Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis
Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 20.11.1997
sind die Raumentgelte der Stadtteilzentren (alt: Bürgertreffs) alle fünf Jahre
anhand des Verbraucherpreisindexes anzupassen. Die letzte Anpassung erfolgte
zum 01.01.2018 (Grundlage: Index September 2017). Um den Festlegungen
nachzukommen, hebt das Amt für Stadtteilarbeit die Raummieten zum
nächstmöglichen Zeitpunkt an. Unter Bezugnahme auf den Index September 2023
ergibt sich folgende Erhöhung:
Verbraucherpreisindex September 2017: 97,0 Pkt. (Basis 2020 = 100)
Verbraucherpreisindex September 2023: 117,8
Pkt.
Differenz
20,8 Pkt. = + 21 %
Aufgrund laufender Geschäftsprozesse ist zur
Umsetzung ein Vorlauf erforderlich. Die Raumnutzungsentgelte werden daher mit
Wirkung zum 01.07.2024 um 21 %
angehoben.
Die Auswirkungen der neuen Entgelte sind nachfolgend an Beispielen dargestellt.
Die Beträge wurden kaufmännisch gerundet:
Tarif |
Grundmiete bis 30.06.2024 |
21 % der bisherigen Grundmiete |
Grundmiete ab 01.07.2024 |
<5 Std. |
0,53 Euro |
0,11 Euro |
0,64 Euro |
>5 Std. |
0,81 Euro |
0,17 Euro |
0,98 Euro |
Rechenbeispiel anhand des Gruppenraums des Stadtteilzentrums Die Villa:
Raum |
Größe |
Miete < 5 Stunden |
Gruppenraum |
36m² |
bis 30.06.2024: 19,00 Euro |
|
|
ab 01.07.2024: 23,00
Euro |
zzgl.
Küche |
|
10,00 Euro |
Rechenbeispiel anhand des/der Bistro/Disco des Bürgertreffs
Die Villa:
Raum |
Größe |
Miete < 5 Stunden |
Bistro/Disco |
57m² |
bis
30.06.2024: 30,00 Euro |
|
|
ab
01.07.2024: 36,00 Euro |
Das Amt für Stadtteilarbeit behält sich vor,
die neuen Grundmieten bei bestimmten Mietgesuchen (kürzere Raumnutzungen)
stundenanteilig herunterzurechnen, die Basis bleibt dabei unverändert.
Die bestehenden Regelungen zu Ermäßigungen gelten nach wie vor und werden berücksichtigt.
Die kostenfreie Nutzung der Räume der Stadtteilzentren für soziokulturelle Vereine, Gruppen und Initiativen, die die Räume in Mehrfachnutzung stundenweise nutzen ist von dieser Regelung unberührt.
Anlagen: