- Die Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Der Antrag 244/2023 des StBR Anger/Bruck vom 24.10.2023 ist bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Stadtteilbeirat Anger/Bruck beantragt durch die Umplanung der Kreuzung Fürther Straße/Felix-Klein-Straße optische Behinderungen der Gewerbetreibenden zu verhindern. Die Bushaltestelle soll an einen anderen Platz verlegt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In der Sitzung des Stadtteilbeirats Anger/Bruck am 24.10.2023 wurde die Planung des Kreuzungsumbaus mit Herstellung zweier barrierefreier Bussteige seitens der Stadtverwaltung erneut erläutert. Die Lage der Haltestellen wurde intensiv geprüft. Aufgrund der baulichen Ansprüche an eine richtlinienkonforme, barrierefreie Haltestelle haben sich letztlich die beiden in der beschlossenen Planung dargestellten Haltestellenpositionen als bestmögliche Variante herausgestellt. Eine alternative Variante weiter südlich ist aufgrund der größeren Entfernung zur Kreuzung und dem Wegfall von deutlich mehr Parkplätzen nicht geeignet.
Mit der Errichtung einer Wartehalle am östlichen Bussteig wird dem langjährigen Wunsch aus der Bevölkerung Rechnung getragen. Aufgrund des Leitungsbestandes im Untergrund und der beiden Bestandsbäume ist die Verschiebung der Wartehalle an eine andere Position nicht möglich. Um eine Verdeckung des dahinterliegenden Gewerbebetriebes zu verhindern soll die Wartehalle möglichst transparent ausgeführt werden. Hierzu werden die ESTW eine Standard-Wartehalle anstelle der Firma Stroer, die diese auch als Werbefläche genutzt hätte, errichten.
Die Bushaltestelle wird entsprechend der im UVPA am 25.04.2023 beschlossenen Vorplanung (BV 613/216/2023) und der am 18.07.2023 im BWA beschlossenen Entwurfsplanung (BV 66/184/2032) umgesetzt.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag 244/2024 des StBR Anger/Bruck