Betreff
Mitgliedschaft des Jugendparlaments im Stadtjugendring und im Dachverband bayerischer Jugendvertretungen
Vorlage
13-1/015/2023
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Die Mitgliedschaft des Jugendparlaments im Stadtjugendring und im Dachverband der bayerischen Jugendvertretungen wird beschlossen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausgangslage:

In der öffentlichen Sitzung des Jugendparlaments am 18. Dezember 2023 wurde einstimmig (14:0 Stimmen) beschlossen, die Mitgliedschaft im Stadtjugendring (SJR) und im Dachverband der bayerischen Jugendvertretungen (DVBJ) zu beantragen.

Über die Mitgliedschaft der Stadt Erlangen bei Vereinen und Verbänden entscheidet der fachlich zuständige beschließende Ausschuss des Stadtrates (§4 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen, Nr. 4.2.12 der Allgemeinen Geschäftsanweisung). Als Teil der allgemeinen Verwaltung entscheidet der HFPA (§12 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen).

Mitgliedschaft im DVBJ
Das Jugendparlament begründet die Mitgliedschaft im DVBJ, dass das Jugendparlament bereits seit der Gründung des Dachverbands aktiv im Dachverband mitwirkt. Über den DVBJ konnte ein guter Austausch mit anderen Jugendvertretungen in Bayern und weit darüber hinaus gewährleistet werden. Weiterhin haben Mitglieder des Jugendparlaments an zahlreichen durch den DVBJ organisierten Vernetzungstreffen, Aktionen, Bildungsfahrten, Seminaren und Gesprächen teilnehmen können. Die weitere Mitarbeit ist daher auch unter diesem Gesichtspunkt vorteilhaft.

Stellungnahme des Bürgermeister- und Presseamtes: Ein Mitgliedsbeitrag ist nicht zu leisten. Der Begründung des Jugendparlaments wird gefolgt. Daher wird die Zustimmung zur Mitgliedschaft empfohlen. 

 

Mitgliedschaft im SJR

Das Jugendparlament begründet die Mitgliedschaft, dass es bereits seit langer Zeit sehr erfolgreich mit dem Stadtjugendring kooperiert, etwa bei der Organisation der U18-Wahl und in Beteiligungsfragen. Es entsendet auch Mitglieder zu den Vollversammlungen des SJR, die dort beobachtend tätig sind und bereits Rederecht genießen. Um diese fruchtbare Zusammenarbeit zu vertiefen, ist es nun sinnvoll die Mitgliedschaft zu ersuchen. So wird neben dem Antrags- und Stimmrecht in der Vollversammlung auch eine tiefergehende Kooperation mit den anderen Mitgliedsverbänden ermöglicht. Weiterhin ist es dem Jugendparlament deutlich leichter, externe Fördergelder für Aktionen und Bildungsmaßnahmen über die Töpfe der Jugendringe zu beantragen. Gerade in diesem Punkt wird dadurch auch ein bayernweiter Präzedenzfall geschaffen, der auch anderen Jugendparlamenten mit kleineren Haushalten weiterhilft. Die Wichtigkeit des Zusammenwirkens von Jugendarbeit und der institutionalisierten Jugendbeteiligung wurde auch von Philipp Seitz, dem Präsidenten des Bayerischen Jugendrings, unterstrichen, der die Jugendvertretungen Bayerns explizit zur Mitarbeit in den Jugendringen einlud. Gerade in Erlangen, wo die Kooperation schon so gut funktioniert, können wir diesen Schritt leicht gehen.

Stellungnahme des Bürgermeister- und Presseamtes: Ein Mitgliedsbeitrag ist nicht zu leisten. Der Begründung des Jugendparlaments wird gefolgt. Daher wird die Zustimmung zur Mitgliedschaft empfohlen. 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 


 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: