Betreff
Antrag des Stadtteilbeirates Ost Nr. 127 / 2023 vom 11.07.2023: Begrünung und Entsiegelung der Artilleriestraße
Vorlage
611/187/2024
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt in den kommenden Jahren in den jeweiligen Arbeitsprogrammen zu berücksichtigen und entsprechende Haushaltsmittel anzumelden.

3.      Der Antrag Nr. 127 / 2023 des Stadtteilbeirates Ost ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aus der Bürgerschaft wurde vorgebracht, dass sich die Artilleriestraße im Sommer aufgrund der weiträumigen Asphaltfläche sehr stark aufheizt. Mit Bezug darauf wurde durch den Stadtteilbeirat Ost der Antrag Nr. 127 / 2023 (siehe Anlage) an die Verwaltung gestellt, zu prüfen, welche Maßnahmen zur Begrünung, Entsiegelung und Beschattung in der Artilleriestraße möglich sind. Der Stadtteilbeirat kann sich z.B. eine Bepflanzung an der Südseite vorstellen, um eine Beschattung und damit Abkühlung zu erreichen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung steht dem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber. Aus städtebaulicher und klimaökologischer Sicht sind die gewünschten Baumpflanzungen im Straßenraum zu begrüßen. Sie tragen dazu bei, durch die Verschattung das lokale Klima und damit die Aufenthaltsqualität im Straßenraum zu verbessern. Des Weiteren können die Bäume das Ortsbild im öffentlichen Raum verbessern. Darüber hinaus können Baumpflanzungen zur Temporeduzierung des MIV beitragen, indem sie eine optische Einengung des Straßenraums bewirken. Der Querschnitt der Artilleriestraße ist grundsätzlich für zusätzliche Baumpflanzungen ausreichend dimensioniert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Artilleriestraße weist eine Fahrbahnbreite von ca. 10 m Breite auf (ohne Gehwege). Wechselseitig sind in Teilabschnitten öffentliche Längsparkplätze an der Nord- und an der Südseite der Fahrbahn vorhanden.

 

Baumpflanzungen beidseits der Fahrbahn würden einem Vollausbau der Straße inklusive zwingend erforderlicher Leitungsumverlegungen gleichkommen. Da die Fahrbahn jedoch bautechnisch in einem guten Zustand ist, sollen die Baumpflanzungen nur einseitig im Bereich der bestehenden Längsparkplätzen erfolgen. Einige Längsparkplätze müssen durch die Baumpflanzungen entfallen. Zwischen den Baumpflanzungen können die Stellplätze erhalten bleiben.

 

Darüber hinaus sind die angestrebten Baumpflanzungen unter Berücksichtigung der vorhandenen unterirdischen Leitungen zu planen.

In der Artilleriestraße liegen unterirdisch folgende Leitungen: Gas, Fernwärme, Wasser, Abwasser und verschiedene Stromleitungen – im Verlauf der Artilleriestraße variiert die Lage dieser Leitungstrassen im Straßenraum. Je nach Lage dieser Leitungen sind Baumpflanzungen daher abschnittsweise am südlichen und am nördlichen Straßenrand möglich. Leitungsumverlegungen sind möglichst zu vermeiden.

 

In der detaillierten Planung müssen die Baumstandorte zusammen mit den Leitungsträgern (EBE, EStW etc.) abgestimmt werden.

 

Für die angestrebten Baumpflanzungsmaßnahme sind derzeit keine Haushaltsmittel vorhanden. Es sind entsprechende Haushaltsmittel für die Baumpflanzungen inklusive der ggf. notwendigen Planungskosten und Schutzmaßnahmen für Leitungen bzw. Leitungsumverlegungen zu beantragen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage:          Antrag des Statteilbeirates Ost Nr. 127 / 2023 vom 11.07.2023