Betreff
Radwegmarkierung Schallershofer Straße, Antrag Nr. 117/2023 des Stadtteilbeirates Alterlangen
Vorlage
614/079/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 117/2023 des Stadtteilbeirates Alterlangen ist damit abschließend bearbeitet.  


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Hochbordradwege werden in Erlangen zur Trennung des Radweges vom Fußweg entweder durch eine Begrenzungslinie (Z 295, weiße durchgezogene Linie) oder einer rot eingefärbten Befestigung (rotes Pflaster bzw. roter Asphalt) ausgebildet. Eine Kombination von roter Farbe und der Begrenzungslinie auf dem Hochbord ist generell unnötig und daher ausgeschlossen.
Auf dem Hochbord wird ein Radweg durch eine Begrenzungslinie oder eine farbliche Absetzung markiert, der Radweg ist dann an der Fahrbahnseite. Piktogramme verdeutlichen dies nochmals.
Die zusätzliche rote Farbe wird hier keinen Sicherheitsvorteil bringen, da der Radfahrer die Abgrenzung bei Bedarf ignorieren wird.
Verkehrliche Probleme sind an der Schallershofer Straße nicht bekannt.
Aus bautechnischen Gründen sowie aus Gründen der Dauerhaftigkeit und der Nachhaltigkeit ist die Rotbeschichtung eines Pflasterbelages ebenso abzulehnen.
Auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ist die Einfärbung des Radweges abzulehnen. Die rote Farbe/ Beschichtung ist grundsätzlich umwelt- und klimaschädlich, ein positiver Gegenwert im Sinne einer Steigerung der Verkehrssicherheit ist hier nicht vorhanden.


Die vorhandene Begrenzungslinie wird durch Amt 66 im Rahmen des Arbeitsprogrammes 2024 nachmarkiert. Ebenso werden zur Verdeutlichung Piktogramme angebracht.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 117/2023 des Stadtteilbeirates Alterlangen