Betreff
Antrag des Nachhaltigkeitsbeirats: Erlanger Klima- und Nachhaltigkeitszentrum als Schwerpunktthema 2024 und eine aktive Einbindung des Nachhaltigkeitsbeirats in die Bearbeitung durch die Stadt Erlangen
Vorlage
13-2/182/2023
Aktenzeichen
OBM/13-2
Art
Beschlussvorlage

Der Nachhaltigkeitsbeirat beschließt:

 

1. Der Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Erlangen wählt das Erlanger Klima- und Nachhaltigkeitszentrum („EKN“) zu einem der Schwerpunktthemen seiner Arbeit 2024.

 

2. Die Stadtverwaltung und der Stadtrat der Stadt Erlangen beziehen den Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Erlangen als beratendes Gremium der Stadt Erlangen in allen Fragen der Nachhaltigkeit in die Arbeit an dem „EKN“ eng ein. Die Expertise des Nachhaltigkeitsbeirats wird gefragt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zwischen der Stadtverwaltung und dem Nachhaltigkeitsbeirat wurde im August 2023 bei einem Austauschgespräch besprochen, dass sich der Nachhaltigkeitsbeirat Schwerpunktthemen wählt, mit denen er sich intensiver befasst.

 

Die Gewinnung der Stadtgesellschaft für eine klimafreundliche und nachhaltige Alltagspraxis ist ein wichtiges Element für das Erreichen der Ziele des Klima-Aufbruchs. Der Aufbau einer zentralen Anlauf- und Beratungsstelle ist dabei ein wichtiges Ziel. Das geplante Erlanger Klima- und Nachhaltigkeitszentrum („EKN“) kann dafür eine wichtige Funktion erfüllen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Nachhaltigkeitsbeirat (NaB) wählt das im Kontext des Klima-Aufbruchs geplante „EKN“ zu einem seiner Schwerpunktthemen. Der NaB wird dazu eine Arbeitsgruppe einrichten. Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe soll die Möglichkeit geboten werden, in engem Kontakt mit den für das „EKN“ zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen die Planung und Umsetzung zu begleiten und ihre Erfahrungen beratend einzubringen. Die Arbeitsgruppe soll regelmäßig an den NaB berichten.

 

Es ist dem NaB ein Anliegen, dass das neue „EKN“ ein lebendiger Ort wird. Das heißt, es soll zusätzlich zu den geplanten festen Beratungszeiten die unbürokratische Nutzung außerhalb der offiziellen Öffnungs- und Beratungszeit für Treffen in diesem Raum gegeben sein und mit Informationsangeboten wie Ausstellungen etc. sollen Besucherinnen und Besuchern des „EKN“ zu einem nachhaltigen und klimafreundlichen Alltag eingeladen werden. (Die genannten Optionen waren bereits im Klimaschaufenster gegeben und wurden intensiv genutzt).

 

Die vorgesehene Entwicklung eines zusätzlichen mobilen Angebots wird ausdrücklich begrüßt und soll von der Arbeitsgruppe ebenfalls begleitet werden.  

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aus den o.g. Gründen soll der NaB das Erlanger Klima- und Nachhaltigkeitszentrum („EKN“) zu einem seiner Schwerpunktthemen 2024 wählen.

 

Die Stadtverwaltung und der Stadtrat der Stadt Erlangen sollen den NaB als sein beratendes Gremium auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit in die Arbeit an dem „EKN“ eng einbeziehen und die Expertise des Nachhaltigkeitsbeirats dafür nutzen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage:

Antrag der Aktiven