1. Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 103/2023 vom 11.07.2023 ist damit bearbeitet.
2. Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 104/2023 vom 11.07.2023 ist damit bearbeitet.
3. Der Fraktionsantrag der CSU Nr. 067/2024 vom 28.06.2024 ist damit bearbeitet.
4. Eine Zielversorgungsquote von 90% wird für den Grundschulbereich in der Stadt Erlangen beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Information der Ausschussmitglieder zu den Anträgen Nr. 103/2023, 104/2023 der Grünen Liste sowie Antrag Nr. 067/2024 der CSU.
Die Bedarfsermittlung wird seit 2008 jährlich in einem Bestands- und Planungsbericht mit Ausnahme von 2019 in der Stadt Erlagen dargelegt. Der Bericht enthält auch Prognosen für die kommenden Jahre. Der Bestands- und Planungsbericht 2024 ist die Grundlage der hier dargestellten Zahlen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Erläuterungen zu den Fragen aus den Anträgen:
·
Bedarfsprognose für Erlangen inkl.
Ferienbetreuung
Die Versorgungsquote liegt stadtweit bei 83%,
wobei 37,4% von Horten und Lernstuben, 20,6% von Mittagsbetreuungen und 24,9%
vom offenen und gebundenen Ganztag an den Schulen abgedeckt werden. Im
Schuljahr 2023/2024 gibt es an den Erlanger Grundschulen insgesamt 60
Mittagsbetreuungsgruppen. Davon werden 30 Gruppen als so genannte Kurzgruppen
geführt. Hier endet die Betreuung um 14 Uhr oder um 14:30 Uhr. 7 Gruppen werden
als verlängerte Mittagsbetreuung mit einem Betreuungsende um 15:30 Uhr
angeboten. Die restlichen 23 Gruppen werden ebenso als verlängerte Gruppen
angeboten, jedoch mit einer Betreuungszeit bis 16 Uhr. Diese erfüllen den
Rechtsanspruch, sofern das Betreuungsende von Montag bis Freitag bei 16 Uhr
liegt.
Auf Grundlage
der aktuellen Ausbauprojekte und der Schülerprognose der Abteilung für Statistik
und Stadtforschung aus 2024 wird es zur Einführung des Rechtsanspruchs im
Schuljahr 2026/27 eine prognostische Versorgungsquote von 84% stadtweit geben.
Im Schuljahr 2029/30 wird prognostisch eine Versorgungsquote von 88% erreicht. Die
tatsächlichen Quoten sind allerdings abhängig von den Ist-Schülerzahlen zu den
genannten Schuljahren und den dann zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen.
Die Aufgliederung nach den Grundschulsprengeln finden Sie im Bestands- und
Planungsbericht Kindertagesbetreuung 2024 S.29ff (Vorlagen-Nr. 51/136/2024).
Die Ausbauplanung wird mit allen bestehenden
Einrichtungsformen weiterhin beplant. In jedem Sprengel mit Ausbaubedarf wird
eruiert, welche Möglichkeiten in dem Grundschulsprengel vorhanden sind und
inwiefern dieses genutzt werden können. Zudem werden bei einer Wahlmöglichkeit
Aspekte zu den qualitativen pädagogischen Aspekten und den Bedarfen vor Ort
berücksichtigt.
Prognostisch sind bis 2029/30 rein
sprengelbezogen betrachtet gering versorgt: Büchenbach-Dorf mit 54%, Friedrich-Rückert
mit 68% und Pestalozzi mit 67%.
Prognostisch überversorgte Sprengel sind:
Tennenlohe mit 129%,
Max-u.-Justine-Elsnerschule mit 117% und Adalbert-Stifter mit 114%. Bei diesen
drei Sprengeln sind Betreuungsformen des schulischen Ganztags und/oder
Mittagsbetreuung vorhanden, welche leichter auf die jeweilige Schüleranzahl
eingehen können.
Das Bündnis für Familien organisiert in der Stadt Erlangen die
Ferienbetreuung für Schulkinder, welche von unterschiedlichen Trägern, wie
Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Bildungsträgern angeboten wird. Es
handelt sich um Ganztagsbetreuungsangebote mit unterschiedlichen
Themenschwerpunkten, mit denen alle Ferienwochen abgedeckt werden können. Je
nachdem wie frühzeitig Eltern buchen, haben diese mehr oder weniger Auswahl an
Trägern und Angeboten zur Verfügung. Hier sind immer noch freie Kapazitäten
vorhanden und somit ist der Bedarf derzeit an Ferienbetreuung gedeckt. Die Höhe
der Platzzahlen richtet sich nach den Kapazitäten der Träger. Horte und Lernstuben
haben eigene Ferienangebote.
Die Eltern werden bei der Anmeldung im Kitafinder unterstützt und es
besteht die Möglichkeit, dass Kinder auch noch während dem Schuljahr auf einen
Platz in der Jugendhilfe nachrücken können.
·
Zukunftspläne
für die Mittagsbetreuungen
Die Mittagsbetreuung in Erlangen wird weiterhin Kurz- und
Langzeitgruppen anbieten. Nur Langzeitgruppen erfüllen den Rechtsanspruch.
Dafür muss die Mittagsbetreuung von Montag bis Freitag ein Angebot bis 16 Uhr
vorhalten.
Für Familien, die eine eher kurze und flexible
Betreuung bevorzugen, sind Kurzzeitgruppen in der Mittagsbetreuung eine
geeignete und ausreichende Betreuungsform. Dies zeigt auch die kibs-Studie vom
Deutschen Jugendinstitut (https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/dji-kinderbetreuungsstudie-kibs.html). Hier wünschen
sich 22% der Eltern in Bayern die Betreuungsform einer Übermittagsbetreuung. In
Erlangen weist die Mittagsbetreuung eine derzeitige Versorgungsquote von 20,6%
(insgesamt über alle Formen der Mittagsbetreuung hinweg) auf.
·
Leitbild und
Qualitätsdimension für Ganztag / BNE Ziele
Die Jugendhilfeplanung beplant den
gesamtstädtischen Bedarf und die Versorgung vernetzt und unter Einbezug der
anderen Planungsakteure. Hierfür koordinieren diese in gemeinsamer Abstimmung
mit anderen Stellen die Schaffung von Räumlichkeiten und Platzangeboten in
Einrichtungen der Jugendhilfe. Die konkrete Umsetzung sowie die
Entscheidungsbefugnis über schulische Angebote liegt nicht bei der
Jugendhilfeplanung/dem Stadtjugendamt. Für das Staatliche Schulamt sind
kultusministerielle Schreiben die Grundlage zur Gestaltung und
Qualitätssicherung im Ganztag, v.a. aber auch die gemeinsame Veröffentlichungen
des ISB (Institut für Schulqualität und Bildungsforschung) in Absprache mit dem
Ministerium.
Eine hohe Qualität von Angeboten der
Kindertagesbetreuung ist eine wichtige Vorgabe des Stadtjugendamts. Das
BayKiBiG legt rechtsverbindlich die Qualitätsstandards fest, welche die
BayKiBiG-Einrichtungen erfüllen müssen. Das Stadtjugendamt übt hierbei die
Fachaufsicht für die Einrichtungen der freien Träger aus. Die
Qualitätskriterien werden überprüft und deren Einhaltung nach dem BayKiBiG
sichergestellt. Für Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft liegt die
Fachaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken.
Je nachdem, wie die Bevölkerungsstruktur und
die Bedarfe in einem Sprengel sind, können einige Einrichtungsformen
pädagogisch und strukturell eher geeignet sein als andere. Die
Jugendhilfeplanung betrachtet in der Bedarfsplanung eine Vielzahl von Aspekten
und Indikatoren; Versorgungsquoten, Eltern- und Expertenmeinungen vor Ort sowie
Sozialindikatoren, bezogen auf die jeweiligen Grundschulsprengel sind nur
einige davon. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Steuerung der
Angebotsformen. Zu diesem Zweck gibt es in Amt 51 ein regelmäßiges
Planungs-Jour-Fix Kita. Dieses setzt sich unter anderem mit qualitativen
pädagogischen Aspekten auseinander.
Im Rahmen der ämter- und referatsübergreifenden
„Lenkungsgruppe Ganztag“ wurde das Programm „Zukunft Grundschulen und
Ganztagsbetreuung“ erarbeitet. Fünf Grundschulen, die zum Planungsbeginn den
dringendsten Handlungsbedarf im Zuge des Rechtsanspruchs aufwiesen, wurden
dabei priorisiert. Als erste der fünf Schulen wurde die
Friedrich-Rückert-Schule ausgewählt. Diese erhält derzeit einen Erweiterungsbau
für den schulischen Ganztag inkl. Mensa. Eine Fertigstellung ist bis Ende 2024
geplant.
Ab dem Schuljahr 2021/22 wurde außerdem mit der
Umsetzung von dem bayernweite Modellprojekt der Kooperativen Ganztagsbildung an
einer Grundschule in Erlangen begonnen. Es wird an der Michael-Poeschke-Schule
durchgeführt und beinhaltet neben den Erfüllungskriterien des Rechtsanspruches
auch viele qualitative Verbesserungen und ein multiprofessionelles
Zusammenarbeiten von Schule und Jugendhilfeeinrichtung. Die Förderung für das
Modellprojekt wurde zum Schuljahr 2024/25 gekündigt, jedoch wird dieses
weiterhin durchgeführt.
Darüber hinaus werden im Rahmen der regelmäßig
stattfindenden Abstimmungsgespräche zwischen Ref. IV, V, dem Staatlichen
Schulamt sowie den Ämtern 40 und 51 verschiedene
Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Steuerungsnotwendigkeiten der Ganztagsbetreuung
besprochen und festgelegt.
Das Bildungsbüro ist Teil einer überkommunalen Arbeitsgruppe zum Thema
Ganztag, die von der Regionalen Entwicklungsagentur Bayern, Regionalbüro Nord,
organisiert wird.
Im letzten AG-Treffen wurde auf Wunsch der Bildungsbüros
Erlangen und Fürth das Thema der AG auf „Qualität im Ganztag“ fokussiert. Ziel
ist es, durch den überkommunalen Austausch Qualitätskriterien abzustimmen und
in den jeweiligen Kommunen zu erfassen.
Des Weiteren plant das Bildungsbüro im nächsten Jahr die
Konzeption eines Bildungsberichts zum Thema „Schulentwicklung und Ganztag“.
Dieser soll in Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt entstehen. Ziel ist es,
neben der Quantität auch qualitative Aspekte von Ganztagsangeboten in den Blick
zu nehmen. Hierzu sollen verschiedene Akteure im Ganztag zu Wort kommen. Da es
sich hier um einen sehr umfangreichen Bericht handelt, ist eine
Veröffentlichung voraussichtlich im Frühjahr 2026 realistisch.
Unabhängig vom Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung sind in Bayern die BNE-Ziele bereits Teil des Lehrplans (https://www.bne-portal.de/bne/de/bundesweit/bundeslaender/bayern/bayern.html). Einige
Grundschulen haben zudem bereits Formate wie z.B. den FREI DAY oder die
BNE-Tage eingeführt.
In den städtischen Horten werden Kinder
ebenfalls auf der Grundlage der BNE-Ziele gefördert. Die Bildung für
nachhaltige Entwicklung findet in Form von gezielten Projekten wie ÖkoKids –
KindertageseinRICHTUNG NACHHALTIGKEIT und im Alltäglichen statt. Zusätzlich
führt das Bildungsbüro gemeinsam mit der BNE-Beauftragten eine Befragung von
Kindertagesstätten und Schulen zum Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“
(BNE) durch. Befragt werden sollen Schulleitungen bzw. Kindergarten-Leitungen
oder auch das für diesen Themenbereich zuständige Personal. Mit Hilfe eines
Fragebogens soll neben der Bedarfserhebung auch der Umsetzungsstand von BNE in
den einzelnen Bildungseinrichtungen ermittelt werden, um das
Bildungslandschaftsmanagement für nachhaltige Entwicklung strategisch
weiterzuentwickeln. Zudem ist angedacht, eine Fachgruppe zum Thema „BNE“
einzurichten, um die Vernetzung untereinander zu stärken, auf
Fördermöglichkeiten und Angebote aufmerksam zu machen sowie anhand von
Schulungen und Austausch von Best Practice-Beispielen voneinander zu lernen.
·
Raum- und
Personalentwicklung, Fachkräftegewinnung
Das Staatliche Schulamt kann eine Planung der
Personalentwicklung im Hinblick auf den Ganztag nicht vornehmen. Dieses bekommt
zu jedem Schuljahr einen gewissen Personalstand durch das Kultusministerium
zugewiesen, mit dem es dann die Unterrichtsversorgung mit oder ohne Ganztag
realisieren muss. Es kann den Schulen im Rahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung
nur Unterstützung anbieten, wenn eine Schule sich auf den Weg zum offenen oder
gebunden Ganztag machen möchte.
Im Schulverwaltungsamt geht den weiteren Planungen für die
Erfüllung des Ganztagsanspruches zunächst ein Abklären der Möglichkeiten und
Bedarfe mit den Schulleitungen voraus, welche im Rahmen der Planungsgruppe zum
Rechtsanspruch in den nächsten Monaten durchgeführt werden sollen. Auch weitere
Bedarfe (Kulturelle Bildung, Ferienbetreuung usw.) schließen an eine
Erweiterung an. Die weitere Raumentwicklung ist abhängig von den Bedarfen in
den jeweiligen Sprengeln, den konkreten baulichen Möglichkeiten vor Ort sowie
von den städtischen Ressourcen.
In der Jugendhilfe gibt es folgende Ausbauplanungen für
Grundschüler*innen:
Hort Mooswichtel mit 25 Plätzen, Sanierung Kindergarten
Heilig Kreuz mit zusätzlich 25 Hortplätzen, Neubau Kinderhaus Montessori mit 25
Hortplätzen und Sanierung Kindergarten Perle mit zusätzlich 50 Plätzen. Für den
Raumerhalt bisheriger Betreuungsmöglichkeiten soll das Kinderhaus St. Kunigund
einen Erweiterungsbau bekommen. Zusätzlich sollen das ERBA Haus für Kinder, der
Hort Büchenbach-Nord, der Hort Kleeblatt und die Lernstube Hertleinstraße
saniert werden.
Diese Maßnahmen können nur abhängig von der Haushaltslage
durchgeführt werden. Die Finanzlage der freien Träger ist bei einer Umsetzung
ebenfalls ausschlaggebend. Je nach Haushaltslage und der Finanzlage der freien
Träger ist es möglich, dass Ausbauvorhaben sowie bestehende Plätze wegfallen.
Des Weiteren wurden im Schulsprengel Michael-Poeschke im
Rahmen des Modellvorhabens KoGa
(Kooperative Ganztagsbildung) zusätzliche Hortplätze geschaffen und
schrittweise der gebundene Ganztag eingeführt. Im Sprengel Pestalozzi wurden im
Schuljahr 2023/24 in der Mittagsbetreuung Plätze aufgestockt und eine Gruppe in
Räumlichkeiten der Kirche ausgelagert.
Seit Anfang 2023 gibt es im Bildungsbüro eine Stelle zur
Bearbeitung des Themenbereichs „Kulturelle Bildung“. In diesem Zuge sollen auch
Kooperationen zwischen Kultur- und Bildungseinrichtungen strategisch
weiterentwickelt werden, wobei der Ganztag mitberücksichtigt wird.
Es gibt in der Stadt Erlangen mehrere Ansätze, um
Fachkräfte zu gewinnen. Die Auflistung folgender Maßnahmen bezieht sich auf
alle BayKiBiG-Einrichtungen/Jugendhilfe-Einrichtungen. Es laufen
Dauerausschreibung für pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte,
SEJ-Praktikant*innen und Berufspraktikant*innen. Zusätzlich engagiert sich die
Stadt Erlangen in der Ausbildung von Erzieher*innen. Es werden gezielte
Personalmarketingmaßnahmen umgesetzt und Pilotprojekte zur Personalgewinnung,
wie z.B. eine Teilzeitqualifizierung zur*zum Kinderpfleger*in als
Quereinstiegsmöglichkeit für ungelernte und gering-qualifizierte
Arbeitnehmer*innen, in Kooperation mit der Agentur für Arbeit durchgeführt. Des
Weiteren gibt es einen großzügigen Ermessensspielraum bei der
Stufenfestsetzung, diverse Fort- und Weiterbildungsangebote und Supervision.
Für die Stadt Erlangen wurde im März 2024 eine Karriere-Seite auf Instagram
gestartet. Hier gibt es Content zu den verschiedenen Arbeits- und
Themenbereichen sowie Verweise auf die Stellenausschreibungen. Zusätzlich wird
mit einem Softrollout das Bewerbermanagementverfahren geändert, sodass
einfache, unkomplizierte und zielgerichtete Bewerbungen möglich sind.
·
Personelle
Ressourcen für die Planung
In Amt 40 stehen derzeit 1 VZÄ Schulentwicklungsplanung
sowie 0,5 VZÄ für die Projekte im Rahmen des Programms
„Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ zur Verfügung, die für die
beiden begonnenen Maßnahmen (Erweiterungsbau an der Friedrich-Rückertschule,
Kooperatives Modellprojekt an der Michael-Poeschke-Schule) ausreichend sind.
Im Amt 51 stehen derzeit 1 VZÄ für den Planungsprozess der
Kindertagesbetreuung u.a. dem Ausbau des Ganztages zur Verfügung. Dies
untergliedert sich in 19,5 h in der Jugendhilfeplanung und 19,5h auf der Stelle
Kita-Ausbau.
·
Gemeinsame
Beantwortung von Gesamtverantwortung, Entscheidungshoheit
und Kooperation zwischen Beteiligten
Die Kommunen als örtlicher Träger der
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sind für die rechtzeitige Bereitstellung
und den Betrieb von Ganztagsangeboten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe SGB
VIII verantwortlich. Die Planungsverantwortung liegt beim Stadtjugendamt der
Stadt Erlangen. In einer Verantwortungsgemeinschaft wird in der Stadt Erlangen
gemeinsam von Schulverwaltungsamt und Stadtjugendamt die Ganztagsbetreuung in
Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt umgesetzt.
Hierfür gibt es regelmäßige
Abstimmungsgespräche in einer beständigen Kooperationsstruktur, wobei die
aktuellen Anliegen sowie weiterführende Planungen thematisiert werden. Der
Kooperationskreis wird je nach Thematik erweitert (s. a. o. unter Leitbild
Ganztag).
Es gibt verschiedene Gruppen in der Stadt
Erlangen, welche sich mit dem Thema Ganztagesbetreuung im Grundschulalter
auseinandersetzen. Zuerst ist die Lenkungsgruppe Ganztag zu nennen, welche sich
bereits im Jahr 2018 bildete. In dieser werden gemeinsame Projekte aus
unterschiedlichen Schulformen koordiniert und sie findet drei bis viermal im
Jahr statt. Hier sind die Referentin für Kultur, Bildung und Freizeit und der
Referent für Jugend, Familie und Soziales sowie Amtsleitungen und Planer aus
den Ämtern 40, 51, 24, das Bildungsbüro und das Staatliche Schulamt vertreten.
Aus der Lenkungsgruppe heraus entstand im vergangenen Jahr eine Arbeits- bzw.
Planungsgruppe „Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter“ mit
Amt 51, 40, dem Bildungsbüro und dem Staatlichen Schulamt. Diese hat erstmalig
im November 2023 getagt und thematisierte weitere Schritte und Stellschrauben,
um die Erfüllung Rechtsanspruch ab 2026/27 in den Grundschulsprengeln
voranzubringen.
Zweimal im Jahr findet ein Abstimmungsgespräch
mit den Akteuren Staatlichem Schulamt, Referat IV, Referat V, Amt 40, Amt 51
und dem Bildungsbüro statt. Zwischen den Planungsabteilungen von Amt 51
(Jugendhilfeplanung und Projektleitung Kita-Ausbau) und Amt 40 (Schulentwicklungsplanung)
gibt es zweimal im Jahr ein Austauschtreffen, um derzeitige und zukünftige
Planungen abzustimmen und neue Sachstände, Kenntnisse oder Problemlagen
mitzuteilen und zu lösen.
Des Weiteren gibt es in Amt 51 ein
Planungs-JourFix Kita, in dem alle Ausbauprojekte und Problemlagen thematisiert
werden. Die übergeordnete Planungsgruppe Kindertagesbetreuung besteht aus Amt
51, 24 und 23. Sie beschäftigt sich vor allem mit Ausbauvorhaben und der
Initiierung neuer Bauprojekte. Diese wurde bisher je nach Bedarf einberufen.
Das Thema Ganztag im Grundschulalter wird mit
einem hohen Stellenwert bearbeitet und die Kooperationsstruktur ermöglicht eine
zielgerichtete Abstimmung und Planung.
·
Umsetzungskontrolle
Mindestens einmal im Jahr werden die neuen
Quoten berechnet und im Amt 51 wird der Bestands- und Planungsbericht einmal
jährlich veröffentlicht. Das trägt zu einem dauerhaften Monitoring bei und
zeigt Entwicklungen sowie den derzeitigen Umsetzungsstand auf. Seit 2008 fand
ein Anstieg von 30% der Versorgungsquote und ein Aufbau von 1.343 Plätzen im
Grundschulbereich statt. Im Schuljahr 2023/24 liegt die Versorgungsquote bei
83%. Die Betreuungsquote beträgt im Dezember 2023 80 %. Zusätzlich wird in den
bereits genannten Gruppen der aktuelle Stand von Planung und Umsetzung
thematisiert.
Weitere Informationen folgen unterjährig nach
Bedarf.
·
Sprengelkonferenzen
Die Sprengelkonferenzen wurden initiiert, um
die Versorgungsquote festlegen zu können und im Idealfall die Versorgung in den
einzelnen Sprengeln zu optimieren. Bedarfe von Eltern (repräsentiert vom
Elternbeirat) sollten ermittelt und die Perspektive von
Fachleuten/Trägern/Schulen berücksichtigt werden. Folgende Akteure wurden je
nach Sprengel miteinbezogen: Schulleitung, Elternvertreter*innen, Expert*innen
vor Ort aus den unterschiedlichen Einrichtungsformen, Referenten, Akteure aus
dem Jugendamt, Schulverwaltungsamt, Bildungsbüro, Vertreter*innen des
Ortbeirats und die VHS.
Durch unterschiedliche Gegebenheiten,
beispielsweise fehlende Kapazitäten, Personalwechsel oder die Corona-Pandemie
ist dieser Prozess ins Stocken gekommen. In der Zwischenzeit ist die
Ausbauplanung soweit fortgeschritten, dass der Erkenntnisgewinn durch weitere
Schulsprengelkonferenz nicht mehr im Verhältnis zum Aufwand steht. Des Weiteren
wird zunehmen aufgrund von Angeboten und Möglichkeiten vor Ort agiert, denn
nicht in jedem Grundschulsprengel besteht die Möglichkeit jede Betreuungsform
anzubieten (Raumknappheit, Personalmangel, Kosten).
Ergebnisse aus den Sprengelkonferenzen:
o
Pestalozzi (2017):
Die
Vielfältigkeit der Betreuungsangebote und die Steigerung der Platzzahlen sind
wichtig. Es benötigt vor allem noch mehr Angebote für Kinder mit einem erhöhten
Unterstützungsbedarf wie in Horte und Lernstuben sowie eine weitere
JaS-Fachkraft an der Schule.
o
Friedrich-Rückert-Schule (2018):
Die
Versorgung ist nicht ausreichend. Gebundener Ganztag soll im Schuljahr 2018/19
eingeführt werden, jedoch werden noch mehr Plätze benötigt. Dies scheitert
teilweise an räumlichen Kapazitäten (z.B. Mittagsbetreuung).
o
Michael-Poeschke-Schule (2018):
Die
Vielfalt dem Betreuungsangebote sind wichtig. Für das weitere Vorgehen sind
(weiterhin) gute Kooperationen von Bedeutung. Die Raumkapazitäten sind
begrenzt. Je nachdem wie das Fazit aus den Partnerklassen ausfällt, wird ein
gebundener oder kooperativer Ganztag angestrebt.
o
Hermann-Hedenus-Grundschule (2021):
Kinder
mit besonderem Unterstützungsbedarf benötigen eine passende Betreuung. Hierfür
wird eine Grundschullernstube in Alterlangen favorisiert. Insgesamt wird ein
Mangel an Plätzen für die nächsten Jahre erwarten und es werden
kurzfristige/schnelle Lösungen gefordert.
·
Bedürfnisermittlung
Eine gesamtstädtische Erhebung der Bedarfe von
Eltern und Kindern ist grundsätzlich ein sehr aufwändiges Verfahren.
Erfahrungsgemäß liegen die Rückläufe bei Befragungen zum Betreuungsbedarf bei
unter 30% und sind durch strategische Antworten verfälscht. Eine genaue
Platzplanung ist allein auf der Basis dieser Ergebnisse nicht möglich. Daher
werden solche Verfahren sinnvollerweise in der Implementierungsphase einer
neuen Leistung bzw. eines Angebotes eingesetzt, um grundsätzliche Fragen der
zeitlichen und pädagogischen Ausrichtung zu klären. Dieses Verfahren wird um
qualitative Verfahren ergänzt, welche das Verfahren noch aufwändiger gestalten.
Für die Festlegung einer Zielquote wurde im U3-Bereich und Kindergartenbereich
in der Stadt Erlangen das oben genannte, aufwändige Verfahren durchgeführt. Zu
dem Zeitpunkt der Erhebung gab es keine verlässlichen Vergleichsquoten für die
jeweiligen Altersgruppen, da die Stadt Erlangen vergleichsweise sehr früh mit
dem Ausbau und der Festlegung einer Zielquote begonnen hatte.
Im Grundschulbereich gestaltet sich diese
Ermittlung nochmal umfangreicher, denn hier sind mehr Akteure eingebunden.
Zudem besteht in Erlangen bereits ein großes Spektrum an Ganztagesbetreuung für
Grundschulkinder, dementsprechend wird keine separate Bedarfserhebung im Sinne
einer Gesamtelternbefragung durchgeführt. Zudem Stehen umfangreiche und methodisch
gute Vergleichsquoten aus Partnerkommunen zur Verfügung. Es wird vom
bayerischen Städtetag von einer bedarfsdeckenden Versorgungsquote von 90%
ausgegangen (siehe Anlage). Zudem bewegen sich Vergleichsstädte in Bayern bei
den Zielquoten in einer ähnlichen Größenordnung von 80% bis 92%. In der Studie
„Ganztagsbedarf von Grundschulkindern in Вayern“ wird für Mittelfranken
ein Betreuungsbedarf von 79% in der Ganztagesbetreuung von Grundschulkinder
genannt. Aus der Erfahrung vom Krippen- und Kindergartenausbau liegt Erlangen
stets über dem Durchschnitt von Mittelfranken an Betreuungsbedarfen. Des
Weiteren muss die Jugendhilfeplanung einen unvorhersehbaren Bedarf nach §80 Abs. 1 SBG VIII
mitberücksichtigen. Werden die genannten Faktoren berücksichtigt, bestärkt die
Studie ebenfalls eine Zielversorgungsquote von 90%.
·
Datenbasis und
Rückgang der Schüler*innenzahlen
Dem Bestands- und Planungsbericht liegen immer die zu dem Zeitpunkt
aktuellen Bevölkerungsdaten und -prognosen der Statistik und Stadtforschung zugrunde.
Die dargestellten Zahlen im Bericht „kleinräumige Bevölkerungsprognose“
02/23 der Statistik und Stadtforschung zeigen einen Rückgang der Kinderzahlen
im Grundschulalter an, jedoch ist das Referenzjahr auf 2020 gesetzt. Zum
Stichtag 30.06.2023 gab es 4.280 Kinder im Grundschulalter zwischen 6 und 10
Jahren in Erlangen. Dementsprechend sinken die Kinderzahlen bis 2026 auf 4.091
und 2032 auf 3.668. Die Schülerzahlen gehen analog zu den Kinderzahlen
ebenfalls zurück. Im Schuljahr 2023/24 gehen 3.864 Grundschüler*innen auf die
Sprengelschulen.
Die Prognosedaten beruhen auf den Einwohnermeldedaten
(Bevölkerungsbestand und Bevölkerungsbewegungen) sowie Angaben des
Stadtplanungsamtes über die zukünftige Neubautätigkeit, soweit diese zum
Zeitpunkt der Prognoserechnung bereits absehbar ist. Die Prognoseergebnisse
sind zuverlässig im Hinblick auf demografische Prozesse. Wohnbauprojekte, die
zum Zeitpunkt der Prognoserechnung noch nicht einmal in der Planungs-phase
sind, können selbstverständlich nicht vorhergesagt werden. Ebenso wenig
Sonderentwicklungen wie fluchtbedingte Zuwanderung etc. Aus diesem Grund werden
Prognosen jährlich neu berechnet.
Die Einschätzung der Abteilung für Statistik und Stadtforschung lautet
folgendermaßen: Eine Prognose über zehn Jahre ist kaum verlässlich. Der
Schülerzuwachs entsteht in erster Linie durch den Zuzug in Neubauten. Die
Entwicklung des Neubaugeschehens ist meist für ca. 5 Jahre konkret absehbar.
Deshalb sinken die Kinderzahlen nach ein paar Prognosejahren meist wieder. Bei
jeder neuen Prognoserechnung kommen neue Bauvorhaben hinzu, die wiederum in der
Prognose berücksichtigt werden. Hinzu kommen nicht absehbare
Sonderentwicklungen (wie z.B. der Zuzug aus der Ukraine), die dazu führen
können, dass Abweichungen der tatsächlichen zu den prognostizierten
Schülerzahlen entstehen können.
·
Abgerufene
Summen aus Förderprogramm
In dem Investitionsprogramm
„Beschleunigungsprogramm Ganztagsbetreuung“ waren Vorhaben, die bis zum
30.06.2021 begonnen wurden, förderfähig. Da der Förderzeitraum bereits am
31.12.2021 endete, mussten Mittel bis dahin vollständig verausgabt werden.
Ebenfalls musste die Abrechnung der Maßnahmen bis zum 31.12.2021 erfolgen.
Bereits begonnene Maßnahmen waren nur unter engen Voraussetzungen förderfähig.
Aus diesem Grund wurden aus dem Bereich
Schulbau keine Fördermittel aus diesem Fördertopf beansprucht. Aufgrund des
sehr knappen Förderzeitraums erfüllte keine der Maßnahmen die
Fördervoraussetzungen.
Das Jugendamt konnte aufgrund des kurzen
Förderzeitraums auch keine Baumaßnahmen zur Platzschaffung durchführen, aber es
wurden zum Qualitätsausbau Fördermittel für Ausstattungsinvestitionen (Nr.
3.2.3 der Richtlinie) in Höhe von insg. 272.900,00 € (hiervon für freie Träger
18.600,00 €) abgerufen.
Bezüglich der
Baumaßnahmen mit Platzschaffungen bzw. zum Platzerhalt, die bis 31.12.2027
abgeschlossen sein sollten, wurden vom Schulverwaltungsamt der Erweiterungsbau
für den Ganztag inkl. Mensa an der Friedrich-Rückert-Schule und außerdem der
Erweiterungsbau im Rahmen des Kooperativen Modells an der
Michael-Poeschke-Schule (100 Hort, 100 GT) genannt. Für den
kooperativen Ganztag an der Michael-Poeschke-Schule wird die Ganztagsförderung
seitens des Jugendamtes beantragt.
Des Weiteren plant das Jugendamt für alle
Maßnahmen (siehe Raum- und Personalentwicklung & Fachkräftegewinnung), die
bis zum 31.12.2027 fertiggestellt werden können, die Förderung in Anspruch zu
nehmen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Auf Grundlage vom deutschen Städtetag,
der Zielquoten der bayerischen Vergleichsstädte und der Studie „Ganztagsbedarf von Grundschulkindern in
Вayern“ wird eine Festsetzung der
gesamtstädtischen Versorgungsquote im Grundschulbereich von 90% von der
Jugendhilfe empfohlen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
103 2023 Ganztagsplatz – Bericht Qualität der Bestandsfeststellung
104 2023 Ganztagsplatz – Bericht Umsetzung und Organisation
067 2024 Sachstand – Betreuungssituation für Schulkinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Deutscher Städtetag_Rechtsanspruch_Ganztagsbetreuung_im_Grundschulalter
Deutscher Städtetag_ Anlage 1