Die Stadt Erlangen leistet einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen freiwilligen Gastschulbeitrag an die Stadt Fürth in Höhe von 12.553,59 €.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Sachaufwandsträger einer Berufsschule kann für jede Gastschülerin und jeden Gastschüler einen Beitrag (Gastschulbeitrag) erheben (Art. 10, Art. 19 BaySchFG).
Die Stadt Fürth legte mit Schreiben vom 07.02.2023 eine Korrektur für die Gastschulbeitragsberechnung für das Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 12.553,59 € vor.
In Abstimmung mit dem Rechtsamt teilte das Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth mehrfach mit, dass eine Übernahme dieser Kosten auf Grund von eingetretener Verjährung der Nachforderung nicht erfolgen kann.
Mit E-Mail vom 06.12.2023 trat Herr Oberbürgermeister Dr. Jung an Herrn Oberbürgermeister Dr. Janik heran und bat, der Stadt Fürth die Kosten im Wege einer Kulanzregelung zu erstatten. Andere mittelfränkische Gebietskörperschaften hätten z.T. die Korrekturberechnung der Stadt Fürth im Sinn einer guten interkommunalen Zusammenarbeit ebenfalls anerkannt und eine Kulanzzahlung geleistet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung ohne Rechtspflicht handelt, ist ein Beschluss des HFPA erforderlich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nach erfolgtem Beschluss erstattet das Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth den nachgeforderten, jedoch verjährten Betrag in Höhe von 12.553,59 €.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
12.553,59 € |
bei Sachkonto: 545001 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 545001
sind nicht vorhanden
Anlagen: