Betreff
Förderung von Sportvereinen - Zuschüsse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Vorlage
52/144/2024
Aktenzeichen
I/52
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zu den entstandenen Kosten für förderungsfähige Bau- und Sanierungsmaßnahmen erhalten die Erlanger Sportvereine einen zweckgebundenen Zuschuss entsprechend den Richtlinien der städtischen Sportförderung. Es wurden 34 Anträge (2023: 18 Anträge) von 10 verschiedenen Sportvereinen (2023: 7 Sportvereine) fristgemäß für das Jahr 2024 gestellt.

 

Neun dieser Anträge konnten nach einem Beschluss des Sportausschusses vom 26.09.2023 ausnahmsweise bereits im vergangenen Haushaltsjahr abschließend gefördert werden.

 

Die Erstellung der Bescheide und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt erst nach Vorlage und Prüfung der Rechnungen und Zahlungsnachweise. Die Kosten sind bereits beglichen, bevor ein Zuschuss gewährt wird. Eine zusätzliche Prüfung der beantragten Fördermaßnahmen erfolgt bei Ortsbesichtigungen.

 

Die Sportvereine leisten bei Baumaßnahmen unter Aufsicht von Fachleuten sehr viel ehrenamtliche Eigenleistung. Damit werden die anrechenbaren und zuschussfähigen Kosten verringert und (Zuschuss-)Gelder eingespart.

 

Im Jahr 2024 stehen für die „Förderung des Sportstättenbaus“ Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € zur Verfügung. Hinzu kommen für die „Förderung energetische Sanierung des Sportbereichs“ 100.000 €. Für das beschlossene Sonderförderprogramm sind 139.000 € eingeplant.

 

Für die Maßnahme des FSV Erlangen-Bruck (1.187.100 €) ist ein eigener Mittelansatz vorhanden.

 

Die Zuschüsse betragen 30 bis 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

 


Anlagen:        Baukostenzuschüsse 2024