Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Fraktionsantrag 133/2022 ist abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im November 2023 hat der Bundestag das Klimaanpassungsgesetz
(KAnG) verabschiedet. Es gibt einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und
Kommunen vor. Dabei sollen die Länder sicherstellen, dass lokale
Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden
und bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung
fachübergreifend und integriert berücksichtigt wird.
Die Stadt Erlangen hat bereits 2018/19 ein entsprechendes Klimaanpassungskonzept erstellt, welches 2020 beschlossen wurde. Es umfasst eine Risiko- und Betroffenheitsanalyse sowie eine Gesamtstrategie zur Klimaanpassung.
Letztere umfasst 6 Kernziele sowie 12 Maßnahmen. Die Maßnahmen tragen jeweils zur Erfüllung mehrerer Kernziele bei.
Die Kernziele des Klimaanpassungskonzeptes sind:
·
Z1: ERLANGEN BLEIBT GESUND!
Schutz der Bevölkerung vor Hitze und Allergenen
·
Z2: ERLANGEN KOMMT GUT AN!
Sicherung des Verkehrs während und nach Extremwetterereignissen
·
Z3: TROCKENE FÜSSE IN ERLANGEN!
Überflutungsschutz bei Starkregenereignissen
·
Z4: ERLANGEN BEHÄLT EINEN KÜHLEN KOPF!
Energieeffiziente Verbesserung des Innenraumklimas bei Hitze
·
Z5: GRÜNE WOHLFÜHLOASEN FÜR ERLANGEN!
Schutz des Stadtgrüns vor Klimaeinflüssen und Verbesserung des Mikroklimas
·
Z6: ERLANGER ÖKOSYSTEME BEWAHREN UND
BIODIVERSITÄT STÄRKEN!
Schutz von Biotopen, Böden und Gewässern vor Klimawandelfolgen
Die Schlüsselmaßnahmen des Klimaanpassungskonzeptes und ihr Beitrag zur Erfüllung der Kernziele sind im nachfolgenden aufgeführt:
Schlüsselmaßnahme |
Beitrag zu
Kernziel |
M1: Verschattung öffentlicher Räume |
Z1, Z5 |
M2: Konzept zur Pflege und zum Schutz von Bäumen und zur Schaffung neuer Baumstandorte |
Z1, Z5, Z6 |
M3: Klimaangepasste Planung, Herstellung und Unterhaltung von Verkehrsflächen |
Z2, Z3 |
M4: Umsetzung des Schwammstadtprinzips bei Neuplanungen |
Z1, Z3, Z4, Z5 |
M5: Erhaltung und Schaffung zusätzlicher Retentionsflächen für das Abwassersystem |
Z2, Z3 |
M6: Erstellung einer Starkregengefahrenkarte |
Z2, Z3 |
M7: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Innenraumklimas in öffentlichen Gebäuden |
Z1, Z4 |
M8: Kampagne zur Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung |
Z1, Z3, Z4, Z5, Z6 |
M9: Klimagerechte Grünflächenentwicklung |
Z1, Z5, Z6 |
M10: Erstellung und konsequente Umsetzung der Freiflächengestaltungssatzung |
Z1, Z3, Z5, Z6 |
M11: Klimagerechte Waldentwicklung |
Z 5, Z6 |
M12: Schaffung naturnaher und klimagerechter Wasserflächen |
Z 5, Z6 |
Maßnahmen gegen die Überhitzung des Stadtklimas
Die Kernziele Z1 (Schutz der Bevölkerung vor Hitze), Z2 (Sicherung des Verkehrs bei Extremwetterereignissen), Z4 (Verbesserung des Innenraumklimas bei Hitze) und Z5 (Verbesserung des Mikroklimas) sind darauf ausgerichtet, die Resilienz der Menschen in Erlangen gegenüber extremen Hitzeereignissen zu stärken.
Die Kernziele Z5 (Verbesserung des Mikroklimas) und Z6 (Schutz von Biotopen vor Klimawandelfolgen) tragen maßgeblich dazu bei, einer langfristigen Überhitzung des Stadtklimas entgegenzuwirken. Dies ist dadurch begründet, dass diese Maßnahmen die blaue und grüne Infrastruktur Erlangens bewahren, verbessern und stärken. Dies sind nicht nur die effektivsten, sondern auch die langfristig wirtschaftlichsten und nachhaltigsten Maßnahmen zum Schutz des Stadtklimas.
Folglich tragen vor allem die Schlüsselmaßnahmen M1, M2, M4, M7, M8, M9, M10, M11 und M12 dazu bei, eine Überhitzung des Stadtklimas abzumildern und die Resilienz von Menschen, Biotopen, Infrastrukturen und Prozessen gegenüber Hitzewellen zu stärken.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Erfassung des Aktuellen Standes der Klimaanpassung in
Erlangen
Zur Erfassung des aktuellen Standes zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes wurde eine Ämterabfrage durchgeführt (siehe Anlage).
Die Ergebnisse zeigen auf, dass in Erlangen bereits zentrale Bestandteile des KaNG umgesetzt werden, wie das Berücksichtigungsgebot, nachdem bei Planungen und Entscheidungen Klimaanpassungsmaßnahmen fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen sind. Dies gilt sowohl für gesetzlich geregelte Vorgaben oder technische Regelwerke (z.B. im Bereich des Wasserrechts) als auch darüber hinaus.
Einige Klimaanpassungsmaßnahmen werden bereits seit jeher berücksichtigt, beispielsweise die gedrosselte Ableitung von Regenwasser aus wirtschaftlichen Gründen, was auch im Sinne der Umsetzung des Schwammstadtprinzips ist. Andere Praktiken wurden aufgrund der zunehmenden Klimawandelfolgen verstärkt oder neu aufgenommen.
Ergänzend finden sich in den rückgemeldeten Maßnahmen umfangreiche Beispiele,
wie die Schlüsselmaßnahmen in konkrete Ausführungsplanungen umgesetzt wurden.
Die Auflistung ist nicht abschließend.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Maßnahme der (stärkeren) Verschattung öffentlicher Räume
(M1) ist in Erlangen ein grundlegendes Ziel, welches je nach Voraussetzungen
bei laufenden Planungen entweder mit Sonnensegeln oder vorzugweise mit Bäumen
umgesetzt wird. Dazu zählen auch halböffentliche Räume wie Schulhöfe. Neue
Baumstandorte (M2) werden nach Möglichkeit bei allen Planungen im Bestand
umgesetzt. Dies geschieht auch im Rahmen von Förderprojekten wie der „Anpassung
urbaner Baumstandorte an den Klimawandel“ des BBSR.
Bei den Verkehrsflächen (M3) wird eine Entsiegelung und Begrünung durch eine sinnvolle Reduzierung der Verkehrsflächen bei Unterhalts- und Erhaltungsmaßnahmen geprüft und, falls geboten, umgesetzt. Das Prinzip der Schwammstadt (M4) findet grundsätzlich im Rahmen laufender Planungen Berücksichtigung und wird projektbezogen in verschiedensten konkreten Lösungen implementiert.
Eine Entlastung des Kanalnetzes (M5) wird, soweit möglich, oberirdisch durch Retentionsflächen und unterirdisch durch Retentionsbecken umgesetzt. Zusätzliche Stauraumkapazitäten werden durch Sonderbauten wie Stauraumkanäle oder Regenrückhaltebecken geschaffen.
Die Erstellung der Starkregengefahrenkarte (M6) ist in Vorbereitung und kann mit der Erteilung der notwendigen Förderzusagen in den nächsten Monaten begonnen werden.
Die Verbesserung des Innenraumklimas öffentlicher Gebäude (M7) wird durch objektspezifische Lösungen umgesetzt, welche von Kühlung über Erdsonden, bis hin zu freier Nachkühlung oder außenliegendem Sonnenschutz reichen.
Kühlende Grünstrukturen auf privaten Flächen (M8) wurden durch die bereits 2019 durchgeführte Kampagne „Dein Grün. Unsere Stadt“ thematisiert. Deren Umsetzung wird seitdem durch das kommunale Förderprogramm „Grün in der Stadt“ unterstützt.
Klimaangepasste Grünflächenentwicklung (M9) wird im Rahmen laufender Planungen berücksichtigt. Hier ist die Abwägung von Zielkonflikten (z.B. der Schaffung von Wohnraum) notwendig, welcher im besten Fall durch eine „Doppelte Innenentwicklung“ begegnet werden kann.
Die Freiflächengestaltungssatzung (M10) wurde 2020 beschlossen und findet grundsätzlich bei allen Vorhaben Anwendung. Ausgenommen sind Bebauungspläne mit Sonderregelungen.
Beispiele für eine klimagerechte Waldverjüngung (M11) sind die Pflanzung von Nelderrädern (kreisrundes Pflanzschema für unterschiedliche Baumarten auf einer Fläche von etwa 200 m2) und im Falle der Schaffung klimagerechter Wasserflächen, die Renaturierung des „Kleinen Doktorweiher“.
Zusätzliche Aktivitäten der Stadt Erlangen umfassen den 2023 erstellten Hitzeaktionsplan und die Berücksichtigung der Planungshinweiskarten der Stadtklimaanalyse (KlAK Teil B) bei Planungsprozessen. Dies schlägt sich beispielsweise durch den Schutz von Kalt- und Frischluftschneisen nieder.
Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist ein dynamischer Prozess, welcher in Zukunft stetig umgesetzt, überprüft, und ggf. erweitert werden muss. Die Stadt Erlangen verfügt über keine*n Klimaanpassungsmanager*in. Die Schaffung einer entsprechenden Stelle ist fachlich empfehlenswert, um vertiefte Sachstandsberichte, die Einrichtung einer AG Klimaanpassung und ein umfassendes Controlling sicherstellen zu können.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Fraktionsantrag 133/2022
Klimaanpassungsmaßnahmen Erlangen Stand 2023