
Verkürzung von Wegstrecken, die Ermöglichung der Verkehrsmittelwahl des
Umweltverbunds und noch vieles mehr.
Unternehmen richten entsprechend ihre Standortplanung an einer guten ÖPNV-Anbindung aus.
à Zunehmende
Rückfragen von großen Arbeitgebern in Erlangen an die Verwaltung bezüglich
optimierter Anbindung von Verkehrsarten des Umweltverbundes zeigen, dass auch
hier die Standortplanung im Sinne der Stadt der kurzen Wege bereits angewandt
wird.
Die
Stadt kann über entsprechende Bauleitplanung Einfluss nehmen, wo welche
Nutzungen im Stadtgebiet möglich sind. Auf Ebene einer schlüssigen Stadt- und
Mobilitätsplanung wird dabei selbstverständlich auch auf die verkehrliche
Anbindung geachtet.
Überarbeitung der Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen, sodass die Pkw-Stellplatzanforderungen bei Neubauvorhaben auf das Minimum nach Landesbauordnung gesenkt werden.
à Die
überarbeitete Stellplatzsatzung wurde im Dezember 2023 ratifiziert und ist
bereits wirksam.
Zur Vollständigkeit werden nachfolgend die Klima-Aufbruch-Maßnahmen
aufgelistet, die die Suffizienzoffensive unterstützen, aber eigenständig
bearbeitet werden:
·
Gemeinsam
unabhängig (Servicepaket für Nachbar*innen) (E6)
·
Attraktiver
ÖPNV (M3) & Sharingsysteme (M3): Umstieg auf Umweltverbund und Teilen von
Autos, (Lasten-)Rädern und Tretrollern
·
Fortführung
und Ausbau der Sharing-Infrastruktur (EK1)
·
Klima-
und umweltfreundliche Verpflegung (EK2), Netzwerk regionale und ökologische
Lebensmittel (EK3) und Einrichtung eines Ernährungsrats (EK4): Umstellung der
Ernährung
·
Reparieren
statt Wegwerfen (EK6): Förderung einer Kultur des Reparierens
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Ausführungen zeigen, dass Suffizienz an verschiedenen Stellen
ansetzt, weshalb sich der Statusbericht Klima-Aufbruch als geeignetes Medium
anbietet, um die Fort- und Rückschritte festzuhalten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Auszug Protokoll Bürgerversammlung 1123_TOP25