Betreff
Späteres Inkrafttreten der Novellierung der Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude
Vorlage
31/230/2024
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Das Inkrafttreten der Novellierung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen an Gebäuden und nachhaltiges Bauen mit Beschluss vom 12.12.2023 wird verschoben von Januar 2024 auf 1.Februar 2024


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die maßgebliche Änderung der für 2024 novellierten Förderrichtlinie ist die Reduzierung des Zuschusses für Balkonkraftwerke (Plug-In-PV) von 50 € auf 30 €/100 W.
Gemäß der im UVPA am 10. Dezember 2023 beschlossenen Förderrichtlinie war das Inkrafttreten für Januar 2024 vorgesehen.

 

Um eine gute Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Änderung der Förderrichtlinie durchzuführen, wird das Inkrafttreten auf Februar 2024 verschoben.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Über die Erlanger Nachrichten, die städtische Homepage und Social-Media-Kanäle wird die Änderung der Förderrichtlinie bekanntgegeben.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: