Betreff
Bergkirchweihgelände – Erneuerung Stützmauer „An den Kellern“
Vorlage
66/208/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung Erneuerung Stützmauer „An den Kellern“ am Westausgang Bergkirchweihgelände

                1 Übersichtslageplan                                                                                    Pl.-Nr.:                 2-2311.0E           

                1 Lageplan mit Längs- und Querschnitten                                            Pl.-Nr.:                 2-2311.1E

 

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.

 


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die vorgeschlagene Erneuerung der Stützmauer „An den Kellern“ am Westausgang Bergkirchweihgelände wird die Verkehrssicherheit der baulichen Anlage wiederhergestellt und die Nutzung der anschließenden Fläche wieder ermöglicht.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß der Ergänzung der Festsetzung für Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen und Auflagen für die Erlanger Bergkirchweih 2015 vom 29.04.2015 müssen u. a. die baulichen Anlagen und die dem Verkehr dienenden Flächen verkehrssicher sein (Art. 14 BayBO).

Dies bedeutet, dass bei Absturzhöhen über 0,50 m geeignet ausgebildete Umwehrungen (Geländer) anzubringen sind (Art. 36 BayBO). Diese müssen so ausgebildet sein, dass Kleinkinder das Überklettern nicht erleichtert wird und eine Mindesthöhe von 1,10 m besitzen. Dabei ist aufgrund der während der Bergkirchweih auftretenden großen Menschenansammlungen für die Bemessung der Geländer eine Horizontallast von 2,0 kN/M anzusetzen.

Gegenstand dieses Entwurfsplanungsbeschlusses ist die Sanierung der Stützmauer „An den Kellern“ am Westausgang Bergkirchweihgelände. Der genaue Umgriff der Maßnahme ist in den ausgehängten Plänen dargestellt.

Die Stützmauer und das Geländer sollen gemäß den in dem Bescheid zur Festsetzung der Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen angegebenen Vorgaben erneuert werden.

 

 

 

Allgemein:

Die Gestaltung der Stützmauer und des geplanten Geländer wurde mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.
Arbeiten im Bereich von Bäumen werden mit größtmöglicher Sorgfalt und enger Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung, die für die Gesamtmaßnahme Westausgang Bergkirchweihgelände beauftragt werden, durchgeführt. Für die Umsetzung der Maßnahme müssen 2 Bäume gefällt werden: ein dreistämmiger Baum mit 50+45+49=144 cm Stammumfang, hierfür ist bereits der Baumfällantrag gestellt. Auflagen aus der Genehmigung werden im Rahmen der baulichen Umsetzung mit realisiert. Der zweite Baum hat einen Stammumfang von 64 cm. Dieser Baum fällt nicht unter die Baumschutzverordnung.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Maßnahme soll bereits im Januar 2024 zusammen mit dem Projekt Umgestaltung Westausgang Bergkirchweihgelände öffentlich ausgeschrieben werden. Die bauliche Umsetzung der beiden Maßnahmen erfolgt nach der Bergkirchweih 2024.

Die Gesamtkosten der Erneuerung der Stützmauer „An den Kellern, einschließlich anteiligen Planungskosten, belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenschätzung auf ca. 230.000 €.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das Klima.
Durch den soweit wie möglichen Erhalt vorhandener Bausubstanz, dem Erhalt des Baumbestandes und der Minimierung der Geländeeingriffe können diese Auswirkungen minimiert werden.

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

230.000,00 €

bei IPNr.: 541.860

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind derzeit nicht vorhanden und müssen aus dem Budget von Amt 23 auf die IvP-Nr.541.860 „Westausgang Bergkirchweihgelände“ übertragen werden.

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan

                     Anlage 2: Lageplan mit Schnitten