Betreff
Killingersche Waisenstiftung: Förderung von jungen Menschen aus den Stiftungserträgen im Jahr 2023
Vorlage
510/123/2024
Aktenzeichen
V/510-4
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 11.06.2015 festgelegt, dass die Förderung von Waisen und Halbwaisen aus den Erträgen des Killingerschen Stiftungsvermögens direkt durch die Jugendamtsverwaltung erfolgt. Eine Behandlung der einzelnen Ausschüttungen durch den JHA findet nicht mehr statt. Der Ausschuss wird jeweils über die Gesamtausschüttungssumme des Vorjahres in Kenntnis gesetzt.

 

Im Jahr 2023 wurden 10 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer Auszahlungssumme von insgesamt 5.700 € unterstützt. Hiervon wurden schwerpunktmäßig folgende (zu belegende) Anschaffungen/Finanzierungen getätigt: Mobiliar, Wäsche, (Winter-)Bekleidung, Schuhe, Haushaltsgeräte, Fahrrad, Sportausrüstungen (Fußball, Handball, Ballett), Schulmaterialen, Führerschein (anteilig) und der Eigenanteil für die Klassenfahrt.