Betreff
Fortschreibung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege
Vorlage
510/124/2024
Aktenzeichen
V/510
Art
Beschlussvorlage

Der Referenzbetrag in der Kindertagespflege für eine Betreuung von 40 Wochenstunden wird ab dem 01.01.2024 von 946,00 Euro auf 1.032,00 Euro erhöht.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Sicherstellung von Kindertagespflegeplätzen im Rahmen der Betreuung von Kindern, insbesondere im Alter unter 3 Jahren, sowie Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung. Umsetzung der gesetzgeberischen Zielsetzung, die Kindertagespflege als eine anerkannte und angemessen vergütete Vollzeittätigkeit weiter zu profilieren.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Dynamische Anpassung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Kindertagespflege ist nach wie vor ein wichtiger Teil des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere im Bereich der Kinder im Alter unter 3 Jahren. Derzeit werden ca. 130 Kinder durch Kindertagespflegepersonen betreut. Zur Sicherstellung dieses Angebots ist es daher notwendig, neben einer qualifizierten Betreuung durch den Fachdienst Kindertagespflege die laufende Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen angemessen zu erhöhen.

      Die Höhe der laufenden Geldleistung, die einer selbständigen Kindertagespflegeperson gewährt wird, umfasst gemäß § 23 Abs. SGB VIII

·      die Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen (Sachaufwandspauschale),

·         einen Betrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung (Anerkennungsbetrag),

·      die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und

·      die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer Kranken- und Pflegeversicherung.

Derzeit beträgt die laufende Geldleistung (Anerkennungsbetrag und Sachaufwand) einschließlich des 20%igen Qualifizierungszuschlages 5,50 Euro/Stunde (Vorlagennr. 510/047/2021).

Zu dem Stundensatz kommen die oben aufgeführten Erstattungen für Aufwendungen einer Unfallversicherung, einer angemessenen Alterssicherung sowie einer Kranken- und Pflegeversicherung. Diese sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.

Der Bayerische Städtetag und der Bayerische Landkreistag haben mit Rundschreiben vom 22.12.2023 die gemeinsamen Empfehlungen zur Kindertagespflege zum 01.01.2024 fortgeschrieben. Auf Grundlage der gemeinsamen Empfehlungen schlägt die Verwaltung eine Anhebung der laufenden Geldleistung wie folgt vor:

Anerkennungsbetrag

Unter Berücksichtigung von Vergleichsberechnungen analog zur Betreuungsleistung einer pädagogischen Kraft in einer Kindertageseinrichtung, des zeitlichen Umfangs der Leistung, der Anzahl und des Förderbedarfs der betreuten Kinder sowie der Sonderstellung der Kindertagespflege im Bereich der Kindertagesbetreuung, empfehlen der Bayerische Städtetag und der Bayerische Landkreistag einen Anerkennungsbetrag von 468 € bei einem zeitlichen Umfang von 40 Betreuungsstunden pro Woche und Kind. Die Stadt Erlangen gewährt schon immer einen über den Empfehlungen hinausgehenden Anerkennungsbetrag, derzeit 504 €. Als Anerkennung und Wertschätzung der Leistung, die die Kindertagespflegepersonen bei der Kinderbetreuung erbringen, soll diese Systematik beibehalten und der Anerkennungsbetrag auf 524 Euro angehoben werden. Dies verursacht Mehrkosten von 35.000 €/Jahr.

Sachaufwandspauschale

Der Kindertagespflegeperson werden die angemessenen Kosten erstattet, die für den Sachaufwand entstehen. Zur Vereinfachung wird dafür eine monatliche Pauschale festgesetzt. Bei der Kalkulation werden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten flächenabhängige Kosten (Raumkosten/Miete einschl. Nebenkosten, Strom, Reinigungskosten) und flächenunabhängige Kosten (Hygienebedarf, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Verpflegungskosten Einrichtungsgegenstände, Kosten für Büro, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit) zugrundgelegt.

Unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Preise und der örtlichen Gegebenheiten wird die Anhebung der individuellen Sachaufwandspauschale bei einem zeitlichen Umfang von 40 Betreuungsstunden pro Woche und Kind von 341 Euro auf 403 Euro von der Verwaltung empfohlen.

Die Betreuung erfolgt in der Regel durch Kindertagespflegepersonen, die Anspruch auf einen 20%igen Qualifizierungszuschlag haben. Der Referenzbetrag bei einer Betreuungszeit von 40 Wochenstunden pro Kind würde sich demnach von 946 Euro auf 1.032 Euro erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung des Stundensatzes von 5,50 Euro auf 6,00 Euro.

Übersicht der aktuell gewährten laufenden Geldleistung nach Buchungszeit:

Buchungszeit

Sachaufwand

Anerkennungsbetrag

Gesamtsumme Sachaufwand + Anerkennungsbetrag mit 20% Qualifizierungszuschlag

bis 2 Std.

85,25 €

126,00 €

237,00 €

bis 3 Std.

127,88 €

189,00 €

355,00 €

bis 4 Std.

170,50 €

252,00 €

473,00 €

bis 5 Std.

213,13 €

315,00 €

592,00 €

bis 6 Std.

255,75 €

378,00 €

710,00 €

bis 7 Std.

298,38 €

441,00 €

828,00 €

bis 8 Std.

341,00 €

504,00 €

946,00 €

bis 9 Std.

383,63 €

567,00 €

1.065,00 €

bis 10 Std.

426,25 €

630,00 €

1.183,00 €

 

 

Übersicht der empfohlenen laufenden Geldleistung ab 01.01.2024.

Buchungszeit

Sachaufwand

Anerkennungsbetrag

Gesamtsumme Sachaufwand + Anerkennungsbetrag mit 20% Qualifizierungszuschlag

bis 2 Std.

100,75 €

131,00 €

258,00 €

bis 3 Std.

151,13 €

196,50 €

387,00 €

bis 4 Std.

201,50 €

262,00 €

516,00 €

bis 5 Std.

251,88 €

327,50 €

645,00 €

bis 6 Std.

302,25 €

393,00 €

774,00 €

bis 7 Std.

352,63 €

458,50 €

903,00 €

bis 8 Std.

403,00 €

524,00 €

1.032,00 €

bis 9 Std.

453,38 €

589,50 €

1.161,00 €

bis 10 Std.

503,75 €

655,00 €

1.290,00 €


Hinweis: In der Tabelle ist die Buchungszeit bis „8 Stunden“ als Referenzbetrag grau hinterlegt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten

125.000 € (Anerkennungsbetrag+Sachkosten-pauschale)

bei Sachkonto: 533101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 516190/36120010/533101     

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: