Betreff
2. Fortschreibung Bedarfsplan und Konzept Familienbildung in Erlangen für die Jahre 2024 bis 2028
Vorlage
51-0/006/2024
Aktenzeichen
V/51-0-Koordinierungsstelle Familienbildung
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Familienbildung in Erlangen auf der Grundlage der 2. Fortschreibung des Bedarfsplans und Konzepts Familienbildung weiter zu entwickeln und die
empfohlenen Planungsschritte und Handlungsansätze umzusetzen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Koordinierungsstelle Familienbildung stellt im Jugendhilfeausschuss die
2. Fortschreibung des Bedarfsplans und Konzepts Familienbildung in Erlangen vor.

Die 2. Fortschreibung findet sich nach Beschluss des JHA, ab Montag, 12.02.2024, auf der Homepage der Stadt Erlangen unter:
www.erlangen.de/familienbildung

Einige wenige Druckexemplare liegen im Ausschuss aus.

 

Basis

Seit dem Jahr 2014 nimmt das Stadtjugendamt am staatlichen Förderprogramm 
„Strukturelle Weiterentwicklung der Kommunalen Familienbildung und Familienstützpunkte“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales teil.

In diesem Rahmen wurde die staatlich geförderte Stabsstelle „Koordinierungsstelle Familienbildung“ eingerichtet.

 

Im Jahr 2016 hatte die Koordinierungsstelle Familienbildung im Stadtjugendamt das
erste Familienbildungskonzept für Erlangen vorgestellt. Dieses ist seitdem Grundlage für eine systematische und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Familienbildung in der Stadt.

 

Die hier vorliegende 2. Fortschreibung des damaligen Bedarfsplans legt dar, was nach nun acht Jahren in der Familienbildung in Erlangen weiterhin als notwendig angesehen wird. Die bisherigen Ziele und Entwicklungen werden überprüft und angepasst. Wo nötig, werden neue Empfehlungen ausgesprochen.

Die 2. Fortschreibung folgt vollumfänglich einer vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vorgegebenen Gliederung.

 

Die Fortschreibung dient der Koordinierungsstelle Familienbildung als Arbeitsgrundlage und Handlungsrichtlinie für die nächsten vier bis fünf Jahre und wird gemäß der Förderrichtlinie auch zukünftig weitergeschrieben.

 

Inhalt des Bedarfsplans (Kurzfassung)

1.1 Definition von Familienbildung

Eltern- und Familienbildung unterstützt und stärkt Familien. Sie trägt zur Prävention erzieherischer und familiärer Krisen bei. Sie ist eine Pflichtaufgabe jeder Kommune und eine kommunalpolitische Entwicklungsaufgabe. Familien sollen dabei eine allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie erfahren. Diese Unterstützung ist gesetzlich im § 16 SGB VIII verankert.

 

Angebote der Familienbildung sind präventiv ausgerichtet und haben stets Bildungscharakter, auch wenn sie nicht immer in Kurs- oder Vortragsform angeboten werden.
Anbieter dieser Kurse, Vorträge oder Treffs sind zum Beispiel die Jugend- und Familienberatung oder die Familienpädagogischen Einrichtungen der Stadt Erlangen, die VHS, der Kinderschutzbund, BildungEvangelisch, die Familienstützpunkte, der Mütter- und Familientreff sowie Frühförderungen.

 

Viele der Angebote aus Stadt und Landkreis sind für die Eltern in anschaulicher Weise im Familien ABC – Eltern.Wissen.Mehr. als Broschüre oder digital unter www.familien-abc.net zusammengefasst.

 

Familienbildung stärkt Eltern für das große Abenteuer Familie!

 

Familienbildung hat den Auftrag, zur Prävention erzieherischer und familiärer Krisen beizutragen.

 

Durch eine gut aufgestellte Familienbildung unterstützt die Kommune als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihre Eltern und Familien darin, dass Kinder gut aufwachsen und dass Erziehung und Zusammenleben in der Familie gelingen können.

 

1.2 Familienbildung im Stadtjugendamt Erlangen – Organisations- und Arbeitsstrukturen

        Die Koordinierungsstelle Familienbildung ist als Stabsstelle bei der Jugendamtsleitung angesiedelt und personell mit zwei Mitarbeiterinnen mit insgesamt 20,75 Wochenstunden ausgestattet. Dabei übernimmt die Koordinierungsstelle die Gesamtplanungsverantwortung. Ihre Aufgaben sind:

·         Sie treibt die Weiterentwicklung der Familienbildung in Erlangen nach SGB VIII §16 voran und übernimmt die jugendhilfeplanerische Aufgabe des öffentlichen Trägers in diesem Bereich. (SGBVIII § 80)

o   Sie koordiniert und gestaltet ein Netzwerk Familienbildung aus Fachleuten und Vertretern der Familienbildung in Erlangen nach § 78 SGB VIII.

o   Sie erhebt in einer regelmäßigen Elternbefragung die Bedürfnisse der Eltern.

o   Sie erhebt den Bestand an Angeboten und Anbietern der Familienbildung in Erlangen.

o   Sie erarbeitet daraus regelmäßig alle vier Jahre einen Bedarfsbericht, unter Beteiligung der Erlanger Fachleute für Familienbildung.

·         Mit der regelmäßigen Veröffentlichung des Familien ABC – Eltern.Wissen.Mehr. als Broschüre, Homepage und Webapp zeigt die Koordinierungsstelle Familienbildung stets den aktuellen Bestand an offen zugänglichen Familienbildungsangeboten in der Stadt auf. Sie schafft so Transparenz für Familien und Fachleute.

·         Sie hat die strategische, fachliche und personelle Steuerung mit Dienst- und Fachaufsicht für die bereits bestehenden zwei städtischen Familienstützpunkte in Büchenbach und im Stadtteil Anger. Diese laufen in Trägerschaft des Stadtjugendamtes. 

 

1.3 Kommunale Merkmale und Rahmenbedingungen

Die Anzahl der Familienhaushalte mit 10.963 hat sich seit dem ersten Fortschreibungsbericht im Jahr 2020 leicht erhöht. 51% der Erlanger Haushalte leben in unterschiedlichsten Konstellationen in Familienverbänden – Ein-Kind-Familien, Mehr-Kind-Familien, im klassischen Eheverband, als Alleinerziehende oder in Patchworkgemeinschaften.

19% der Erlanger Bevölkerung leben in armutsgefährdeten Verhältnissen. Je höher der Kinderreichtum, desto mehr weicht das Einkommen vom Durchschnitt nach unten ab. 61% der Familienhaushalte in Erlangen sind deutsche Familien. Weiterhin gibt es sog. gemischte Familien mit mindestens einer Person mit Migrationshintergrund, wie auch ausländische Familien, mit nicht-deutschen Pässen. In Erlangen leben dabei rund 979 Familien im SGB II Bezug. Das entspricht einem Anteil von 8,9% aller Erlanger Familien.

 

1.4 Ergebnisse der Bestandserhebung: Was gibt es?

So wie bereits in den ersten beiden Bedarfsplänen werden auch in der vorliegenden Fortschreibung die Angebote der Familienbildung bewusst nicht quantifiziert und gezählt. Programme, Formate und Themen der Familienbildung wandeln sich ständig und manchmal schnelllebig. Ihre konkrete Darstellung kann immer nur Momentaufnahme sein, die sich rasch überholt. Stattdessen wird die vielfältige, lebendige und sich andauernd verändernde Landschaft beschrieben.

Die Anbieter von Familienbildung lassen sich im Wesentlichen in folgende Bereiche untergliedern: Öffentliche Jugendhilfe, Freie Jugendhilfe, Kommunale Erwachsenenbildung, Kirchliche Erwachsenenbildung, Verbände, Initiativen und Selbsthilfe, Staatliche Angebote, Städtische Angebote, Private Anbieter, Behinderten- und Gesundheitshilfe, sowie weitere Akteure.

Dabei unterscheiden sich die Anbieter und Träger in ihrem Auftrag und ihrem Selbstverständnis. Die Orte von Familienbildung verteilen sich zwar über die Stadt, die meisten finden jedoch zentrumsnah statt. Formate und Themen werden auf die Vielfalt der in Erlangen lebenden Familien zugeschnitten.

 

Die Pandemie hatte die Familienbildung in ihrem Kern getroffen und in einer Phase, da Familien sie besonders dringend benötigt hätten, vorübergehend lahmgelegt. Inzwischen haben sich die Angebote auch quantitativ wieder normalisiert.

 

1.5 Ergebnisse der Erhebung der Bedürfnisse: Was wollen die Adressaten?

Um die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Eltern und Erziehungsberechtigten zu ermitteln, hat die Koordinierungsstelle Familienbildung drei „Spezialgruppen“ befragt.  Ziel war es, „weiße Flecken“ der Familienbildungslandschaft zu beleuchten. Die Erhebungsmethoden wurden an die jeweilige Gruppe angepasst.

·         Es gab eine stadtweite, schriftliche Elternbefragung von Eltern mit Kindern ab 10 Jahren.

·         In einer Gruppendiskussion wurden Fachleute und Elternvertreter zum Thema Inklusion in Angeboten der Familienbildung befragt – durchgeführt in Kooperation mit der Familienbildungsstelle des Landkreises Erlangen-Höchstadt.

·         Es erfolgte eine Expertenbefragung des Erlanger Netzwerks Familienbildung.

 

Es zeigte sich, dass Eltern in Erlangen Familienbildung und Angebote gut und sehr gezielt nutzen. Es wurde deutlich, dass anhaltend und sogar noch verstärkt Werbung für das Familien ABC betrieben werden muss.

Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung stehen im Alltag vor besonders großen Herausforderungen und Belastungen. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Familienbildungsangeboten hängt wesentlich von niederschwelligen Zugängen und dem zu erwartenden Informationsgewinn ab. Das Familien ABC muss für die Zielgruppe Eltern behinderter Kinder ausgebaut werden.

Aktuell erkennen Expert*innen des Netzwerks Familienbildung bei Eltern vorrangig den Wunsch nach Entlastung und kleinen Erholungs- und Auszeiten.

 Die ausführlichen Ergebnisse sind dem Bericht zu entnehmen.

 

   2. Zielsetzung und Perspektiven der Familienbildung

2.1 Zielsetzung und Bedarfsdefinition im Bereich Familienbildung: Was wollen wir?

 

Die Leitziele für die Erlanger Familienbildung, die in den bisherigen Bedarfsplänen 2016 und 2020 formuliert wurden, sind unverändert gültig. Eltern in der Stadt sollen im Rahmen eines abgestimmten Gesamtkonzeptes Unterstützung bei ihrer Erziehungsaufgabe finden. Angebote sollen bekannt, transparent, vielfältig und bedarfsorientiert aufgestellt sein. Alle Kinder in der Stadt Erlangen sollen gute Voraussetzungen für ein gelingendes Aufwachsen vorfinden. Durch niederschwellige Zugänge, wie sie zum Beispiel in den Familienstützpunkten gestaltet werden, sollen alle Eltern aus allen sozialen Milieus erreicht werden.

 

2.2 Abgleich von Bedarf und Bestand: Was brauchen wir?

Es wurde seit Beginn der Teilnahme am Förderprogramm vieles erreicht, doch es besteht weiterhin Handlungsbedarf.

·        Zwei weitere geplante Familienstützpunkte in den Stadtteilen Bruck und Röthelheim sind im Jugendhilfeausschuss bereits beschlossen. Die entsprechenden Gebäude sind fertig gestellt bzw. derzeit im Bau. Die erforderlichen jeweils 0,25 VZÄ Planstellen wurden bislang nicht genehmigt.

·        Es sollten dezentrale Angebote, dort wo viele Familien leben, ausgebaut werden.

Die wichtigsten Bedarfe sind:

·        Schaffung der beiden beschlossenen, aber noch nicht realisierten, dezentral arbeitenden Familienstützpunkte Bruck und Röthelheim.

·        Aufstockung personeller Ressourcen in den vorhandenen Familienstützpunkten Anger und Büchenbach.

·        Mehr dezentrale und mehr offene, niederschwellige Angebote.

·        Passgenaue Angebote für Familien mit erhöhten Belastungen, wie Migrationshintergrund und Behinderung.

·        Mehr Angebote zur Familienerholung und Familienfreizeit.

Zeitpunkt, Form und Umfang der Umsetzung sind abhängig von den in den nächsten Jahren verfügbaren Haushaltsmitteln.

 

   3. Die Erlanger Familienstützpunkte

Das staatliche Förderprogramm definiert „Familienstützpunkte“ als dezentrale und niederschwellige Anlaufstellen für Familien in deren direktem Wohnumfeld. Familien erfahren hier allgemeine Beratung mit weitervermittelnder Lotsenfunktion hin zu spezialisierten Hilfen und Fachdiensten.

Außerdem organisieren Familienstützpunkte in ihren Häusern oder Stadtteilen Angebote der Eltern- und Familienbildung. Familienstützpunkte bieten allen Eltern und Familien dort, wo sie leben, und über alle Phasen der Kindheit hinweg, Ansprechpartner zu Fragen und Sorgen rund um Familie und Erziehung. Sie erleichtern den Zugang zum bestehenden Beratungs- und Hilfesystem.

Die Erlanger Familienstützpunkte arbeiten in städtischer Trägerschaft.

Bereits in Betrieb sind der Familienstützpunkt Anger, Isarstr.12 und der Familienstützpunkt Büchenbach, Goldwitzerstr. 27. Zwei weitere Familienstützpunkte in Bruck, Junkersstr.1 und im Röthelheimpark, Hartmannstr. 118 sind bereits fertiggestellt bzw. derzeit in Bau. Die benötigten Planstellen wurden bislang nicht genehmigt. Jedem der bestehenden Familienstützpunkte stehen derzeit für seinen Auftrag 9,75 Wochenstunden zur Verfügung.

 

    4. Konkretisierung und Umsetzung

       Verantwortlich für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sind zum einen die freien

       Träger und Anbieter von Familienbildung in Erlangen, zum anderen die Koordinierungsstelle

       Familienbildung. Die Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der politischen Entscheidungen (z.B.

       Betrieb der städtischen Familienstützpunkte, Finanzierung des Familien ABC).

 

      4.1 Planungsschritte

      Die umfassende Beschreibung aller Planungsschritte ist dem Bedarfsplan zu entnehmen.

      Die wichtigsten Umsetzungen sind in 2.2. bereits benannt.


 

      4.2 Weitere Handlungsansätze

Im Sinn der Nachhaltigkeit darf in den kommenden Jahren nicht nur an den hier neu formulierten Handlungsansätzen gearbeitet werden. Es müssen weiterhin auch die bisherigen Qualitäten und Konstanten der Familienbildung gesichert und das Erreichte gefestigt werden. Die Familienbildung ist innerhalb der Jugendhilfe eher ein „leises“, nicht von akuten Lagen, Dringlichkeiten und Krisen geprägtes Arbeitsfeld. Doch Familienbildung ist ein Grundstein der Jugendhilfe, der auf frühzeitige Prävention setzt.

 

5.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Es wird empfohlen, die Planungsschritte und Handlungsansätze umzusetzen, um die Familienbildung in Erlangen bedarfsgerecht auszubauen. Dazu zählen in erster Linie die Umsetzung der beiden bereits beschlossenen Familienstützpunkte, sowie die Aufstockung der personellen Ressourcen in den bereits vorhandenen Familienstützpunkten. Zeitpunkt, Form und Umfang der Umsetzung sind abhängig von den in den nächsten Jahren verfügbaren Haushaltsmitteln.

 

6.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

7.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

8.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

2. Fortschreibung Bedarfsplan und Konzept Familienbildung in Erlangen für die Jahre 2024 bis 2028