Betreff
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH: Gesellschafterversammlung am 28.11.2023
Vorlage
BTM/082/2023
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

1.    Folgenden Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH am 28.11.2023 wird nachträglich zugestimmt:

a.    Der von der Geschäftsführung vorgelegte Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024 wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

b.    Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETH Erlanger Treuhand GmbH, Erlangen, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG gewählt.

2.    Die Vertretung der Stadt Erlangen wird ermächtigt, einer Abweichung vom Wirtschaftsplan bis zu einer Ergebnisauswirkung von -50 T€ und einer Erhöhung der Investitionssumme um 50 T€ nach eigenem Ermessen zuzustimmen. Verschiebungen genehmigter Positionen zwischen Investitionen und Instandhaltungsaufwand gelten nicht als Planabweichung.

 


Die IGZ GmbH betreibt ein Gründerzentrum im eigenen Gebäude in Erlangen-Tennenlohe. Zum 31.12.2023 hat die Stadt Erlangen die Anteile der bisherigen Mitgesellschafter Stadt Nürnberg und Stadt Fürth, die ihre Anteile gekündigt hatten, erworben und ist nun zu 98,6% an der IGZ GmbH beteiligt (bisher 28,2%). Die verbliebenen weiteren Gesellschafter IHK Nürnberg für Mittelfranken und Handwerkskammer für Mittelfranken halten je 0,7% am Stammkapital der IGZ GmbH.

 

Die von der Vertretung der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung abzugebenden Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Stadtrats in nicht-laufenden Angelegenheiten der Ermächtigung durch den zuständigen Ausschuss.

 

Für das IGZ ist kein Aufsichtsrat eingerichtet. Daher findet die Prüfung und Beratung der Beschlussvorschläge der Geschäftsführung direkt in der Gesellschafterversammlung statt. Um die Ergebnisse dieser Diskussion bei der anschließenden Beschlussfassung berücksichtigen zu können, wurde die Zustimmung des HFPA nicht im Vorfeld der Gesellschafterversammlung eingeholt.  Die unter Gremienvorbehalt gefassten Beschlüsse werden erst und nur dann wirksam, wenn sämtliche zu beteiligende kommunale Gremien ihre Genehmigung erteilt haben. Ansonsten ist eine erneute Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung erforderlich. Ab dem 31.12.2023 verfügt die Stadt Erlangen über eine Mehrheit der Stimmrechte.


Zu 1. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2023

 

Zu 1a. Wirtschaftsplan 2024

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 mit Erfolgs-, Investitions- und Finanzplan ist als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.

 

Unter der Annahme einer vorsichtig geschätzten 86%-igen Auslastung schließt der Erfolgsplan mit einem Planergebnis für 2024 in Höhe von -380 T€. Das laufende Jahr wird gemäß aktueller Hochrechnung mit ‑35 T€ wesentlich besser als geplant (‑230 T€) abschließen, da der für 2023 geplante 2. Bauabschnitt der WC-Sanierung mangels Angeboten neu ausgeschrieben werden musste und sich damit auch die Elektroarbeiten für die digitale Gebäudeinfrastruktur um ein Jahr verschieben. Es wird mit erheblichen Kostensteigerungen für die Sanierungsarbeiten im Vergleich zum Planansatz 2023 gerechnet.

 

Die Gebäudeinfrastruktur ist nach über 30 Jahren in Teilen modernisierungsbedürftig. Um die Attraktivität des Gründerzentrums im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bestmöglich zu erhalten, ist geplant, einen Teil der vorhandenen Rücklagen (Hochrechnung Bestand Liquide Mittel zum 31.12.2023: ca. 1,1 Mio. €) zur Sanierung des Gebäudes zu nutzen. Die Gebäudehülle lässt immerhin keinen unmittelbaren Sanierungsbedarf erkennen. Für 2024 sind für Sanierungsmaßnahmen insgesamt 380 T€ eingeplant. Ohne sie wäre das Planergebnis ausgeglichen.

 

Ab 2024 wird die IGZ GmbH die Geschäftsbesorgung für das zweite Erlanger Gründerzentrum, die Medical Valley Center GmbH übernehmen. Dadurch erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr auf der einen Seite die Erlöse und auf der anderen Seite vor allem die Personalkosten. In den nächsten Jahren wird mit vermehrten Auszügen von Unternehmen gerechnet, die schon länger im IGZ ansässig sind und die Gründungsphase abgeschlossen haben. Die Erwartung ist, dass die freiwerdenden Flächen allmählich wieder durch neue Gründer und bereits ansässige Firmen, deren Raumbedarf steigt, gefüllt werden können.

 

Der Investitionsplan sieht vor allem die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Gebäudedach des IGZ vor. Sie wurde in 2023 mangels wirtschaftlich darstellbarer Angebote zurückgestellt. Unter Berücksichtigung einer Kreditaufnahme für die Hälfte der Photovoltaik-Investitionskosten führen die geplanten Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen nach der Erwartung der Geschäftsführung bis Ende 2024 zu einem Rückgang der liquiden Mittel um 488 T€ auf ca. 640 T€.

 

Die IGZ GmbH arbeitet wie in den Vorjahren unverändert ohne Betriebs- oder Investitionszuschuss.

 

Zu 1b. Beauftragung Wirtschaftsprüfer

Die Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 wurde turnusgemäß neu ausgeschrieben. Die Kanzlei ETH Erlanger Treuhand GmbH, die die IGZ GmbH bereits in den Jahren 2008 bis 2012 geprüft hatte, hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

 

 

Zu 2. Zustimmung zu unterjährigen Wirtschaftsplananpassungen

Um eine erneute Beschlussfassung im HFPA bei moderaten und nachvollziehbaren Planabweichungen zu vermeiden, wird wie im Vorjahr vorgeschlagen, die städtische Vertretung in der Gesellschafterversammlung über Wirtschaftsplananpassungen bis zu einer Ergebnisverschlechterung und einer Erhöhung des Investitionsumfangs um jeweils 50 T€ nach eigenem Ermessen entscheiden zu lassen. Im Rahmen der Vorlage des Jahresabschlusses wird ggf. über negative Planabweichungen berichtet.

 

Da die Zuordnung von Sanierungsvorhaben zu Investitionen bzw. Instandhaltungen im Zweifel erst im Nachgang beurteilt werden kann, wird vorgeschlagen, nachträgliche Verschiebungen zwischen diesen Positionen nicht als Planabweichung zu behandeln. Die Zuordnung kann zwar erheblichen Einfluss auf das laufende Jahresergebnis haben, nicht aber auf die Höhe der liquiden Mittel.

 

 


Anlage:          IGZ Wirtschaftsplan 2024 (nicht-öffentlich)