Betreff
Antrag Nr. 048/2023 des Stadtteilbeirates Ost
Vorlage
613/262/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Antrag Nr. 048/2023 des Stadtteilbeirates Ost vom 07.03.2023 ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Auf den Sitzungen des Stadteilbeirates Ost am 12.07.2022, 13.10.2022 und 08.03.2023 wurden verschiedene Fragen an die Verwaltung gestellt, deren Beantwortung aufgrund fehlender Personalkapazitäten für die zahlreichen Anfragen aus Stadtteil- und Ortsteilbeiräten teilweise noch offen war. Mit Antrag 048/2023 (s. Anlage 1) stellt der Stadtteilbeirat Ost den Antrag, dass diese Fragen in einem entsprechendem Stadtratsgremium beantwortet werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu den im Antrag unter Top 4 genannten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

zu a)

Anfrage, ob "Fußgänger kreuzen" Schild an Allee am Röthelheimpark zwischen Georg-Marshall-Platz und Martin-Luther-King-Weg angebracht werden kann:

Das Schild ist nur dort anzuordnen, wo Fußgängerverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen über oder auf die Fahrbahn geführt wird und dies für den Fahrzeugverkehr nicht ohne weiteres erkennbar ist. Am George-Marshal-Platz ist das nicht der Fall.

 

zu b)

Anfrage, ob es technisch möglich ist, die Bedarfsampel Sieglitzhofer Straße an die Ampelanlage Markuskirche anzupassen:

Die Lichtsignalanlage an der Markuskirche wird verkehrsabhängig gesteuert und hat keine festen Schaltzeiten. Eine Koordinierung der Fußgängeranlage wäre technisch zwar machbar, ergibt allerdings planerisch hier keinen Sinn. Das Ziel einer Koordinierung ist ja, den Fußgänger, nachdem dieser gedrückt hat, noch so lange warten zu lassen, bis der Kfz-Verkehr von bzw. zur Nachbaranlage abgeflossen ist. Die Wartezeit für die Fußgänger würde sich somit signifikant erhöhen und es ist damit zu rechnen, dass diese dann auch zum Teil bei Rot die Straße queren.

 

zu c)

Anfrage, ob an der Bedarfsampel Sieglitzhofer Straße in nördlicher Fahrtrichtung eine Fahrradampel angebracht werden kann:

Der tatsächliche Nutzen von zusätzlichen Radsignalen ist fraglich. Ein Radfahrer, welcher die Haltlinie und die roten Kfz-Signale missachtet, wird wahrscheinlich auch bei einem weiteren Signal nicht warten. Der Aufwand für den Umbau wäre wiederum sehr groß:

-       Die Masten sind weit von der Radhaltlinie entfernt.

-       Es müssten zusätzliche Signalmasten für den Radfahrer auf dem Gehweg gesetzt werden, damit das Signal auch „auffällt“.

-       Das Steuergerät ist hier sehr weit von der Signalanlage entfernt. Es müssten somit größere Aufgrabungen im Gehweg und Fahrbahn durchgeführt werden, um die Kabel für die neuen Signale zu verlegen.

 

zu d)

Anfrage, ob es technisch möglich ist, die Beeinflussung der Ampelschaltung durch die Busse an der Markuskirche temporär auszuschalten:

Eine Abschaltung nur für einen kurzen festen Zeitraum ist nicht möglich. Auch ist es in Hinblick auf den (Schul-)Busverkehr nicht sinnvoll, gerade zur Hauptverkehrszeit die Busbeschleunigung an einem hochbelasteten Knotenpunkt außer Betrieb zu nehmen und somit evtl. Verspätungen aufzubauen. Die Stadtverwaltung wird allerdings prüfen, ob hier noch zusätzliches Optimierungspotential an der Schaltung besteht und dieses dann umsetzen.

 

zu e)

Anfrage, ob es ein Konzept zur Vermeidung der Nutzung der öffentlichen Parkanlagen / Nachbargärten als Toilette an Spielplätzen gibt und welche Nutzerzahlen notwendig sind, um eine öffentliche Toilettenanlage zu rechtfertigen:

Die Verwaltung handelt nach einer durch den BWA am 13.07.2021 beschlossenen Prioritätenliste mit Bestätigung von Standortvorschlägen für den künftigen Ausbau von festen WC-Anlagen.

Die Prüfung der Machbarkeit (Baurecht, Erschließung, sonstige bauliche Voraussetzungen, Nachhaltigkeit etc.) sowie die Planung und Umsetzung ist dabei abhängig von den Kapazitäten im Amt für Gebäudemanagement.

Grundsätzlich wird ergänzend versucht, von außen zugängliche öffentliche WC-Anlagen bei Neubauten, wenn es der Standort erfordert (z.B. BBGZ, Stadtteilhaus Büchenbach), mit vorzusehen. Dies erleichtert die Versorgung/Erschließung, da an Spielplätzen i.d.R. keine Installation mit Wasser/Abwasser anliegt.

Die meisten Spielplätze in Erlangen werden als Einrichtungen des Stadtteils konzipiert und genutzt. In der Regel werden die Spielplätze von Familien und Kindern besucht, die in der Nähe wohnen und deshalb auch die Toiletten zu Hause nutzen können. Daher werden auf diesen Spielplätzen keine öffentlichen Toiletten gebaut und unterhalten und auch keine mobilen Toiletten aufgestellt. Die Aufstellung von mobilen Toiletten wird nur bei Freizeitanlagen mit stadtteilübergreifender Bedeutung vorgesehen.

 

 

zu f)

Anfrage nach Gründen der Ampelschaltung an der Kreuzung Hartmannstraße / Allee am Röthelheimpark, da es unregelmäßig „grün“ für Fußgänger / Radfahrer in alle Richtungen gibt:

Die Schaltung der Lichtsignalanlage wurde im Zuge der Erneuerung der Steuergerätes im Dezember 2021 angepasst.

Die Situation, dass alle Fußgängerquerungen rundum gleichzeitig grün bekamen, kam dadurch zustande, dass der Linksabbieger aus der Allee am Röthelheimpark nur noch auf Anforderung (wenn also tatsächlich ein Fahrzeug da ist) und auch nur noch so lange wie tatsächlich Verkehr ist, freigegeben wurde. In der restlichen Zeit wurde die Fußgängerfurt über die Allee freigegeben und dadurch hatten alle Fußgängerquerungen und somit auch die gemeinsam signalisierten Radfahrer auf der Achse Hofmannstraße – Allee am Röthelheimpark gleichzeitig Grün. Die Radfahrer auf der Hartmannstraße werden signaltechnisch zusammen mit dem Kfz-Verkehr geführt und haben in dieser Zeit somit eigentlich rot.

Ein gleichzeitiges Freigeben der Fußgänger- bzw. Radfurten stellt aus Sicht der Verkehrssicherheit normalerweise kein Problem dar, da die Signale nur für die Querung der Fahrbahn gelten. Nach dem Überqueren der Fahrbahn und damit dem Verlassen der markierten Furt verlässt man den „signalgesicherten Bereich“ und befindet sich wieder auf einer Mischfläche mit anderen Verkehrsteilnehmern. Hier kann man natürlich auf kreuzende Fußgänger/Radfahrer treffen, es gilt dann das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Nach massiven Beschwerden und intensiver Beobachtung vor Ort hat die Stadtverwaltung allerdings die Schaltung bereits im September 2022 erneut überarbeitet. Jetzt hat, so wie dies vorher bereits der Fall war, wieder der Kfz-Verkehr aus der Allee am Röthelheimpark eine feste Grünzeit und die Fußgängerfurten über die Allee bekommen somit wieder Rot, wenn die Furten über die Hartmannstraße ihre Freigabe erhalten.

 

zu g)

Anfrage, ob in der Moltkestraße in südlicher Richtung eine Geschwindigkeitskontrolle erfolgen könnte:

Messungen wurden beim Zweckverband KVÜ beauftragt. Der Zweckverband hat hierfür ein Verkehrszählgerät montiert, das unauffällig ist und von den Verkehrsteilnehmern nicht erkannt wird, so dass die Ergebnisse unverfälscht sind.
Von insgesamt 13.361 gemessenen Fahrzeugen fuhren 611 Fahrzeuge (= 4,58 %) schneller / gleich dem Grenzwert. Der Wert V85 (d.h. die Geschwindigkeit, die von 85 % der Fahrenden eingehalten wird), lag bei 34 km/h, woraus zu schließen ist, das auch bei den wenigen Übertretungen die Fahrgeschwindigkeit nicht sehr hoch war. Von Verkehrskontrollen mit Ahndung wurde deshalb abgesehen.

 

zu h)

Anfrage zum Stand der Umsetzung des Bürgerbegehrens Freifläche Paul-Gordan-Straße aus 2016:

Mit Beschluss des Stadtrates vom 28. Juli 2016 („Abhilfebeschluss zur Durchführung eines Bürgerentscheids“) wurde die Verwaltung beauftragt, die Änderung des Bebauungsplans Nr. 358 mit der Zielsetzung der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche anstatt eines Mischgebietes für das Grundstück Fl. Nr. 1945/179 (Freifläche Paul-Gordan-Straße) - Gemarkung Erlangen - durchzuführen. Das Planungsziel ist weiterhin aktuell. Angesichts anderer prioritärer Projekte und begrenzter Kapazitäten standen hierfür bisher keine Ressourcen zur Verfügung. Eine Zeitschiene zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens liegt demnach noch nicht vor. Sobald entsprechende Ressourcen vorhanden sind, wird das Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung wird die in den o. g. Antworteten genannten weiteren Maßnahmenschritte bearbeiten.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1: Antrag Nr. 048/2023 des Stadtteilbeirates Ost