Betreff
Anpassung der Raumnutzungsentgelte in den Stadtteilzentren
Vorlage
411/013/2024
Aktenzeichen
IV/41/DC003
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis


Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 20.11.1997 sind die Raumentgelte der Stadtteilzentren (alt: Bürgertreffs) alle fünf Jahre anhand des Verbraucherpreisindexes anzupassen. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2018 (Grundlage: Index September 2017). Um den Festlegungen nachzukommen, hebt das Amt für Stadtteilarbeit die Raummieten zum nächstmöglichen Zeitpunkt an. Unter Bezugnahme auf den Index September 2023 ergibt sich folgende Erhöhung:

 

Verbraucherpreisindex September 2017:       97,0 Pkt. (Basis 2020 = 100)
Verbraucherpreisindex September 2023:     117,8 Pkt.

Differenz                                                        20,8 Pkt. = + 21 %

 

Aufgrund laufender Geschäftsprozesse ist zur Umsetzung ein Vorlauf erforderlich. Die Raumnutzungsentgelte werden daher mit Wirkung zum 01.07.2024 um 21 % angehoben.

 

Die Auswirkungen der neuen Entgelte sind nachfolgend an Beispielen dargestellt.

 

Die Beträge wurden kaufmännisch gerundet:

Tarif

Grundmiete bis 30.06.2024

21 % der bisherigen Grundmiete

Grundmiete ab 01.07.2024

<5 Std.

0,53 Euro

0,11 Euro

0,64 Euro

>5 Std.

0,81 Euro

0,17 Euro

0,98 Euro


Rechenbeispiel anhand des Gruppenraums des Stadtteilzentrums Die Villa:

Raum

Größe

Miete < 5 Stunden

Gruppenraum

36m²

bis 30.06.2024: 19,00 Euro

 

 

ab 01.07.2024: 23,00 Euro

zzgl. Küche

 

10,00 Euro



 

 

 

 

Rechenbeispiel anhand des/der Bistro/Disco des Bürgertreffs Die Villa:

Raum

Größe

Miete < 5 Stunden

Bistro/Disco

57m²

bis 30.06.2024: 30,00 Euro

 

 

ab 01.07.2024: 36,00 Euro

 

 

Das Amt für Stadtteilarbeit behält sich vor, die neuen Grundmieten bei bestimmten Mietgesuchen (kürzere Raumnutzungen) stundenanteilig herunterzurechnen, die Basis bleibt dabei unverändert.

Die bestehenden Regelungen zu Ermäßigungen gelten nach wie vor und werden berücksichtigt.

Die kostenfreie Nutzung der Räume der Stadtteilzentren für soziokulturelle Vereine, Gruppen und Initiativen, die die Räume in Mehrfachnutzung stundenweise nutzen ist von dieser Regelung unberührt.


Anlagen: