hier: Beschluss der Entwurfsplanung
Der Bau- und Werkausschuss
beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Herstellung eines Parkplatz-Provisoriums anstelle des zum Abriss vorgesehen Parkhauses am Großparkplatz
1 Lageplan 4 Höhenpläne |
M1: 250 M1: 250/25 |
Unterlage Unterlage |
2-2308.01.00-E 2-2308.03.01 bis 04-E |
1 Regelquerschnittsplan |
M1: 50 |
Unterlage |
2-2308.04.00-E |
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Als Ersatz für die durch die Sperrung und den Abriss des Parkhauses entfallenden Parkplätze am Großparkplatz wird ein ebenerdiges Parkplatz-Provisorium errichtet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf Basis des Beschlusses des BWA vom 10.10.2023 zur Vorentwurfsplanung
eines bis zum Beginn der Realisierung der Regnitzstadt temporär zur Verfügung
stehenden Parkplatz-Provisoriums wurde von der Verwaltung die beiliegende
Entwurfsplanung ausgearbeitet. Auf dem Parkplatz-Provisorium werden demnach 255
Stellplätze und zusätzlich 4 Stellplätze für Menschen mit Behinderung
geschaffen.
Die Querschnittsaufteilungen
und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Im Zuge des Abbruchs des Parkhauses wird die entstandene Baugrube mit einem
Großteil des anfallenden und für den Wiedereinbau aufbereiteten mineralischen Abbruchguts
aufgefüllt, sofern die finale Prüfung die Werte aus der Voruntersuchung
bestätigt. Dies entspricht auch den Regelungen der seit 01.08.2023 in
Deutschland verbindlich in Kraft getretenen Ersatzbaustoffverordnung.
Im Zuge der sich
nach Abschluss der Abbrucharbeiten anschließenden Straßenbauarbeiten werden
Fahrgassen und Stellplatzflächen in Asphaltbauweise hergestellt.
Auf eine
Versickerung von auf dem geplanten Parkplatz-Provisorium anfallenden
Oberflächenwassers muss nach Vorgabe des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg und der
Unteren Wasserrechtsbehörde verzichtet werden, da durch den geplanten Einbau
vom Recyclingmaterial eine schadlose Versickerung nicht möglich ist und deshalb
zur Verhinderung einer Grundwassergefährdung das Parkplatz-Provisorium mit
einer wasserundurchlässigen Deckschicht befestigt werden muss.
Das
Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe gesammelt und der öffentlichen
Kanalisation zugeführt.
Die dargestellten
Grünflächen werden mit schnell wachsenden Weiden bepflanzt und mit Sandsteinquadern
bzw. Holzgeländern gegen Aufparken geschützt. Entsprechend dem Protokollvermerk
zu o.a. BWA-Beschluss wurde seitens der Verwaltung geprüft inwieweit der
Parkplatz trotz des temporären Ausbaus weiter eingegrünt werden könnte. Neben
bereits in der ursprünglichen Planung vorgesehenen 14 Baumpflanzungen innerhalb
des Geländes schlägt die Verwaltung vor, entlang der Parkplatzstraße auf zwei
Stellplätze zu verzichten und an diesen Stellen ebenfalls je einen Baum zu
pflanzen. Die vegetationstechnischen Voraussetzungen wie ausreichende
Wurzelräume werden berücksichtigt. Mit den auf dem Parkplatzgelände
vorgesehenen Baumpflanzungen und der weiterhin vorhandenen Eingrünung liegt
somit auch unter Berücksichtig der Planungsziele ein guter Kompromiss zwischen
Parken, Begrünung und dem temporären Bauvorhaben vor.
Aufgrund der
vorgesehenen Befristung des Parkplatz-Provisoriums stimmt das Umweltamt einer
Befreiung von den Vorgaben der Baumschutzverordnung – befristet auf 15 Jahre –
dahingehend zu, dass eine Entfernung der genannten Bäume ohne Genehmigung durch
das Umweltamt/Baumschutz möglich sein wird, auch wenn der Stammumfang bis zur
Durchführung der Bauvorhaben für die Regnitzstadt über 80 cm erreichen sollte.
Nach Ablauf dieser Befristung sind die Bäume – im Fall des Erreichens des
notwendigen Stammumfangs - durch die Baumschutzverordnung geschützt.
Durch
den Wegfall der beiden Stellplätze entstehen Einnahmeverluste in Höhe von
ca. 460 €/Monat bzw. von ca. 5.520 €/Jahr. Umgerechnet auf die avisierte
Nutzungsdauer des Parkplatz-Provisoriums von 10 Jahren bedeutet dies einen
Einnahmeverlust von insgesamt
ca. 55.000 €.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden, sodass im nächsten Schritt die Ausführungsplanung angefertigt und anschließend die Ausschreibungsunterlagen zusammengestellt werden können.
Die Straßenbauarbeiten sollen nach derzeitigem Stand ab Anfang Juli 2024 erfolgen mit dem Ziel der Fertigstellung bis ca. Mitte Oktober 2024, sodass anschließend die Begrünungs-/Bepflanzungsmaßnahmen durchgeführt werden können.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 990.000 € |
bei IPNr. 546.402 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten - Verkehrsflächenunterhalt - für Grünunterhalt |
ca. 7.500 €/Jahr ca. 3.500 €/Jahr |
bei Sachkonto: Amt
66 EB77 |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Jährliche Unterhaltskosten:
-
Beleuchtung: ---
€
-
Straßenbau: ca.
7.500 €
-
Verkehrsgrün/Bäume ca. 3.500
€ ab 2030
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind gem. Entwurf des
Investitionsprogramms zum HH 2024 auf IvP-Nr. 541.402
„Herstellung ebenerdiges Parkfeld auf Fläche des ehem. Parkhauses“
in Höhe von 1.080.000 € vorgesehen.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Lageplan