Betreff
Erfolgskontrolle 10 Jahre Pflege Naturschutzgebiet „Exerzierplatz“
Vorlage
31/224/2023
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht am 12.12.2023 im UVPA über die Erfolgskontrolle, der seit 2012 laufenden Umsetzung der Pflegemaßnahmen im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes auf dem Naturschutzgebiet (NSG) Exerzierplatz zur Pflege und ihre Wirksamkeit für die Flora und Fauna, vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken (LPV) und dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Naturschutzgebiet Exerzierplatz zeigt die Schönheit und Einzigartigkeit der ostfränkischen Sandbodenflora.

Der Kernbereich des südlichen Exerzierplatzgeländes ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen und gehört zu den bedeutenden Sandlebensräumen in Bayern. Für gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Tierarten ist hier ein wichtiges Rückzugsgebiet.

Hier befinden sich die wichtigsten und attraktivsten Pflanzen der für Erlangen typischen Sandlebensräume.

 

Naturschutzgebiete werden nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes festgesetzt, um einen besonderen Schutz zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- oder wildwachsender Pflanzenarten zu erreichen bzw. aus ökologischen, wissenschaftlichen oder naturkundlichen Gründen oder wegen Ihrer Schönheit einen schützenswerten Schwerpunkt zu setzen. Naturschutzgebiete stellen die strengste Schutzform dar, da in der Regel Wegegebote zu beachten sind.

 

Der Erlanger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 09.02.2012 dem Abschluss des Pflegevertrages mit dem Landschaftspflegeverband Mittelfranken (LPV) zugestimmt.
Kurz darauf wurde im Jahr 2012 der Landschaftspflegeverband Mittelfranken e. V. damit beauftragt, das Pflegekonzept für das Naturschutzgebiet Exerzierplatz umzusetzen.

Durch den Abschluss des Pflegevertrages zwischen der Stadt Erlangen mit dem Landschaftspflegeverband Mittelfranken sollte insbesondere erreicht werden, dass die biologische Vielfalt auf dem Gelände gesichert wird und das Areal zugleich langfristig für naherholungssuchende Mitbürgerinnen und Mitbürger erhalten bleibt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ziel des Maßnahmenkonzeptes sollte es sein, eine langfristige ökologische Aufwertung zu erreichen und diesen aufgewerteten Zustand durch angepasste Pflege sicher zu stellen.

 

Die Schafbeweidung und damit die Offenhaltung des Geländes ist ein wesentliches Element der Pflegemaßnahmen. Die Beweidung findet – wie viele andere Maßnahmen auch – während einer Zeit statt, in der für Erholungssuchende das Betretungsverbot außerhalb bestehender Wege besteht. Dies ist für viele Bürgerinnen und Bürger ungewöhnlich, aber aus Sicht unserer unteren Naturschutzbehörde fachlich notwendig und im Interesse einer wirksamen ökologischen Aufwertung des Geländes auch während der Vogelbrutzeit geboten.

 

Trotz der Kleinflächigkeit und den starken randlichen Störungen aufgrund der Nähe zum besiedelten Bereich konnten seltene Arten, wie die Heidelerche, wieder als Brutvogel angesiedelt werden. Für diese Art ist es wichtig, dass die Besucher*innen durch das Betretungsverbot aus der Fläche herausgehalten und die randlichen Einflüsse wie Lärm, Licht und Verbauungen so weit wie möglich von der Fläche ferngehalten werden. Die im Süden außerhalb des NSG anschließenden stärker bewachsenen Flächen mit Gebüschen und älterem Baumbestand tragen zum Strukturreichtum in diesem Gebiet bei und erhöhen die Artenvielfalt unter den Vögeln.

 

Insgesamt kann das NSG Exerzierplatz naturschutzfachlich hoch bewertet werden. Trotz der Kleinflächigkeit und den starken Störungen aufgrund der Nähe zum besiedelten Bereich der Stadt Erlangen kommen einige seltene und gefährdete Arten unter den Amphibien und Vögeln vor. Um die Artenvielfalt zu erhalten, sind die Pflegemaßnahmen weiterhin wie im Maßnahmenkonzept beschrieben fortzuführen und negative randlichen Einflüsse so weit wie möglich fernzuhalten.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Um die Artenvielfalt zu erhalten und zu erweitern, sind die Pflegemaßnahmen weiterhin wie im Maßnahmenkonzept beschrieben fortzuführen und negative randliche Einflüsse so weit wie möglich fernzuhalten.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 sind vorhanden im Budget auf HH-Stelle 554.603 (zweckgebunden – Ausgleichsmaßnahme städtebaulicher Vertrag „Staudtstraße“)

 


Anlagen:             NSG Exerzierplatz Bericht 2023