1.
Der
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Antrag Nr. 048/2023 des Stadtteilbeirates Ost vom 07.03.2023 ist hiermit
abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Auf den Sitzungen des Stadteilbeirates Ost am 12.07.2022, 13.10.2022 und 08.03.2023 wurden verschiedene Fragen an die Verwaltung gestellt, deren Beantwortung aufgrund fehlender Personalkapazitäten für die zahlreichen Anfragen aus Stadtteil- und Ortsteilbeiräten teilweise noch offen war. Mit Antrag 048/2023 (s. Anlage 1) stellt der Stadtteilbeirat Ost den Antrag, dass diese Fragen in einem entsprechendem Stadtratsgremium beantwortet werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zu den im Antrag unter Top 4 genannten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
zu a)
Anfrage, ob "Fußgänger kreuzen" Schild an Allee am Röthelheimpark zwischen Georg-Marshall-Platz und Martin-Luther-King-Weg angebracht werden kann:
Das Schild ist nur dort anzuordnen, wo Fußgängerverkehr
außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen über oder auf die Fahrbahn geführt
wird und dies für den Fahrzeugverkehr nicht ohne weiteres erkennbar ist. Am
George-Marshal-Platz ist das nicht der Fall.
zu b)
Anfrage, ob es technisch möglich ist, die Bedarfsampel Sieglitzhofer Straße an die Ampelanlage Markuskirche anzupassen:
Die Lichtsignalanlage an der
Markuskirche wird verkehrsabhängig gesteuert und hat keine festen Schaltzeiten.
Eine Koordinierung der Fußgängeranlage wäre technisch zwar machbar, ergibt
allerdings planerisch hier keinen Sinn. Das Ziel einer Koordinierung ist ja,
den Fußgänger, nachdem dieser gedrückt hat, noch so lange warten zu lassen, bis
der Kfz-Verkehr von bzw. zur Nachbaranlage abgeflossen ist. Die Wartezeit für
die Fußgänger würde sich somit signifikant erhöhen und es ist damit zu rechnen,
dass diese dann auch zum Teil bei Rot die Straße queren.
zu c)
Anfrage, ob an der Bedarfsampel Sieglitzhofer Straße in
nördlicher Fahrtrichtung eine Fahrradampel angebracht werden kann:
Der tatsächliche Nutzen von zusätzlichen Radsignalen ist
fraglich. Ein Radfahrer, welcher die Haltlinie und die roten Kfz-Signale
missachtet, wird wahrscheinlich auch bei einem weiteren Signal nicht warten.
Der Aufwand für den Umbau wäre wiederum sehr groß:
- Die Masten sind
weit von der Radhaltlinie entfernt.
- Es müssten
zusätzliche Signalmasten für den Radfahrer auf dem Gehweg gesetzt werden, damit
das Signal auch „auffällt“.
- Das Steuergerät
ist hier sehr weit von der Signalanlage entfernt. Es müssten somit größere
Aufgrabungen im Gehweg und Fahrbahn durchgeführt werden, um die Kabel für die
neuen Signale zu verlegen.
zu d)
Anfrage, ob es technisch möglich ist, die Beeinflussung der
Ampelschaltung durch die Busse an der Markuskirche temporär auszuschalten:
Eine Abschaltung nur für einen kurzen festen Zeitraum ist
nicht möglich. Auch ist es in Hinblick auf den (Schul-)Busverkehr nicht
sinnvoll, gerade zur Hauptverkehrszeit die Busbeschleunigung an einem
hochbelasteten Knotenpunkt außer Betrieb zu nehmen und somit evtl. Verspätungen
aufzubauen. Die Stadtverwaltung wird allerdings prüfen, ob hier noch
zusätzliches Optimierungspotential an der Schaltung besteht und dieses dann
umsetzen.
zu e)
Anfrage, ob es ein Konzept zur Vermeidung der Nutzung der öffentlichen Parkanlagen / Nachbargärten als Toilette an Spielplätzen gibt und welche Nutzerzahlen notwendig sind, um eine öffentliche Toilettenanlage zu rechtfertigen:
Die Verwaltung handelt
nach einer durch den BWA am 13.07.2021 beschlossenen Prioritätenliste mit
Bestätigung von Standortvorschlägen für den künftigen Ausbau von festen
WC-Anlagen.
Die Prüfung der
Machbarkeit (Baurecht, Erschließung, sonstige bauliche Voraussetzungen,
Nachhaltigkeit etc.) sowie die Planung und Umsetzung ist dabei abhängig von den
Kapazitäten im Amt für Gebäudemanagement.
Grundsätzlich wird ergänzend versucht, von außen zugängliche öffentliche WC-Anlagen bei Neubauten, wenn es der Standort erfordert (z.B. BBGZ, Stadtteilhaus Büchenbach), mit vorzusehen. Dies erleichtert die Versorgung/Erschließung, da an Spielplätzen i.d.R. keine Installation mit Wasser/Abwasser anliegt.
Die meisten
Spielplätze in Erlangen werden als Einrichtungen des Stadtteils konzipiert und
genutzt. In der Regel werden die Spielplätze von Familien und Kindern besucht,
die in der Nähe wohnen und deshalb auch die Toiletten zu Hause nutzen können.
Daher werden auf diesen Spielplätzen keine öffentlichen Toiletten gebaut und
unterhalten und auch keine mobilen Toiletten aufgestellt. Die Aufstellung von
mobilen Toiletten wird nur bei Freizeitanlagen mit stadtteilübergreifender
Bedeutung vorgesehen.
zu f)
Anfrage nach Gründen der Ampelschaltung an der Kreuzung Hartmannstraße / Allee am Röthelheimpark, da es unregelmäßig „grün“ für Fußgänger / Radfahrer in alle Richtungen gibt:
Die Schaltung der
Lichtsignalanlage wurde im Zuge der Erneuerung der Steuergerätes im Dezember
2021 angepasst.
Die Situation, dass
alle Fußgängerquerungen rundum gleichzeitig grün bekamen, kam dadurch zustande,
dass der Linksabbieger aus der Allee am Röthelheimpark nur noch auf Anforderung
(wenn also tatsächlich ein Fahrzeug da ist) und auch nur noch so lange wie
tatsächlich Verkehr ist, freigegeben wurde. In der restlichen Zeit wurde die
Fußgängerfurt über die Allee freigegeben und dadurch hatten alle
Fußgängerquerungen und somit auch die gemeinsam signalisierten Radfahrer auf
der Achse Hofmannstraße – Allee am Röthelheimpark gleichzeitig Grün. Die
Radfahrer auf der Hartmannstraße werden signaltechnisch zusammen mit dem
Kfz-Verkehr geführt und haben in dieser Zeit somit eigentlich rot.
Ein gleichzeitiges
Freigeben der Fußgänger- bzw. Radfurten stellt aus Sicht der Verkehrssicherheit
normalerweise kein Problem dar, da die Signale nur für die Querung der Fahrbahn
gelten. Nach dem Überqueren der Fahrbahn und damit dem Verlassen der markierten
Furt verlässt man den „signalgesicherten Bereich“ und befindet sich wieder auf
einer Mischfläche mit anderen Verkehrsteilnehmern. Hier kann man natürlich auf
kreuzende Fußgänger/Radfahrer treffen, es gilt dann das Prinzip der
gegenseitigen Rücksichtnahme.
Nach massiven
Beschwerden und intensiver Beobachtung vor Ort hat die Stadtverwaltung
allerdings die Schaltung bereits im September 2022 erneut überarbeitet. Jetzt
hat, so wie dies vorher bereits der Fall war, wieder der Kfz-Verkehr aus der
Allee am Röthelheimpark eine feste Grünzeit und die Fußgängerfurten über die
Allee bekommen somit wieder Rot, wenn die Furten über die Hartmannstraße ihre
Freigabe erhalten.
zu g)
Anfrage, ob in der Moltkestraße
in südlicher Richtung eine Geschwindigkeitskontrolle erfolgen könnte:
Messungen wurden beim Zweckverband KVÜ beauftragt. Der
Zweckverband hat hierfür ein Verkehrszählgerät montiert, das unauffällig ist
und von den Verkehrsteilnehmern nicht erkannt wird, so dass die Ergebnisse
unverfälscht sind.
Von insgesamt 13.361 gemessenen Fahrzeugen fuhren 611 Fahrzeuge (= 4,58 %)
schneller / gleich dem Grenzwert. Der Wert V85 (d.h. die
Geschwindigkeit, die von 85 % der Fahrenden eingehalten wird), lag bei 34 km/h,
woraus zu schließen ist, das auch bei den wenigen Übertretungen die Fahrgeschwindigkeit
nicht sehr hoch war. Von Verkehrskontrollen mit Ahndung wurde deshalb
abgesehen.
zu h)
Anfrage zum Stand der Umsetzung
des Bürgerbegehrens Freifläche Paul-Gordan-Straße aus 2016:
Mit Beschluss des
Stadtrates vom 28. Juli 2016 („Abhilfebeschluss zur Durchführung eines
Bürgerentscheids“) wurde die Verwaltung beauftragt, die Änderung des
Bebauungsplans Nr. 358 mit der Zielsetzung der Festsetzung einer öffentlichen
Grünfläche anstatt eines Mischgebietes für das Grundstück Fl. Nr. 1945/179 (Freifläche
Paul-Gordan-Straße) - Gemarkung Erlangen - durchzuführen. Das Planungsziel ist
weiterhin aktuell. Angesichts anderer prioritärer Projekte und begrenzter
Kapazitäten standen hierfür bisher keine Ressourcen zur Verfügung. Eine
Zeitschiene zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens liegt demnach noch
nicht vor. Sobald entsprechende Ressourcen vorhanden sind, wird das
Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verwaltung wird die in den o. g. Antworteten genannten weiteren Maßnahmenschritte bearbeiten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag Nr. 048/2023 des
Stadtteilbeirates Ost