Betreff
Einführung des ErlangenPass mit erweitertem Berechtigtenkreis
Vorlage
50/110/2024
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Beschlussvorlage

1. Dem dargestellten Vorgehen zur Einführung des ErlangenPass mit erweitertem Berechtigtenkreis wird zugestimmt.

2. Die Richtlinie zur Gewährung des ErlangenPasses für Einwohner*innen der Stadt Erlangen (Entwurf vom 18.01.2024, Anlage 1) wird beschlossen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gemäß Beschluss des SGA wird die Berechtigung für den ErlangenPass um einen zusätzlichen Personenkreis erweitert (s. Beschlussvorlagen im SGA am 19.09.2022 sowie im Stadtrat am 27.10.2022; Vorlagennummer 50/085/2022). Damit sollen Haushalten mit geringem Einkommen Vergünstigungen durch den ErlangenPass ermöglicht werden, auch wenn sie über den maßgeblichen Einkommensgrenzen für existenzsichernde Sozialleistungen liegen. Diese Haushalte waren bisher für den ErlangenPass nicht berechtigt. Durch die Erweiterung sollen auch ihre Teilhabechancen gestärkt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Als wesentliche Zugangsvoraussetzung für den erweiterten Kreis von Berechtigten wurden je nach Haushaltsgröße Obergrenzen des Haushaltseinkommens definiert. Die Verfahrensregeln wurden im Detail im SGA am 27.09.2023 und im Stadtrat am 28.09.2023 beschlossen (Vorlagennummer 50/097/2023). Haushalte, die mit ihrem Einkommen die jeweilige Obergrenze nicht übersteigen, sind künftig für den ErlangenPass berechtigt.

Zusammenfassend haben damit künftig folgende Personenkreise Anspruch auf den ErlangenPass.

(1) wie bereits bisher: Bezieher*innen von Sozialleistungen,

(2) wie bereits bisher: Personen, die einen Freiwilligendienst leisten (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr),

(3) erweiterter Berechtigtenkreis: Haushalte mit geringem Einkommen, die jedoch keine Sozialleistungen beziehen und mit ihrem Haushaltseinkommen die Einkommensobergrenze je nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Berechtigung für den ErlangenPass aufgrund eines geringen Haushaltseinkommens wird auf Antrag geprüft. Aufgrund der Angaben im Antrag wird in der Sachbearbeitung das maßgebliche Haushaltseinkommen berechnet. Übersteigt dieses die je nach Haushaltsgröße definierten Einkommensobergrenzen nicht, wird für die berechtigten Haushaltsmitglieder jeweils ein personenbezogener ErlangenPass ausgestellt. Die Eckpunkte des Verfahrens werden im Folgenden beschrieben.

 

3.1 Verwaltungsverfahren

·        Richtlinie

Anspruchsgrundlagen für den ErlangenPass sowie das Verfahren der Antragstellung, die Ermittlung des maßgeblichen Haushaltseinkommens und weitere Verfahrensabläufe werden transparent in der als Anlage 1 beigefügten Richtlinie geregelt.

·         Antragstellung

Ein Antrag kann in Papierform oder online gestellt werden. Die Antragstellung ist nicht an bestimmte Fristen gebunden, sondern ganzjährig möglich.

·         Gültigkeitsdauer

Ab Ausstellung gilt der ErlangenPass für mindestens 12 Monate (bisher: Kalenderjahr) bzw. bis zum Ende des jeweiligen Quartals im Folgejahr. Wird beispielsweise ein ErlangenPass im Februar 2024 ausgestellt, so ist dieser bis März 2025 gültig (Ende des 1. Quartals). Für Personen, die einen ErlangenPass aufgrund des Bezugs von Sozialleistungen oder der Ableistung eines Freiwilligendienstes beantragen, gilt diese Regelung bereits ab 01.01.2024.

Mit dieser Regelung soll die Bearbeitung der erwartbar zunehmenden Anträge zeitlich entzerrt werden. Die Ausstellung des ErlangenPass soll somit ohne große zeitliche Verzögerung möglich werden.

Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums kann ein Folgeantrag gestellt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen noch vorliegen.

·         Einkommensberechnung

Die Einkommensberechnung orientiert sich im Wesentlichen an den Vorschriften des SGB II und SGB XII. Für die Einkommensberechnung wurden maßgebliche anrechenbare Einkommensarten, nicht anzurechnende Einkommensarten, ein Freibetrag aus Erwerbseinkommen in Höhe von 100,- € je erwerbstätigem Haushaltsmitglied sowie Vermögensfreigrenzen definiert. Einmalige Einnahmen (z.B. Jahressonderzahlungen bei Gehalt, Abfindungen) werden nicht in die Einkommensberechnung einbezogen.

Bei der Ermittlung des maßgeblichen Haushaltseinkommens werden außerdem besondere Belastungen (zum Beispiel Unterhaltszahlungen) berücksichtigt. Diese vermindern rechnerisch das maßgebliche Haushaltseinkommen.

Die Regelungen zur Einkommensberechnung werden in einem verwaltungsinternen Handlungsleitfaden für die Sachbearbeitung konkretisiert.

·        Online-Rechner

Haushalte mit einem geringen Einkommen können mittels eines Online-Rechners selbst eine einfache Überschlagsrechnung durchführen. Damit ist eine erste Einschätzung möglich, ob die Berechtigung für einen ErlangenPass besteht.

Aufgrund der eingegebenen Daten erfolgt eine automatische Rückmeldung, ob der Haushalt die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht übersteigt und damit bei einer Antragstellung die Berechtigung für einen ErlangenPass zu erwarten ist. Wird die maßgebliche Einkommensgrenze aufgrund der eingegebenen Daten nur geringfügig überschritten, wird eine detailliertere Prüfung der Anspruchsberechtigung aufgrund eines Antrags empfohlen. Wird aufgrund der eingegebenen Daten das maßgebliche Haushaltseinkommen erheblich übertroffen, wird dies mit dem Hinweis zurückgemeldet, dass voraussichtlich keine Berechtigung besteht. Eine konkrete Antragstellung ist grundsätzlich aber natürlich dennoch möglich.

Unabhängig von diesen ersten Einschätzungen aufgrund der Überschlagsrechnung ist für eine verbindliche Entscheidung in jedem Fall eine formale Antragstellung notwendig.

 

3.2 Einführung

·         Anbieterinformation

Anbieter, die Ermäßigungen durch den ErlangenPass gewähren, wurden im Rahmen eines Anbietertreffens sowie im Nachgang hierzu schriftlich über den erweiterten Berechtigtenkreis und das damit verbundene Verfahren informiert.

Durch den erweiterten Berechtigtenkreis ergibt sich auch für den städtischen Haushalt ein finanzieller Mehraufwand aufgrund von Ermäßigungen (z.B. bei Kursgebühren oder Eintrittsgeldern) bzw. Erstattungen der Stadt an die ESTW. In die Anbieterinformation waren deshalb auch die städtischen Anbieter einbezogen (z.B. ESTW, vhs, Museen).

·         ErlangenPass-Karte (Vorzeigekarte)

Der ErlangenPass wird weiterhin als Vorzeigekarte im „Scheckkarten“-Format ausgegeben. Diese wird zukünftig einheitlich im neuen Corporate Design der Stadt gestaltet. Dabei wird nicht zwischen den verschiedenen Personenkreisen unterschieden oder der jeweilige Personenkreis auf der Karte gesondert vermerkt. Es soll damit vermieden werden, dass die jeweilige Berechtigung für den ErlangenPass nach außen erkennbar ist.

Für alle Personenkreise wird deshalb generell außerdem der einheitliche Begriff „ErlangenPass“ verwendet (ohne gesonderte Zusatzbezeichnungen je nach Personenkreis).

·         Einführungszeitpunkt

Entsprechend des o.g. Beschlusses im SGA und Stadtrat war eine Einführung des erweiterten ErlangenPass in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgesehen.

Hierfür sind sowohl technische Voraussetzungen (z.B. Umsetzung des Online-Rechners) als auch personelle Ressourcen (aufgrund der zusätzlichen Antragstellungen) notwendig. Darüber hinaus sind unabhängig davon weiter steigende Antragszahlen auch von Haushalten mit Bezug von Sozialleistungen zu erwarten. So sind die Antragszahlen bereits in 2023 aufgrund der Ermäßigung durch den ErlangenPass für das Deutschland-Ticket erheblich.

Die Umsetzung des erweiterten ErlangenPass soll daher ab 1. April 2024 erfolgen.

 

3.3 Evaluation

Die Umsetzung des erweiterten ErlangenPasses soll durch die Auswertung von statistischen Kennzahlen begleitet werden. Eine Kernfrage ist hierbei insbesondere die Entwicklung der gesamten Nutzer*innen-Zahlen durch den erweiterten Personenkreis. Sozialpolitisches Ziel des ErlangenPass ist die Stärkung von Teilhabechancen für mehr Haushalte mit geringem Einkommen.

Damit eng verbunden ist die Beobachtung der Kostenentwicklung in Bezug auf Ermäßigungen von städtischen Angeboten (z.B. vhs, Museen) sowie Erstattungen der Stadt an die ESTW (ermäßigtes Deutschland-Ticket; Eintritt zu den städtischen Bädern). 

Hinsichtlich des erweiterten Personenkreises soll zudem differenziert betrachtet werden, in welchem Umfang und zahlenmäßigen Verhältnis Haushalte von Familien (insbesondere alleinerziehende Familien) sowie von alten Menschen erreicht werden. Hier bestehen im Durchschnitt besondere Armutsrisiken und damit eingeschränkte Teilhabechancen (z.B. sozialer Ausschluss von Kindern und Jugendlichen; Einsamkeitsrisiken im Alter).

Darüber hinaus soll im weiteren Prozess über die Einbeziehung von Studierenden und Auszubildenden in den ErlangenPass entschieden werden. Diese werden in der ersten Stufe der Erweiterung des Berechtigtenkreises noch nicht einbezogen (s. Beschlussvorlage Nr. 50/097/2023 im SGA vom 27.09.2023 bzw. Stadtrat am 28.09.2023). Für eine realistische und belastbare Einschätzung von notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind zunächst statistische Kennwerte notwendig.

Für die erforderlichen Kennwerte zur Evaluation werden neben der Anzahl von Nutzer*innen ausgewählte anonymisierte Antragsdaten ausgewertet (z.B. Alter, Haushaltsgröße).

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        01_Richtlinie zur Gewährung des ErlangenPasses für Einwohner*innen der Stadt

                        Erlangen (Entwurf vom 18.01.2024)