Betreff
Anträge Nr. 103/2023, 104/2023 der Grünen Liste "Ganztagsplatz - Bericht Qualität der Bestandsfeststellung und - Bericht Umsetzung und Organisation" sowie Antrag Nr. 067/2024 der CSU "Bericht Sachstand Betreuungssituation für Schulkinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen"
Vorlage
51/128/2024
Aktenzeichen
V/51-1
Art
Beschlussvorlage

1. Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 103/2023 vom 11.07.2023 ist damit bearbeitet.

2. Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 104/2023 vom 11.07.2023 ist damit bearbeitet.

3. Der Fraktionsantrag der CSU Nr. 067/2024 vom 28.06.2024 ist damit bearbeitet.

4. Eine Zielversorgungsquote von 90% wird für den Grundschulbereich in der Stadt Erlangen beschlossen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Information der Ausschussmitglieder zu den Anträgen Nr. 103/2023, 104/2023 der Grünen Liste sowie Antrag Nr. 067/2024 der CSU.

        Die Bedarfsermittlung wird seit 2008 jährlich in einem Bestands- und Planungsbericht mit Ausnahme von 2019 in der Stadt Erlagen dargelegt. Der Bericht enthält auch Prognosen für die kommenden Jahre. Der Bestands- und Planungsbericht 2024 ist die Grundlage der hier dargestellten Zahlen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Erläuterungen zu den Fragen aus den Anträgen:

·         Bedarfsprognose für Erlangen inkl. Ferienbetreuung

Die Versorgungsquote liegt stadtweit bei 83%, wobei 37,4% von Horten und Lernstuben, 20,6% von Mittagsbetreuungen und 24,9% vom offenen und gebundenen Ganztag an den Schulen abgedeckt werden. Im Schuljahr 2023/2024 gibt es an den Erlanger Grundschulen insgesamt 60 Mittagsbetreuungsgruppen. Davon werden 30 Gruppen als so genannte Kurzgruppen geführt. Hier endet die Betreuung um 14 Uhr oder um 14:30 Uhr. 7 Gruppen werden als verlängerte Mittagsbetreuung mit einem Betreuungsende um 15:30 Uhr angeboten. Die restlichen 23 Gruppen werden ebenso als verlängerte Gruppen angeboten, jedoch mit einer Betreuungszeit bis 16 Uhr. Diese erfüllen den Rechtsanspruch, sofern das Betreuungsende von Montag bis Freitag bei 16 Uhr liegt.

 

Auf Grundlage der aktuellen Ausbauprojekte und der Schülerprognose der Abteilung für Statistik und Stadtforschung aus 2024 wird es zur Einführung des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 eine prognostische Versorgungsquote von 84% stadtweit geben. Im Schuljahr 2029/30 wird prognostisch eine Versorgungsquote von 88% erreicht. Die tatsächlichen Quoten sind allerdings abhängig von den Ist-Schülerzahlen zu den genannten Schuljahren und den dann zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen. Die Aufgliederung nach den Grundschulsprengeln finden Sie im Bestands- und Planungsbericht Kindertagesbetreuung 2024 S.29ff (Vorlagen-Nr. 51/136/2024).

 

Die Ausbauplanung wird mit allen bestehenden Einrichtungsformen weiterhin beplant. In jedem Sprengel mit Ausbaubedarf wird eruiert, welche Möglichkeiten in dem Grundschulsprengel vorhanden sind und inwiefern dieses genutzt werden können. Zudem werden bei einer Wahlmöglichkeit Aspekte zu den qualitativen pädagogischen Aspekten und den Bedarfen vor Ort berücksichtigt.

Prognostisch sind bis 2029/30 rein sprengelbezogen betrachtet gering versorgt: Büchenbach-Dorf mit 54%, Friedrich-Rückert mit 68% und Pestalozzi mit 67%.

Prognostisch überversorgte Sprengel sind:

Tennenlohe mit 129%, Max-u.-Justine-Elsnerschule mit 117% und Adalbert-Stifter mit 114%. Bei diesen drei Sprengeln sind Betreuungsformen des schulischen Ganztags und/oder Mittagsbetreuung vorhanden, welche leichter auf die jeweilige Schüleranzahl eingehen können.

 

Das Bündnis für Familien organisiert in der Stadt Erlangen die Ferienbetreuung für Schulkinder, welche von unterschiedlichen Trägern, wie Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Bildungsträgern angeboten wird. Es handelt sich um Ganztagsbetreuungsangebote mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten, mit denen alle Ferienwochen abgedeckt werden können. Je nachdem wie frühzeitig Eltern buchen, haben diese mehr oder weniger Auswahl an Trägern und Angeboten zur Verfügung. Hier sind immer noch freie Kapazitäten vorhanden und somit ist der Bedarf derzeit an Ferienbetreuung gedeckt. Die Höhe der Platzzahlen richtet sich nach den Kapazitäten der Träger. Horte und Lernstuben haben eigene Ferienangebote.

 

Die Eltern werden bei der Anmeldung im Kitafinder unterstützt und es besteht die Möglichkeit, dass Kinder auch noch während dem Schuljahr auf einen Platz in der Jugendhilfe nachrücken können.

 

·         Zukunftspläne für die Mittagsbetreuungen

 

Die Mittagsbetreuung in Erlangen wird weiterhin Kurz- und Langzeitgruppen anbieten. Nur Langzeitgruppen erfüllen den Rechtsanspruch. Dafür muss die Mittagsbetreuung von Montag bis Freitag ein Angebot bis 16 Uhr vorhalten.

 

Für Familien, die eine eher kurze und flexible Betreuung bevorzugen, sind Kurzzeitgruppen in der Mittagsbetreuung eine geeignete und ausreichende Betreuungsform. Dies zeigt auch die kibs-Studie vom Deutschen Jugendinstitut (https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/dji-kinderbetreuungsstudie-kibs.html). Hier wünschen sich 22% der Eltern in Bayern die Betreuungsform einer Übermittagsbetreuung. In Erlangen weist die Mittagsbetreuung eine derzeitige Versorgungsquote von 20,6% (insgesamt über alle Formen der Mittagsbetreuung hinweg) auf.

 

·         Leitbild und Qualitätsdimension für Ganztag / BNE Ziele

 

Die Jugendhilfeplanung beplant den gesamtstädtischen Bedarf und die Versorgung vernetzt und unter Einbezug der anderen Planungsakteure. Hierfür koordinieren diese in gemeinsamer Abstimmung mit anderen Stellen die Schaffung von Räumlichkeiten und Platzangeboten in Einrichtungen der Jugendhilfe. Die konkrete Umsetzung sowie die Entscheidungsbefugnis über schulische Angebote liegt nicht bei der Jugendhilfeplanung/dem Stadtjugendamt. Für das Staatliche Schulamt sind kultusministerielle Schreiben die Grundlage zur Gestaltung und Qualitätssicherung im Ganztag, v.a. aber auch die gemeinsame Veröffentlichungen des ISB (Institut für Schulqualität und Bildungsforschung) in Absprache mit dem Ministerium.

 

Eine hohe Qualität von Angeboten der Kindertagesbetreuung ist eine wichtige Vorgabe des Stadtjugendamts. Das BayKiBiG legt rechtsverbindlich die Qualitätsstandards fest, welche die BayKiBiG-Einrichtungen erfüllen müssen. Das Stadtjugendamt übt hierbei die Fachaufsicht für die Einrichtungen der freien Träger aus. Die Qualitätskriterien werden überprüft und deren Einhaltung nach dem BayKiBiG sichergestellt. Für Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft liegt die Fachaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken.

 

Je nachdem, wie die Bevölkerungsstruktur und die Bedarfe in einem Sprengel sind, können einige Einrichtungsformen pädagogisch und strukturell eher geeignet sein als andere. Die Jugendhilfeplanung betrachtet in der Bedarfsplanung eine Vielzahl von Aspekten und Indikatoren; Versorgungsquoten, Eltern- und Expertenmeinungen vor Ort sowie Sozialindikatoren, bezogen auf die jeweiligen Grundschulsprengel sind nur einige davon. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Steuerung der Angebotsformen. Zu diesem Zweck gibt es in Amt 51 ein regelmäßiges Planungs-Jour-Fix Kita. Dieses setzt sich unter anderem mit qualitativen pädagogischen Aspekten auseinander.

 

Im Rahmen der ämter- und referatsübergreifenden „Lenkungsgruppe Ganztag“ wurde das Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ erarbeitet. Fünf Grundschulen, die zum Planungsbeginn den dringendsten Handlungsbedarf im Zuge des Rechtsanspruchs aufwiesen, wurden dabei priorisiert. Als erste der fünf Schulen wurde die Friedrich-Rückert-Schule ausgewählt. Diese erhält derzeit einen Erweiterungsbau für den schulischen Ganztag inkl. Mensa. Eine Fertigstellung ist bis Ende 2024 geplant.

 

Ab dem Schuljahr 2021/22 wurde außerdem mit der Umsetzung von dem bayernweite Modellprojekt der Kooperativen Ganztagsbildung an einer Grundschule in Erlangen begonnen. Es wird an der Michael-Poeschke-Schule durchgeführt und beinhaltet neben den Erfüllungskriterien des Rechtsanspruches auch viele qualitative Verbesserungen und ein multiprofessionelles Zusammenarbeiten von Schule und Jugendhilfeeinrichtung. Die Förderung für das Modellprojekt wurde zum Schuljahr 2024/25 gekündigt, jedoch wird dieses weiterhin durchgeführt.

 

Darüber hinaus werden im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Abstimmungsgespräche zwischen Ref. IV, V, dem Staatlichen Schulamt sowie den Ämtern 40 und 51 verschiedene Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Steuerungsnotwendigkeiten der Ganztagsbetreuung besprochen und festgelegt.

 

Das Bildungsbüro ist Teil einer überkommunalen Arbeitsgruppe zum Thema Ganztag, die von der Regionalen Entwicklungsagentur Bayern, Regionalbüro Nord, organisiert wird.

Im letzten AG-Treffen wurde auf Wunsch der Bildungsbüros Erlangen und Fürth das Thema der AG auf „Qualität im Ganztag“ fokussiert. Ziel ist es, durch den überkommunalen Austausch Qualitätskriterien abzustimmen und in den jeweiligen Kommunen zu erfassen.

 

Des Weiteren plant das Bildungsbüro im nächsten Jahr die Konzeption eines Bildungsberichts zum Thema „Schulentwicklung und Ganztag“. Dieser soll in Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt entstehen. Ziel ist es, neben der Quantität auch qualitative Aspekte von Ganztagsangeboten in den Blick zu nehmen. Hierzu sollen verschiedene Akteure im Ganztag zu Wort kommen. Da es sich hier um einen sehr umfangreichen Bericht handelt, ist eine Veröffentlichung voraussichtlich im Frühjahr 2026 realistisch.

 

Unabhängig vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sind in Bayern die BNE-Ziele bereits Teil des Lehrplans (https://www.bne-portal.de/bne/de/bundesweit/bundeslaender/bayern/bayern.html). Einige Grundschulen haben zudem bereits Formate wie z.B. den FREI DAY oder die BNE-Tage eingeführt.

In den städtischen Horten werden Kinder ebenfalls auf der Grundlage der BNE-Ziele gefördert. Die Bildung für nachhaltige Entwicklung findet in Form von gezielten Projekten wie ÖkoKids – KindertageseinRICHTUNG NACHHALTIGKEIT und im Alltäglichen statt. Zusätzlich führt das Bildungsbüro gemeinsam mit der BNE-Beauftragten eine Befragung von Kindertagesstätten und Schulen zum Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) durch. Befragt werden sollen Schulleitungen bzw. Kindergarten-Leitungen oder auch das für diesen Themenbereich zuständige Personal. Mit Hilfe eines Fragebogens soll neben der Bedarfserhebung auch der Umsetzungsstand von BNE in den einzelnen Bildungseinrichtungen ermittelt werden, um das Bildungslandschaftsmanagement für nachhaltige Entwicklung strategisch weiterzuentwickeln. Zudem ist angedacht, eine Fachgruppe zum Thema „BNE“ einzurichten, um die Vernetzung untereinander zu stärken, auf Fördermöglichkeiten und Angebote aufmerksam zu machen sowie anhand von Schulungen und Austausch von Best Practice-Beispielen voneinander zu lernen.

 

·         Raum- und Personalentwicklung, Fachkräftegewinnung

 

Das Staatliche Schulamt kann eine Planung der Personalentwicklung im Hinblick auf den Ganztag nicht vornehmen. Dieses bekommt zu jedem Schuljahr einen gewissen Personalstand durch das Kultusministerium zugewiesen, mit dem es dann die Unterrichtsversorgung mit oder ohne Ganztag realisieren muss. Es kann den Schulen im Rahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung nur Unterstützung anbieten, wenn eine Schule sich auf den Weg zum offenen oder gebunden Ganztag machen möchte.

 

Im Schulverwaltungsamt geht den weiteren Planungen für die Erfüllung des Ganztagsanspruches zunächst ein Abklären der Möglichkeiten und Bedarfe mit den Schulleitungen voraus, welche im Rahmen der Planungsgruppe zum Rechtsanspruch in den nächsten Monaten durchgeführt werden sollen. Auch weitere Bedarfe (Kulturelle Bildung, Ferienbetreuung usw.) schließen an eine Erweiterung an. Die weitere Raumentwicklung ist abhängig von den Bedarfen in den jeweiligen Sprengeln, den konkreten baulichen Möglichkeiten vor Ort sowie von den städtischen Ressourcen.

 

In der Jugendhilfe gibt es folgende Ausbauplanungen für Grundschüler*innen:

Hort Mooswichtel mit 25 Plätzen, Sanierung Kindergarten Heilig Kreuz mit zusätzlich 25 Hortplätzen, Neubau Kinderhaus Montessori mit 25 Hortplätzen und Sanierung Kindergarten Perle mit zusätzlich 50 Plätzen. Für den Raumerhalt bisheriger Betreuungsmöglichkeiten soll das Kinderhaus St. Kunigund einen Erweiterungsbau bekommen. Zusätzlich sollen das ERBA Haus für Kinder, der Hort Büchenbach-Nord, der Hort Kleeblatt und die Lernstube Hertleinstraße saniert werden.

Diese Maßnahmen können nur abhängig von der Haushaltslage durchgeführt werden. Die Finanzlage der freien Träger ist bei einer Umsetzung ebenfalls ausschlaggebend. Je nach Haushaltslage und der Finanzlage der freien Träger ist es möglich, dass Ausbauvorhaben sowie bestehende Plätze wegfallen.

 

Des Weiteren wurden im Schulsprengel Michael-Poeschke im Rahmen des Modellvorhabens KoGa  (Kooperative Ganztagsbildung) zusätzliche Hortplätze geschaffen und schrittweise der gebundene Ganztag eingeführt. Im Sprengel Pestalozzi wurden im Schuljahr 2023/24 in der Mittagsbetreuung Plätze aufgestockt und eine Gruppe in Räumlichkeiten der Kirche ausgelagert.

 

Seit Anfang 2023 gibt es im Bildungsbüro eine Stelle zur Bearbeitung des Themenbereichs „Kulturelle Bildung“. In diesem Zuge sollen auch Kooperationen zwischen Kultur- und Bildungseinrichtungen strategisch weiterentwickelt werden, wobei der Ganztag mitberücksichtigt wird.

 

Es gibt in der Stadt Erlangen mehrere Ansätze, um Fachkräfte zu gewinnen. Die Auflistung folgender Maßnahmen bezieht sich auf alle BayKiBiG-Einrichtungen/Jugendhilfe-Einrichtungen. Es laufen Dauerausschreibung für pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte, SEJ-Praktikant*innen und Berufspraktikant*innen. Zusätzlich engagiert sich die Stadt Erlangen in der Ausbildung von Erzieher*innen. Es werden gezielte Personalmarketingmaßnahmen umgesetzt und Pilotprojekte zur Personalgewinnung, wie z.B. eine Teilzeitqualifizierung zur*zum Kinderpfleger*in als Quereinstiegsmöglichkeit für ungelernte und gering-qualifizierte Arbeitnehmer*innen, in Kooperation mit der Agentur für Arbeit durchgeführt. Des Weiteren gibt es einen großzügigen Ermessensspielraum bei der Stufenfestsetzung, diverse Fort- und Weiterbildungsangebote und Supervision.
Für die Stadt Erlangen wurde im März 2024 eine Karriere-Seite auf Instagram gestartet. Hier gibt es Content zu den verschiedenen Arbeits- und Themenbereichen sowie Verweise auf die Stellenausschreibungen. Zusätzlich wird mit einem Softrollout das Bewerbermanagementverfahren geändert, sodass einfache, unkomplizierte und zielgerichtete Bewerbungen möglich sind.

 

·         Personelle Ressourcen für die Planung

 

In Amt 40 stehen derzeit 1 VZÄ Schulentwicklungsplanung sowie 0,5 VZÄ für die Projekte im Rahmen des Programms „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ zur Verfügung, die für die beiden begonnenen Maßnahmen (Erweiterungsbau an der Friedrich-Rückertschule, Kooperatives Modellprojekt an der Michael-Poeschke-Schule) ausreichend sind.

Im Amt 51 stehen derzeit 1 VZÄ für den Planungsprozess der Kindertagesbetreuung u.a. dem Ausbau des Ganztages zur Verfügung. Dies untergliedert sich in 19,5 h in der Jugendhilfeplanung und 19,5h auf der Stelle Kita-Ausbau.

 

·         Gemeinsame Beantwortung von Gesamtverantwortung, Entscheidungshoheit

 und Kooperation zwischen Beteiligten

 

Die Kommunen als örtlicher Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sind für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Ganztagsangeboten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII verantwortlich. Die Planungsverantwortung liegt beim Stadtjugendamt der Stadt Erlangen. In einer Verantwortungsgemeinschaft wird in der Stadt Erlangen gemeinsam von Schulverwaltungsamt und Stadtjugendamt die Ganztagsbetreuung in Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt umgesetzt.

 

Hierfür gibt es regelmäßige Abstimmungsgespräche in einer beständigen Kooperationsstruktur, wobei die aktuellen Anliegen sowie weiterführende Planungen thematisiert werden. Der Kooperationskreis wird je nach Thematik erweitert (s. a. o. unter Leitbild Ganztag).

Es gibt verschiedene Gruppen in der Stadt Erlangen, welche sich mit dem Thema Ganztagesbetreuung im Grundschulalter auseinandersetzen. Zuerst ist die Lenkungsgruppe Ganztag zu nennen, welche sich bereits im Jahr 2018 bildete. In dieser werden gemeinsame Projekte aus unterschiedlichen Schulformen koordiniert und sie findet drei bis viermal im Jahr statt. Hier sind die Referentin für Kultur, Bildung und Freizeit und der Referent für Jugend, Familie und Soziales sowie Amtsleitungen und Planer aus den Ämtern 40, 51, 24, das Bildungsbüro und das Staatliche Schulamt vertreten. Aus der Lenkungsgruppe heraus entstand im vergangenen Jahr eine Arbeits- bzw. Planungsgruppe „Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter“ mit Amt 51, 40, dem Bildungsbüro und dem Staatlichen Schulamt. Diese hat erstmalig im November 2023 getagt und thematisierte weitere Schritte und Stellschrauben, um die Erfüllung Rechtsanspruch ab 2026/27 in den Grundschulsprengeln voranzubringen.

 

Zweimal im Jahr findet ein Abstimmungsgespräch mit den Akteuren Staatlichem Schulamt, Referat IV, Referat V, Amt 40, Amt 51 und dem Bildungsbüro statt. Zwischen den Planungsabteilungen von Amt 51 (Jugendhilfeplanung und Projektleitung Kita-Ausbau) und Amt 40 (Schulentwicklungsplanung) gibt es zweimal im Jahr ein Austauschtreffen, um derzeitige und zukünftige Planungen abzustimmen und neue Sachstände, Kenntnisse oder Problemlagen mitzuteilen und zu lösen.

 

Des Weiteren gibt es in Amt 51 ein Planungs-JourFix Kita, in dem alle Ausbauprojekte und Problemlagen thematisiert werden. Die übergeordnete Planungsgruppe Kindertagesbetreuung besteht aus Amt 51, 24 und 23. Sie beschäftigt sich vor allem mit Ausbauvorhaben und der Initiierung neuer Bauprojekte. Diese wurde bisher je nach Bedarf einberufen.

Das Thema Ganztag im Grundschulalter wird mit einem hohen Stellenwert bearbeitet und die Kooperationsstruktur ermöglicht eine zielgerichtete Abstimmung und Planung.

 

·         Umsetzungskontrolle

 

Mindestens einmal im Jahr werden die neuen Quoten berechnet und im Amt 51 wird der Bestands- und Planungsbericht einmal jährlich veröffentlicht. Das trägt zu einem dauerhaften Monitoring bei und zeigt Entwicklungen sowie den derzeitigen Umsetzungsstand auf. Seit 2008 fand ein Anstieg von 30% der Versorgungsquote und ein Aufbau von 1.343 Plätzen im Grundschulbereich statt. Im Schuljahr 2023/24 liegt die Versorgungsquote bei 83%. Die Betreuungsquote beträgt im Dezember 2023 80 %. Zusätzlich wird in den bereits genannten Gruppen der aktuelle Stand von Planung und Umsetzung thematisiert.

Weitere Informationen folgen unterjährig nach Bedarf.

 

·         Sprengelkonferenzen

 

Die Sprengelkonferenzen wurden initiiert, um die Versorgungsquote festlegen zu können und im Idealfall die Versorgung in den einzelnen Sprengeln zu optimieren. Bedarfe von Eltern (repräsentiert vom Elternbeirat) sollten ermittelt und die Perspektive von Fachleuten/Trägern/Schulen berücksichtigt werden. Folgende Akteure wurden je nach Sprengel miteinbezogen: Schulleitung, Elternvertreter*innen, Expert*innen vor Ort aus den unterschiedlichen Einrichtungsformen, Referenten, Akteure aus dem Jugendamt, Schulverwaltungsamt, Bildungsbüro, Vertreter*innen des Ortbeirats und die VHS.

Durch unterschiedliche Gegebenheiten, beispielsweise fehlende Kapazitäten, Personalwechsel oder die Corona-Pandemie ist dieser Prozess ins Stocken gekommen. In der Zwischenzeit ist die Ausbauplanung soweit fortgeschritten, dass der Erkenntnisgewinn durch weitere Schulsprengelkonferenz nicht mehr im Verhältnis zum Aufwand steht. Des Weiteren wird zunehmen aufgrund von Angeboten und Möglichkeiten vor Ort agiert, denn nicht in jedem Grundschulsprengel besteht die Möglichkeit jede Betreuungsform anzubieten (Raumknappheit, Personalmangel, Kosten).

Ergebnisse aus den Sprengelkonferenzen:

o   Pestalozzi (2017):

Die Vielfältigkeit der Betreuungsangebote und die Steigerung der Platzzahlen sind wichtig. Es benötigt vor allem noch mehr Angebote für Kinder mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf wie in Horte und Lernstuben sowie eine weitere JaS-Fachkraft an der Schule.

o   Friedrich-Rückert-Schule (2018):

Die Versorgung ist nicht ausreichend. Gebundener Ganztag soll im Schuljahr 2018/19 eingeführt werden, jedoch werden noch mehr Plätze benötigt. Dies scheitert teilweise an räumlichen Kapazitäten (z.B. Mittagsbetreuung).

o   Michael-Poeschke-Schule (2018):

Die Vielfalt dem Betreuungsangebote sind wichtig. Für das weitere Vorgehen sind (weiterhin) gute Kooperationen von Bedeutung. Die Raumkapazitäten sind begrenzt. Je nachdem wie das Fazit aus den Partnerklassen ausfällt, wird ein gebundener oder kooperativer Ganztag angestrebt.

o   Hermann-Hedenus-Grundschule (2021):

Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf benötigen eine passende Betreuung. Hierfür wird eine Grundschullernstube in Alterlangen favorisiert. Insgesamt wird ein Mangel an Plätzen für die nächsten Jahre erwarten und es werden kurzfristige/schnelle Lösungen gefordert.

 

·         Bedürfnisermittlung

 

Eine gesamtstädtische Erhebung der Bedarfe von Eltern und Kindern ist grundsätzlich ein sehr aufwändiges Verfahren. Erfahrungsgemäß liegen die Rückläufe bei Befragungen zum Betreuungsbedarf bei unter 30% und sind durch strategische Antworten verfälscht. Eine genaue Platzplanung ist allein auf der Basis dieser Ergebnisse nicht möglich. Daher werden solche Verfahren sinnvollerweise in der Implementierungsphase einer neuen Leistung bzw. eines Angebotes eingesetzt, um grundsätzliche Fragen der zeitlichen und pädagogischen Ausrichtung zu klären. Dieses Verfahren wird um qualitative Verfahren ergänzt, welche das Verfahren noch aufwändiger gestalten. Für die Festlegung einer Zielquote wurde im U3-Bereich und Kindergartenbereich in der Stadt Erlangen das oben genannte, aufwändige Verfahren durchgeführt. Zu dem Zeitpunkt der Erhebung gab es keine verlässlichen Vergleichsquoten für die jeweiligen Altersgruppen, da die Stadt Erlangen vergleichsweise sehr früh mit dem Ausbau und der Festlegung einer Zielquote begonnen hatte.

Im Grundschulbereich gestaltet sich diese Ermittlung nochmal umfangreicher, denn hier sind mehr Akteure eingebunden. Zudem besteht in Erlangen bereits ein großes Spektrum an Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder, dementsprechend wird keine separate Bedarfserhebung im Sinne einer Gesamtelternbefragung durchgeführt. Zudem Stehen umfangreiche und methodisch gute Vergleichsquoten aus Partnerkommunen zur Verfügung. Es wird vom bayerischen Städtetag von einer bedarfsdeckenden Versorgungsquote von 90% ausgegangen (siehe Anlage). Zudem bewegen sich Vergleichsstädte in Bayern bei den Zielquoten in einer ähnlichen Größenordnung von 80% bis 92%. In der Studie „Ganztagsbedarf von Grundschulkindern in Вayern“ wird für Mittelfranken ein Betreuungsbedarf von 79% in der Ganztagesbetreuung von Grundschulkinder genannt. Aus der Erfahrung vom Krippen- und Kindergartenausbau liegt Erlangen stets über dem Durchschnitt von Mittelfranken an Betreuungsbedarfen. Des Weiteren muss die Jugendhilfeplanung einen unvorhersehbaren Bedarf nach §80 Abs. 1 SBG VIII mitberücksichtigen. Werden die genannten Faktoren berücksichtigt, bestärkt die Studie ebenfalls eine Zielversorgungsquote von 90%.

 

·         Datenbasis und Rückgang der Schüler*innenzahlen

 

Dem Bestands- und Planungsbericht liegen immer die zu dem Zeitpunkt aktuellen Bevölkerungsdaten und -prognosen der Statistik und Stadtforschung zugrunde.

Die dargestellten Zahlen im Bericht „kleinräumige Bevölkerungsprognose“ 02/23 der Statistik und Stadtforschung zeigen einen Rückgang der Kinderzahlen im Grundschulalter an, jedoch ist das Referenzjahr auf 2020 gesetzt. Zum Stichtag 30.06.2023 gab es 4.280 Kinder im Grundschulalter zwischen 6 und 10 Jahren in Erlangen. Dementsprechend sinken die Kinderzahlen bis 2026 auf 4.091 und 2032 auf 3.668. Die Schülerzahlen gehen analog zu den Kinderzahlen ebenfalls zurück. Im Schuljahr 2023/24 gehen 3.864 Grundschüler*innen auf die Sprengelschulen.

 

Die Prognosedaten beruhen auf den Einwohnermeldedaten (Bevölkerungsbestand und Bevölkerungsbewegungen) sowie Angaben des Stadtplanungsamtes über die zukünftige Neubautätigkeit, soweit diese zum Zeitpunkt der Prognoserechnung bereits absehbar ist. Die Prognoseergebnisse sind zuverlässig im Hinblick auf demografische Prozesse. Wohnbauprojekte, die zum Zeitpunkt der Prognoserechnung noch nicht einmal in der Planungs-phase sind, können selbstverständlich nicht vorhergesagt werden. Ebenso wenig Sonderentwicklungen wie fluchtbedingte Zuwanderung etc. Aus diesem Grund werden Prognosen jährlich neu berechnet.

 

Die Einschätzung der Abteilung für Statistik und Stadtforschung lautet folgendermaßen: Eine Prognose über zehn Jahre ist kaum verlässlich. Der Schülerzuwachs entsteht in erster Linie durch den Zuzug in Neubauten. Die Entwicklung des Neubaugeschehens ist meist für ca. 5 Jahre konkret absehbar. Deshalb sinken die Kinderzahlen nach ein paar Prognosejahren meist wieder. Bei jeder neuen Prognoserechnung kommen neue Bauvorhaben hinzu, die wiederum in der Prognose berücksichtigt werden. Hinzu kommen nicht absehbare Sonderentwicklungen (wie z.B. der Zuzug aus der Ukraine), die dazu führen können, dass Abweichungen der tatsächlichen zu den prognostizierten Schülerzahlen entstehen können.

 

·         Abgerufene Summen aus Förderprogramm

 

In dem Investitionsprogramm „Beschleunigungsprogramm Ganztagsbetreuung“ waren Vorhaben, die bis zum 30.06.2021 begonnen wurden, förderfähig. Da der Förderzeitraum bereits am 31.12.2021 endete, mussten Mittel bis dahin vollständig verausgabt werden. Ebenfalls musste die Abrechnung der Maßnahmen bis zum 31.12.2021 erfolgen. Bereits begonnene Maßnahmen waren nur unter engen Voraussetzungen förderfähig.

Aus diesem Grund wurden aus dem Bereich Schulbau keine Fördermittel aus diesem Fördertopf beansprucht. Aufgrund des sehr knappen Förderzeitraums erfüllte keine der Maßnahmen die Fördervoraussetzungen.

Das Jugendamt konnte aufgrund des kurzen Förderzeitraums auch keine Baumaßnahmen zur Platzschaffung durchführen, aber es wurden zum Qualitätsausbau Fördermittel für Ausstattungsinvestitionen (Nr. 3.2.3 der Richtlinie) in Höhe von insg. 272.900,00 € (hiervon für freie Träger 18.600,00 €) abgerufen.

 

Bezüglich der Baumaßnahmen mit Platzschaffungen bzw. zum Platzerhalt, die bis 31.12.2027 abgeschlossen sein sollten, wurden vom Schulverwaltungsamt der Erweiterungsbau für den Ganztag inkl. Mensa an der Friedrich-Rückert-Schule und außerdem der Erweiterungsbau im Rahmen des Kooperativen Modells an der Michael-Poeschke-Schule (100 Hort, 100 GT) genannt. Für den kooperativen Ganztag an der Michael-Poeschke-Schule wird die Ganztagsförderung seitens des Jugendamtes beantragt.

 

Des Weiteren plant das Jugendamt für alle Maßnahmen (siehe Raum- und Personalentwicklung & Fachkräftegewinnung), die bis zum 31.12.2027 fertiggestellt werden können, die Förderung in Anspruch zu nehmen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Auf Grundlage vom deutschen Städtetag, der Zielquoten der bayerischen Vergleichsstädte und der Studie „Ganztagsbedarf von Grundschulkindern in Вayern“ wird eine Festsetzung der gesamtstädtischen Versorgungsquote im Grundschulbereich von 90% von der Jugendhilfe empfohlen.



4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

      103 2023 Ganztagsplatz – Bericht Qualität der Bestandsfeststellung

      104 2023 Ganztagsplatz – Bericht Umsetzung und Organisation

      067 2024 Sachstand – Betreuungssituation für Schulkinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Deutscher Städtetag_Rechtsanspruch_Ganztagsbetreuung_im_Grundschulalter

Deutscher Städtetag_ Anlage 1