Betreff
Antrag Nr. 142/2023 der Fraktion Grüne Liste: Weitergabe von Elektrogeräten am Hafen
Vorlage
13/199/2023
Aktenzeichen
OBM/PMA
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag Nr. 142/2023 der Stadtratsfraktion Grüne Liste ist hiermit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Weitergabe von Elektrogeräten wurde sowohl in städtischen Gremien, als auch in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft (ZVA) schon häufig diskutiert. An der hier einschlägigen Rechtslage hat sich nichts geändert.

 

Befindet sich das Elektrogerät bereits im Container, darf es nicht mehr herausgenommen werden. Nach §14 Abs. 4 ElektroG ist eine Separierung von Altgeräten, eine nachträgliche Entnahme aus den Behältnissen sowie die Entfernung von Bauteilen aus oder von den Altgeräten nicht zulässig.

 

Anders verhält es sich mit Geräten, bei denen der der Wille bekundet wurde, sie nicht einer Entsorgung zuzuführen, sondern sie zur Wiederverwendung weiterzugeben, z.B. im Spendenregal in der Umladestation.

 

Interessierte können sich also aus dem Spendenregal bedienen, nicht jedoch aus den Containern.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen gelten selbstverständlich auch für den Recyclinghof Weißenburg. Allerdings gibt es dort, aufgrund der ausreichend vorhandenen Platzverhältnisse, einen Gebrauchtwarenmarkt anstelle eines Spendenregals.

Dort werden alle möglichen Gegenstände (Bücher, Kleidung auf Wühltischen, Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte…) für einen geringen Betrag verkauft. Die Mitarbeiter*innen sichten die Gegenstände, die die Bürger*innen beim Recyclinghof abgeben möchten. Sie entscheiden dann, ob die Gegenstände eventuell noch brauchbar sind bzw. ob es noch Interessent*innen dafür geben könnte und geben diese Gegenstände dann im Gebrauchtwarenmarkt ab.

 

Die Produkte werden für den Verkauf nicht besonders aufbereitet, gesäubert oder getestet, sondern in Regale gestellt und können dort von Kund*innen betrachtet werden.

 

Ein Aushang informiert zu Elektrogeräten folgendermaßen: „Nicht geprüfte, gebrauchte Geräte! Inbetriebnahme auf eigene Gefahr. Für den sicheren Betrieb empfehlen wir die Überprüfung durch einen Elektrofachbetrieb.“

 

Die von Bürger*innen zum Recyclinghof gebrachte Ware, die nicht wiederverwendbar erscheint, kommt in die Container zur Verwertung. Aus den Containern darf nichts entnommen werden. Der Zutritt zu den Containern ist nicht erlaubt. Ein Ausbau von Ersatzteilen ist nicht möglich.

 

Diese Informationen konnten dankenswerterweise über ein Telefonat und per E-Mail mit einem Mitarbeiter des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen, Bereich Abfallwirtschaft, zusammengetragen werden. Ein Ausflug zum Recyclinghof war dafür nicht notwendig.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In Erlangen gibt es – über das Spendenregal an der Umladestation hinaus - bereits diverse Vertriebswege für nicht mehr benötigte Gegenstände.

Seit langem etabliert ist das Sozialkaufhaus Erlangen und ein Online-Angebot unter www.erlanger-verschenkboerse.de. Neu hinzu gekommen sind einige „Gib und Nimm-Schränke“ in den Stadtteilhäusern wie z.B. „Die Villa“ oder „Kulturpunkt Bruck“. Darüber hinaus gibt es weitere nicht-städtische Abgabemöglichkeiten wie die Fundgrube der Diakonie, die Caritas-Boutique oder auch das Online-Portal www.kleinanzeigen.de.

Diese Aufzählung ist sicher nicht abschließend, zeigt aber auf, dass es ein dezentrales Angebot für diverse gebrauchte Gegenstände, über Elektrogeräte hinaus, gibt. Diese Anlaufpunkte der Kreislaufwirtschaft werden immer wieder erweitert, oder an die Bedürfnisse der Bürger*innen angepasst.

 

Der ZVA ist aufgrund der beengten Verhältnisse an der Umladestation seit längerem beauftragt, nach Erweiterungsmöglichkeiten zu suchen. Möglicherweise kann dadurch auch eine Verbesserung bzw. Vergrößerung des derzeitigen Spendenregals in Betracht gezogen werden. Dies entscheidet der ZVA und die Verbandsversammlung. 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 142/2023 der Fraktion Grüne Liste