Das Inkrafttreten der Novellierung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen an Gebäuden und nachhaltiges Bauen mit Beschluss vom 12.12.2023 wird verschoben von Januar 2024 auf 1.Februar 2024
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die maßgebliche Änderung der für 2024 novellierten
Förderrichtlinie ist die Reduzierung des Zuschusses für Balkonkraftwerke
(Plug-In-PV) von 50 € auf 30 €/100 W.
Gemäß der im UVPA am 10. Dezember 2023 beschlossenen Förderrichtlinie war das
Inkrafttreten für Januar 2024 vorgesehen.
Um eine gute Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Änderung der Förderrichtlinie durchzuführen, wird das Inkrafttreten auf Februar 2024 verschoben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Über die Erlanger Nachrichten, die städtische Homepage und Social-Media-Kanäle wird die Änderung der Förderrichtlinie bekanntgegeben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: