Betreff
Antrag 152/2022 Stadtteilbeirat Süd: Verkehrsentwicklung Erlanger Süden
Vorlage
613/267/2024
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1) Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2) Der Antrag 152/2022 des Stadtteilbeirats Süd ist hiermit abschließend bearbeitet


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Antrag 152/2022 beinhaltet verschiedene verkehrliche Fragstellungen und Anträge (siehe auch Anlage):

·         Antrag Bewohnerparken: „Der Stadtteilbeirat stellt den Antrag, in die Planung und Prüfung des Bewohnerparkens in den o. g. Gebieten eingebunden zu werden. Außerdem soll vor der Einführung eines kostenpflichtigen Bewohnerparkens eine rechtzeitig angekündigte und umfangreich beworbene Bewohnerbefragung (analog/digital) durchgeführt werden. Das Ergebnis soll auch dem Beirat mitgeteilt werden.“

·         Antrag Mobilpunkte: „Der Stadtteilbeirat stellt einstimmig den Antrag, dass eine Einbindung des Stadtteilbeirates bei der Standortwahl der Mobilpunkte erfolgt, bzw. das Votum des Beirates abgefragt wird.“

·         Antrag Verkehrsberuhigung Sebaldussiedlung: „Der Beirat stellt den Antrag an die Verwaltung, zu prüfen, ob und wie eine Verkehrsberuhigung in der Sebaldussiedlung (Kreuzung Karlsbader Straße / Breslauer Straße, Gleiwitzer Straße) durch das Aufbringen von Bremsschwellen oder anderen geeigneten Maßnahmen möglich ist.“

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

·         Antrag Bewohnerparken: Die Planung und Einführung eines Bewohnerparkgebietes erfolgt schrittweise. Zunächst werden beispielsweise aufgrund anhaltender Beschwerden aus der Bürgerschaft oder basierend auf Verkehrsbeobachtungen Bereiche festgelegt, in denen die Regelungen des ruhenden Verkehrs überprüft werden sollen (Schritt 1). Im nächsten Schritt erfolgt eine aufwändige Erhebung des Parkverhaltens in einem Gebiet, auf deren Basis die Notwendigkeit eines Bewohnerparkgebietes beurteilt werden kann (Schritt 2). Sobald diese Ergebnisse vorliegen und die Einführung einer Bewohnerparkregelung seitens der Verwaltung als sinnvoll bzw. notwendig eingeschätzt wird, wird ein Vorschlag für eine entsprechende Parkraumbewirtschaftung erstellt (Schritt 3). Der nächste Schritt im Planungsprozess sieht schließlich eine Beteiligung des Stadtteilbeirats und der Anwohner vor (Schritt 4). Erst nach dieser Beteiligung und mit dem Vorbehalt, dass eine Bewohnerparkregelung tatsächlich seitens der Anwohner gewünscht wird, erfolgt die Einführung eines neuen Bewohnerparkgebietes (Schritt 5).

Die genannten Gebiete sind derzeit erst bei Schritt 1 angelangt. Lediglich für das Gebiet Rathenau wurde bereits mit Schritt 2 begonnen. Eine Beteiligung der Anwohner ist zum derzeitigen Planungsstand nicht zielführend.

·         Antrag Mobilpunkte: Mit Vorlage Nr. 613/017/2020 wurde der Ausbau von Mobilpunkten im Stadtgebiet beschlossen. Mobilpunkte ermöglichen, dass das Carsharing-Angebot im öffentlichen Straßenraum gut sichtbar ist und die Verknüpfung mit anderen Verkehrsarten sichergestellt wird. Besonders in dicht bebauten Gebieten, in denen ein hoher Parkdruck herrscht, sowie an zentralen Umsteigepunkten können Mobilitätsstationen so ein multimodales Mobilitätsverhalten unterstützen. Um ein flächendeckendes Angebot zu schaffen, wurden an wichtigen Umsteigepunkten in der Innenstadt und in den einzelnen Stadt- und Ortsteilen geeignete Standorte identifiziert. Nach erfolgreicher Umsetzung der vorgesehenen Mobilpunkte wird ein Konzept und das weitere Vorgehen für den Ausbau des Carsharings sowie weiterer Mobilpunkte erarbeitet.

·         Antrag Verkehrsberuhigung Sebaldussiedlung: Die oftmals nicht beachtete rechts-vor-links-Regelung an der Karlsbader Straße / Breslauer Straße ist der Stadtverwaltung bewusst. Der durchgezogene und leicht abgesenkte Dreizeiler an der Kreuzung suggeriert hier eine Unterordnung der Karlsbader Straße. Die Verwaltung wird deshalb prüfen, ob ein Rückbau des Dreizeilers im Rahmen der nächsten Fahrbahndeckensanierung in diesem Bereich möglich ist. Eine Aufpflasterung oder Einengung zur Geschwindigkeitsreduzierung wird nicht als zweckmäßig angesehen, da sich unmittelbar vor bzw. nach der Kreuzung Buskaps befinden, die neben den parkenden Fahrzeugen am Fahrbahnrand bereits eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung haben.

Gemäß § 32 StVO ist es grundsätzlich nicht zulässig, Hindernisse auf der Fahrbahn anzubringen. Die vom Stadtteilbeirat gewünschten Bodenschwellen würden ein solches Hindernis darstellen. Grundsätzlich ist der zuständige Straßenbaulastträger (Tiefbauamt) gehalten, öffentliche Verkehrswege gefahrlos zu gestalten. Dieser Grundsatz ist insbesondere auch dann zu beachten, wenn im Straßenraum Bodenschwellen angebracht werden sollen, um Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde geschwindigkeitsbeschränkender Art Nachdruck zu verleihen. In diesem Bereich wären jedoch Engstellen mit Aufpflasterungen und ggf. Baumscheiben wie in der östlichen Breslauer Straße denkbar, da hier keine Buslinien entlangführen. Die Stadtverwaltung wird prüfen, an welchen Stellen diese möglich sind.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Theodor-Heuss-Anlage wird momentan grundsätzlich neu geplant und es läuft eine Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung des Platzes sowie der umliegenden Straßen (siehe Vorlage 610.3/072/2024).

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Antrag 152/2022 aus der Sitzung des Stadtteilbeirats Süd vom 27.07.2022