Betreff
Ebenerdiges Parkplatz-Provisorium anstelle Parkhaus Großparkplatz
hier: Beschluss der Entwurfsplanung
Vorlage
66/207/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Herstellung eines Parkplatz-Provisoriums anstelle des zum Abriss vorgesehen Parkhauses am Großparkplatz

 

1 Lageplan

4 Höhenpläne

 

 

M1: 250

 

M1: 250/25

 

 

Unterlage

Unterlage

 

2-2308.01.00-E

2-2308.03.01 bis 04-E

1 Regelquerschnittsplan

M1: 50

Unterlage

2-2308.04.00-E

 wird zugestimmt.

 


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Als Ersatz für die durch die Sperrung und den Abriss des Parkhauses entfallenden Parkplätze am Großparkplatz wird ein ebenerdiges Parkplatz-Provisorium errichtet.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

      Auf Basis des Beschlusses des BWA vom 10.10.2023 zur Vorentwurfsplanung eines bis zum Beginn der Realisierung der Regnitzstadt temporär zur Verfügung stehenden Parkplatz-Provisoriums wurde von der Verwaltung die beiliegende Entwurfsplanung ausgearbeitet. Auf dem Parkplatz-Provisorium werden demnach 255 Stellplätze und zusätzlich 4 Stellplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Im Zuge des Abbruchs des Parkhauses wird die entstandene Baugrube mit einem Großteil des anfallenden und für den Wiedereinbau aufbereiteten mineralischen Abbruchguts aufgefüllt, sofern die finale Prüfung die Werte aus der Voruntersuchung bestätigt. Dies entspricht auch den Regelungen der seit 01.08.2023 in Deutschland verbindlich in Kraft getretenen Ersatzbaustoffverordnung.

Im Zuge der sich nach Abschluss der Abbrucharbeiten anschließenden Straßenbauarbeiten werden Fahrgassen und Stellplatzflächen in Asphaltbauweise hergestellt.

Auf eine Versickerung von auf dem geplanten Parkplatz-Provisorium anfallenden Oberflächenwassers muss nach Vorgabe des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg und der Unteren Wasserrechtsbehörde verzichtet werden, da durch den geplanten Einbau vom Recyclingmaterial eine schadlose Versickerung nicht möglich ist und deshalb zur Verhinderung einer Grundwassergefährdung das Parkplatz-Provisorium mit einer wasserundurchlässigen Deckschicht befestigt werden muss.

Das Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe gesammelt und der öffentlichen Kanalisation zugeführt.

Die dargestellten Grünflächen werden mit schnell wachsenden Weiden bepflanzt und mit Sandsteinquadern bzw. Holzgeländern gegen Aufparken geschützt. Entsprechend dem Protokollvermerk zu o.a. BWA-Beschluss wurde seitens der Verwaltung geprüft inwieweit der Parkplatz trotz des temporären Ausbaus weiter eingegrünt werden könnte. Neben bereits in der ursprünglichen Planung vorgesehenen 14 Baumpflanzungen innerhalb des Geländes schlägt die Verwaltung vor, entlang der Parkplatzstraße auf zwei Stellplätze zu verzichten und an diesen Stellen ebenfalls je einen Baum zu pflanzen. Die vegetationstechnischen Voraussetzungen wie ausreichende Wurzelräume werden berücksichtigt. Mit den auf dem Parkplatzgelände vorgesehenen Baumpflanzungen und der weiterhin vorhandenen Eingrünung liegt somit auch unter Berücksichtig der Planungsziele ein guter Kompromiss zwischen Parken, Begrünung und dem temporären Bauvorhaben vor.

Aufgrund der vorgesehenen Befristung des Parkplatz-Provisoriums stimmt das Umweltamt einer Befreiung von den Vorgaben der Baumschutzverordnung – befristet auf 15 Jahre – dahingehend zu, dass eine Entfernung der genannten Bäume ohne Genehmigung durch das Umweltamt/Baumschutz möglich sein wird, auch wenn der Stammumfang bis zur Durchführung der Bauvorhaben für die Regnitzstadt über 80 cm erreichen sollte. Nach Ablauf dieser Befristung sind die Bäume – im Fall des Erreichens des notwendigen Stammumfangs - durch die Baumschutzverordnung geschützt.

      Durch den Wegfall der beiden Stellplätze entstehen Einnahmeverluste in Höhe von
ca. 460 €/Monat bzw. von ca. 5.520 €/Jahr. Umgerechnet auf die avisierte Nutzungsdauer des Parkplatz-Provisoriums von 10 Jahren bedeutet dies einen Einnahmeverlust von insgesamt
ca. 55.000 €.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden, sodass im nächsten Schritt die Ausführungsplanung angefertigt und anschließend die Ausschreibungsunterlagen zusammengestellt werden können.

Die Straßenbauarbeiten sollen nach derzeitigem Stand ab Anfang Juli 2024 erfolgen mit dem Ziel der Fertigstellung bis ca. Mitte Oktober 2024, sodass anschließend die Begrünungs-/Bepflanzungsmaßnahmen durchgeführt werden können.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 990.000 €

bei IPNr. 546.402

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

- Verkehrsflächenunterhalt

- für Grünunterhalt

 

ca. 7.500 €/Jahr

ca. 3.500 €/Jahr

bei Sachkonto:

Amt 66

EB77

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Jährliche Unterhaltskosten:

-       Beleuchtung:                                   --- €

-       Straßenbau:                         ca. 7.500 €

-       Verkehrsgrün/Bäume         ca. 3.500 € ab 2030

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind gem. Entwurf des Investitionsprogramms zum HH 2024 auf IvP-Nr. 541.402
„Herstellung ebenerdiges Parkfeld auf Fläche des ehem. Parkhauses“
in Höhe von 1.080.000 € vorgesehen.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan

                 Anlage 2: Lageplan