1. Die Ausführungen der Verwaltung
werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag Nr. 142/2023 der Stadtratsfraktion Grüne Liste ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Weitergabe von
Elektrogeräten wurde sowohl in städtischen Gremien, als auch in der
Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft (ZVA) schon häufig
diskutiert. An der hier einschlägigen Rechtslage hat sich nichts geändert.
Befindet sich das Elektrogerät
bereits im Container, darf es nicht mehr herausgenommen werden. Nach §14 Abs. 4
ElektroG ist eine Separierung von Altgeräten, eine nachträgliche Entnahme aus
den Behältnissen sowie die Entfernung von Bauteilen aus oder von den Altgeräten
nicht zulässig.
Anders
verhält es sich mit Geräten, bei denen der der Wille bekundet wurde, sie nicht
einer Entsorgung zuzuführen, sondern sie zur Wiederverwendung weiterzugeben,
z.B. im Spendenregal in der Umladestation.
Interessierte
können sich also aus dem Spendenregal bedienen, nicht jedoch aus den
Containern.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen gelten selbstverständlich auch für den Recyclinghof Weißenburg. Allerdings gibt es dort, aufgrund der ausreichend vorhandenen Platzverhältnisse, einen Gebrauchtwarenmarkt anstelle eines Spendenregals.
Dort werden alle möglichen Gegenstände (Bücher, Kleidung auf Wühltischen, Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte…) für einen geringen Betrag verkauft. Die Mitarbeiter*innen sichten die Gegenstände, die die Bürger*innen beim Recyclinghof abgeben möchten. Sie entscheiden dann, ob die Gegenstände eventuell noch brauchbar sind bzw. ob es noch Interessent*innen dafür geben könnte und geben diese Gegenstände dann im Gebrauchtwarenmarkt ab.
Die Produkte werden für den Verkauf nicht besonders aufbereitet, gesäubert oder getestet, sondern in Regale gestellt und können dort von Kund*innen betrachtet werden.
Ein Aushang informiert zu Elektrogeräten folgendermaßen: „Nicht geprüfte, gebrauchte Geräte! Inbetriebnahme auf eigene Gefahr. Für den sicheren Betrieb empfehlen wir die Überprüfung durch einen Elektrofachbetrieb.“
Die von Bürger*innen zum Recyclinghof gebrachte Ware, die nicht wiederverwendbar erscheint, kommt in die Container zur Verwertung. Aus den Containern darf nichts entnommen werden. Der Zutritt zu den Containern ist nicht erlaubt. Ein Ausbau von Ersatzteilen ist nicht möglich.
Diese Informationen konnten dankenswerterweise über ein Telefonat und per E-Mail mit einem Mitarbeiter des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen, Bereich Abfallwirtschaft, zusammengetragen werden. Ein Ausflug zum Recyclinghof war dafür nicht notwendig.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In Erlangen gibt es – über das Spendenregal
an der Umladestation hinaus - bereits diverse Vertriebswege für nicht mehr
benötigte Gegenstände.
Seit langem etabliert ist das Sozialkaufhaus
Erlangen und ein Online-Angebot unter www.erlanger-verschenkboerse.de. Neu hinzu gekommen sind einige „Gib und Nimm-Schränke“ in den
Stadtteilhäusern wie z.B. „Die Villa“ oder „Kulturpunkt Bruck“. Darüber hinaus
gibt es weitere nicht-städtische Abgabemöglichkeiten wie die Fundgrube der
Diakonie, die Caritas-Boutique oder auch das Online-Portal www.kleinanzeigen.de.
Diese Aufzählung ist sicher
nicht abschließend, zeigt aber auf, dass es ein dezentrales Angebot für diverse
gebrauchte Gegenstände, über Elektrogeräte hinaus, gibt. Diese Anlaufpunkte der
Kreislaufwirtschaft werden immer wieder erweitert, oder an die Bedürfnisse der
Bürger*innen angepasst.
Der ZVA ist aufgrund der beengten
Verhältnisse an der Umladestation seit längerem beauftragt, nach
Erweiterungsmöglichkeiten zu suchen. Möglicherweise kann dadurch auch eine
Verbesserung bzw. Vergrößerung des derzeitigen Spendenregals in Betracht
gezogen werden. Dies entscheidet der ZVA und die Verbandsversammlung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 142/2023 der Fraktion Grüne Liste