Betreff
Kostenersatz für Gastschüler; freiwillige Leistung an die Stadt Fürth
Vorlage
40/188/2023
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen leistet einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen freiwilligen Gastschulbeitrag an die Stadt Fürth in Höhe von 12.553,59 €.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Der Sachaufwandsträger einer Berufsschule kann für jede Gastschülerin und jeden Gastschüler einen Beitrag (Gastschulbeitrag) erheben (Art. 10, Art. 19 BaySchFG).

 

      Die Stadt Fürth legte mit Schreiben vom 07.02.2023 eine Korrektur für die Gastschulbeitragsberechnung für das Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 12.553,59 € vor.

      In Abstimmung mit dem Rechtsamt teilte das Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth mehrfach mit, dass eine Übernahme dieser Kosten auf Grund von eingetretener Verjährung der Nachforderung nicht erfolgen kann.

     

      Mit E-Mail vom 06.12.2023 trat Herr Oberbürgermeister Dr. Jung an Herrn Oberbürgermeister Dr. Janik heran und bat, der Stadt Fürth die Kosten im Wege einer Kulanzregelung zu erstatten. Andere mittelfränkische Gebietskörperschaften hätten z.T. die Korrekturberechnung der Stadt Fürth im Sinn einer guten interkommunalen Zusammenarbeit ebenfalls anerkannt und eine Kulanzzahlung geleistet.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung ohne Rechtspflicht handelt, ist ein Beschluss des HFPA erforderlich.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Nach erfolgtem Beschluss erstattet das Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth den nachgeforderten, jedoch verjährten Betrag in Höhe von 12.553,59 €.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

12.553,59 €

bei Sachkonto: 545001

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   545001

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: