Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der
Antrag Nr. 083/2023 des Jugendparlamentes ist damit abschließend
bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
An der Nürnberger
Straße ist der Radweg, der auf dem Hochbord geführt wird, als
straßenbegleitender Radweg einzustufen. Die Fußgängerlichtsignalanlage regelt
nur den Bereich der Fahrbahn und adressiert hier nicht den Radfahrenden.
Generell gelten Lichtsignalanlagen für den Radfahrenden auf dem Hochbord nur
dann, wenn die Signale für den Radfahrenden sichtbar sind und die
Lichtsignalanlage den Radverkehr „regeln will“. Die Geltung der
Lichtsignalanlage für den Radverkehr ist dann gegeben, wenn der Radweg links an
dem Mast der Lichtsignalanlage vorbeiführt. Auch dann, wenn der Radweg rechts
an dem Mast der Lichtsignalanlage vorbeigeführt wird, direkt am Bordstein
verläuft und der Fußgänger keine Aufstellfläche besitzt, gilt die
Lichtsignalanlage auch für den Radverkehr. Deutlich gemacht wird der
Geltungsbereich der Lichtsignalanlage durch das Anbringen einer Haltlinie auf
dem Radweg.
In dem Moment, in dem der Radweg rechts an dem Mast der Lichtsignalanlage
vorbeiführt, eine Aufstellfläche für den Fußgänger vorhanden ist und keine
Haltlinie vorhanden ist, gilt die Lichtsignalanlage nicht für den
Radverkehr.
Dies ist die Situation an der Fußgängerlichtsignalanlage an der Nürnberger Straße,
Höhe Ohmplatz. Die Fußgängerlichtsignalanlage will erkennbar den Radverkehr
nicht regeln. Auf der Westseite ist eine große Aufstellfläche vorhanden und die
Signalgeber sind nur schlecht zu sehen. Auf der Ostseite ist die Aufstellfläche
kleiner, aber ausreichend groß, um den Fußgänger Schutz zu bieten. Der
Radverkehr hat hier deshalb Vorrang vor dem Fußgänger.
Die Konstruktion wurde bei dem damaligen Umbau auch absichtlich so gewählt,
damit der Radverkehr nicht an der Lichtsignalanlage warten muss.
Bei mehrmaligen Besichtigungen seitens der Straßenverkehrsbehörde wurde zudem
zwar das Problem erkannt, jedoch als nicht gravierend eingestuft. Unfälle
zwischen Radfahrenden und Fußgängern sind dort nicht bekannt. Der Fußgänger
muss im Bereich der Aufstellfläche warten, bis im bevorrechtigten Radverkehr
eine entsprechende Lücke vorhanden ist.
Eine andere Lösung drängt sich hier nicht auf.
Die Einbeziehung des Radweges in den Geltungsbereich der LSA hat gravierende
Auswirkungen auf die Räumzeiten der Lichtsignalanlage, da durch die längere
Strecke die Räumzeit verlängert und damit auch die Wartezeit für Fahrzeugführer
und Fußgänger verlängert wird. Dies könnte zu vermehrten Rotlichtverstößen bei
dem Autoverkehr als auch den Fußgängern führen. Zudem ist dies nur mit einem
erheblichen baulichen Aufwand möglich.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur für den Radweg ist an dieser Stelle
aufgrund der Tatsache, dass der Radweg straßenbegleitend ist, nicht möglich.
Ein Gefahrzeichen Fußgänger (Z 133) ist nur bei Kreuzungsverkehr auf der
Fahrbahn aufzustellen und zudem nicht erfolgversprechend, da an dieser Stelle
die Fußgänger gut zu sehen sind.
Daher wird die Abteilung Straßenverkehr und Baustellen den Bereich weiter
beobachten.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 083/2023 des Jugendparlamentes