Betreff
Kalkulation zur Erlanger Bergkirchweih 2024;
Erhöhung der Platzgelder für Schausteller der Erlanger Bergkirchweih
Vorlage
233/004/2023
Aktenzeichen
II/23
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Auf Vorschlag der Verwaltung wird ab der Erlanger Bergkirchweih 2024

 

eine Erhöhung der Platzgelder für Schausteller pauschal um 15%, der Imbisse um 40%, des Ausschanks um 45% und der Verkaufs- und Süßwaren um 30%

 

sowie

 

Alternative A – eine Beibehaltung des städtischen Zuschusses i.H.v. 50.000,00 EUR (zzgl. der nicht weiter zu verrechnenden Kosten) mit der für die Wirte verbundenen Folge einer Teilnahmeentgelterhöhung um 120% und eines Anstiegs des Platzüberlassungsentgelts um 102%;

 

Alternative B – eine Erhöhung des städtischen Zuschusses zur Erlanger Bergkirchweih für die Dauer von zwei Jahren auf 100.000,00 EUR (zzgl. der nicht weiter zu verrechnenden Kosten) mit der für die Wirte verbundenen Folge einer Teilnahmeentgelterhöhung um 81% und eines Anstiegs des Platzüberlassungsentgelts um 87%;

 

Alternative C – eine Erhöhung des städtischen Zuschusses zur Erlanger Bergkirchweih für die Dauer von zwei Jahren auf 150.000,00 EUR (zzgl. der nicht weiter zu verrechnenden Kosten) mit der für die Wirte verbundenen Folge einer Teilnahmeentgelterhöhung um 42% und eines Anstiegs des Platzüberlassungsentgelts um 72%;

 

beschlossen.

 


1.    Hintergrund

Anlässlich jeder Erlanger Bergkirchweih wird eine Kalkulation erstellt.

Aufgrund des teilweise langen Rechnungslaufs basiert die jeweilige Kalkulation aus Gründen der Rechnungsklarheit und -vollständigkeit auf Rechnungen des Vorvorjahres.

 

Die Kalkulation für die Erlanger Bergkirchweih 2024 basiert dementsprechend auf Ist-Zahlen des Jahres 2022 und somit erstmalig auf Rechnungen nach der pandemiebedingten Unterbrechung von Volksfesten.

 

 

 

2.    Das System der Bergkirchweih-Kalkulation

Die eingegangenen Rechnungen unterteilen sich hierbei in für Schausteller und Wirte verrechenbare und nicht-verrechenbare Kosten.

Ein geringer Teil wird nicht verrechnet, wie bspw. anteilige Unterhaltskosten hinsichtlich des Veranstaltungsgeländes, die bei der Stadt Erlangen „sowieso“ anfielen, auch wenn es keine Erlanger Bergkirchweih gäbe oder bspw. die Bewirtung bei der Berg-Pressekonferenz.

Der weit überwiegende Teil der Rechnungen (Dienstleistungen, Anmietung von Flächen, infrastrukturelle Aufwendungen etc.) wird hingegen an Schausteller und Wirte weiter verrechnet. 2024 beträgt die Quote der nicht-verrechenbaren Kosten ca. 7% und die der verrechenbaren ca. 93% von den Gesamtkosten. Ausserdem gibt es zusätzlich einen durch Stadtratsbeschluss von 2017 betraglich festgelegten Zuschuss von 50.000,00 €.

 

Der finanzielle Beitrag der Schausteller basiert auf der am 23.11.2017 vom Stadtrat für vier Jahre (Erlanger Bergkirchweihen 2018-2021) verabschiedeten Platzgeldtabelle. Infolge der in 2020 und 2021 ausgefallenen Erlanger Bergkirchweihen wurde der Anwendungszeitraum für den Platzgeldbeschluss auf die Jahre 2022 und 2023 erstreckt. Die Festlegung sieht die Berechnung der Platzgelder nach Geschäftsart (bspw. Imbiss, Ausschank, Fahrgeschäft) und Standort (Kategorie I, II oder III – s. auch Anlage 3) vor. Der Platzgeldbeschluss „friert“ den Beitrag der Schausteller für die Dauer seiner Anwendung ein.

 

Dagegen werden die von den Wirten zu tragenden Kosten jährlich angepasst.

Die Beiträge der Wirte lassen sich in Teilnahme- und Platzüberlassungsentgelte unterscheiden.

Das Teilnahmeentgelt ist von allen Wirten pro m², egal ob städtische oder private Flächen bewirtschaftet werden, zu entrichten. Wirte, die städtische Kellerflächen nutzen, müssen zusätzlich ein Platzüberlassungsentgelt pro m² bezahlen. Das Platzüberlassungsentgelt entspricht hierbei im Grunde einer Pacht inkl. Nebenkosten.

 

In Gänze ausgenommen von der Kalkulation sind die Personalkosten der Veranstaltungsleitung und der übrigen städtischen Mitarbeiter aus dem Bereich Märkte, Kirchweihen (geschätzt > 100.000,00 EUR p.a.) sowie die bisherigen Investitionsgesamtkosten der Geländer- und Bergwachensanierung (Stand Nov. 2023: > 3,1 Mio. EUR). Diese vorgenannten Kosten werden Schaustellern und Wirten gar nicht in Rechnung gestellt. Sie zählen auch nicht zu den nicht weiter verrechenbaren Kosten.

 

 

3.    Bergkirchweihkalkulation 2024

Die Gesamtkosten (netto) für die Erlanger Bergkirchweih 2022 und somit die Kalkulation für 2024 belaufen sich auf ca. 770.000,00 EUR. Allein annähernd 340.000,00 EUR entfallen hiervon auf die Beauftragung des städtischen Sicherheitsdienstes, den Unterhaltskosten für das Veranstaltungsgelände für die Zeit der Erlanger Bergkirchweih, die Rettungsdienste sowie für die Abfall- und Müllentsorgung.

 

Erlanger Bergkirchweih

Gesamtkosten (netto)

2018

ca. 409.000,00 EUR

2019

ca. 508.000,00 EUR

2022

ca. 770.000,00 EUR

 

Um die direkt zurechenbaren Kosten für Schausteller und Wirte zu errechnen, sind von den 770.000,00 EUR der Zuschuss sowie die nicht weiter zu verrechnenden Kosten abzuziehen.

Der städtische Zuschuss beträgt wie für die Bergkirchweihen ab 2019 bei unverändertem Fortgang auch für 2024 50.000,00 EUR. Der nicht weiter zu verrechnende Anteil beträgt 2024 ca. 58.000,00 EUR.

Somit verbleiben ca. 662.000,00 EUR, die auf Wirte und Schausteller zu verteilen sind.

Aufgrund der Deckelung der Kosten für die Schausteller infolge des Platzgeldbeschlusses von 2017 belaufen sich deren Kosten auf ca. 201.000,00 EUR. Somit verbleiben bei unverändertem Fortlauf der Kostenverteilung für die Wirte ein Anteil von ca. 461.000,00 EUR.

Die aktuelle Rechnung sieht wie folgt aus:

                                           770.000,00 EUR (Gesamtkosten netto)

                                         - 50.000,00 EUR (städtischer Zuschuss)

                                         - 58.000,00 EUR (nicht weiter verrechenbarer Anteil)

                                         = 662.000,00 EUR (Zwischensumme)

 

                                         - 201.000,00 EUR (Anteil Schausteller – ca. 30%))

                                         = 461.000,00 EUR (Anteil Wirte – ca. 70%)

 

Um das Auseinanderdriften der Kostenverteilung zwischen Schaustellern und Wirten nicht zu verstärken, sind die Platzgelder für die Schausteller anzupassen.

 

4.    Alternative A

a)    Komponente Schausteller

Nachdem bei den Schaustellern seit dem Platzgeldbeschluss 2017 keine Anpassung mehr erfolgte, erscheint für Fahrgeschäftsbetreiber eine Erhöhung von 15%, bei Imbissständen von 40%, bei Ausschankständen (Alkohol, Spirituosen) von 45% sowie bei Süßwarenbetrieben und anderen Verkaufsbetrieben von 30% zumutbar.

Diese Erhöhung scheint angesichts der zu erzielenden Umsätze im Bereich Speisen und alkoholische Getränke, welche kalkulatorisch als „kellernah“ anzusehen sind, gerechtfertigt. Die Erhöhung bei den Fahrgeschäften orientiert sich am Verbraucherpreisindex, welcher seit Laufzeitbeginn der letzten Platzgelderhöhung von Anfang 2018 bis Anfang 2023 um mehr als 14% gestiegen ist und ggf. bis Ende 2023 noch weiter steigt.

Das Volumen dieser Anpassung der Platzgeldtabelle beträgt ca. 45.000,00 EUR.

Der Anteil der Schausteller erhöht sich somit von ca. 201.000,00 EUR auf ca. 246.000,00 EUR.

 

Als Entlastung für die Schausteller verbleibt es hinsichtlich der Fälligkeit der Platzgelder wie schon im Beschluss von 2017 dabei, dass 50% des Platzgeldes bis spätestens einen Monat vor Beginn und die übrigen 50% bis spätestens Mittwoch während der Erlanger Bergkirchweih zu entrichten sind.

 

Die Erhöhungen der nachstehenden Platzgelder sind kaufmännisch auf volle Euro ab- bzw. aufgerundet.

Konkrete Auswirkungen der Platzgelderhöhung können den folgenden Berechnungsbeispielen entnommen werden:

 

Geschäftsart

Kategorie/
Lage

Alter Betrag

Erhöhung

Neuer Betrag

Erhöhung in €

Kinderfahrgeschäft, Karussell 12 m

I

188,00 x 12 = 2.256 €

15 %

216,00 x 12 = 2.592,00 €

336,00 €

 

II

162,00 x 12 = 1.944,00 €

15 %

186,00 x 12 = 2.232,00 €

288,00 €

 

III

140,00 x 12 = 1.680,00 €

15 %

161,00 x 12 = 1.932,00 €

252,00 €

Fahrgeschäft 22 m

I

483,00 x 22 m = 10.626,00 €

15 %

555,00 x 22 m = 12.210,00€

1.584,00€

 

II

413,00 x 22 m = 9.086,00 €

15 %

475,00 x 22 m = 10.450,00 €

1.364,00 €

 

III

353,00 x 22 m = 7.766,00 €

15 %

406,00 x 22 m = 8.932,00 €

1.166,00 €


 


Süßwaren mit Eis 8 m

I

146,00 x 8 = 1.168,00€

30%

190,00 x 8 = 1.520,00 €

352,00 €

 

II

126,00 x 8 = 1.008,00 €

30%

164,00 x 8 = 1.312,00 €

304,00 €

 

III

109,00 x 8 = 872,00 €

30%

142,00 x 8 = 1.136,00 €

264,00 €

Geschicklichkeitsspiel 5 m

I

169,00 x 5 = 845,00 €

15 %

194,00 x 5 = 970,00 €

125,00 €

 

II

146,00 x 5 = 730,00 €

15 %

168,00 x 5 = 840,00 €

110,00 €

 

III

126,00 x 5 = 630,00 €

15 %

145,00 x 5 = 725,00 €

95,00 €

Imbiss 6 m

I

290,00 x 6 = 1.740,00 €

40%

406,00 x 6 = 2.436,00 €

791,00 €

 

II

230,00 x 6 = 1.380,00 €

40%

322,00 x 6 = 1.932,00 €

552,00 €

 

III

190,00 x 6 = 1.140,00 €

40%

266,00 x 6 = 1.596,00 €

456,00 €

Spirituosen/Bar 10 m

I

328,00 x 10 = 3.280,00 €

45%

476,00 x 10 = 4.760,00 €

1.480,00 €

 

II

259,00 x 10 = 2.590,00 €

45%

376,00 x 10 = 3.760,00 €

1.170,00 €

 

III

214,00 x 10 = 2.140,00 €

45%

310,00 x 10 = 3.100,00 €

960,00 €

 

Im Platzgeld der Schausteller sind u.a. folgende Kosten, teilweise anteilig, enthalten:

Kosten für den Stellplatz des Geschäfts, Wasseranschluss und -verbrauch, Bustransfer, Bauzäune, Notstromaggregate, Toiletten, Geländereinigung, Abfallentsorgung mit Wertstoffhof oder die Bewachungskosten.

Eine erneute Überprüfung der Höhe der Platzgelder für die Schausteller der Erlanger Bergkirchweih erfolgt in zwei Jahren.

 

b)    Komponente Wirte

Verbleibt der städtische Zuschuss unverändert bei 50.000,00 EUR und erhöht sich der Anteil der Schausteller um ca. 45.000,00 EUR (s.o.), verbleiben Kosten bei den Wirten iHv. ca. 416.000,00 EUR. Gründe für den starken Kostensprung liegen u.a. in der Verteuerung von Dienstleistungen oder in der Veränderung der Bewirtschaftungsflächen. Der Wegfall von kalkulierten Einnahmen bspw. eines Schächtner’s Festzelt oder eines Frankendorfs, welche wie Wirte behandelt wurden, verteilt sich nunmehr auf die übrigen Wirte.

Für das Teilnahmeentgelt bedeutet dies innerhalb eines Jahres einen Anstieg um 120% auf 20,51 EUR und für das Platzüberlassungsentgelt eine Steigerung um 102% auf 63,00 EUR.

 

Zu besseren Einordnung anbei eine Übersicht der Entwicklung des Teilnahme[1]- und Platzüberlassungsentgeltes[2] der vergangenen Jahre sowie für das Jahr 2024:

Jahr

Teilnahmeentgelt/m²

Platzüberlassungsentgelt/m²

2015

6,21 EUR

16,86 EUR

2016

6,83 EUR

23,36 EUR

2017

6,86 EUR

23,91 EUR

2018

7,20 EUR

24,50 EUR

2019

7,64 EUR

24,68 EUR

2020

8,06 EUR

25,34 EUR

2022

9,32 EUR

31,14 EUR

2023

9,32 EUR

31,14 EUR

2024

20,51 EUR

63,00 EUR


c)    Zusammenfassung Alternative A

Die Schausteller werden an den erhöhten Kosten für die Erlanger Bergkirchweih stärker beteiligt. Ihr Anteil steigt von ca. 201.000,00 EUR auf ca. 246.000,00 EUR. Eine Überprüfung der Platzgeldtabelle erfolgt in zwei Jahren

Des Weiteren verbleibt es beim Zuschuss i.H.v. 50.000,00 EUR.

Die verbleibenden Kosten i.H.v. ca. 416.000,00 EUR tragen die Wirte mit der Konsequenz, dass trotz nicht unerheblicher Beteiligung der Schausteller, das Teilnahmeentgelt um 120% auf 20,51 EUR und das Platzüberlassungsentgelt um 102% auf 63,00 EUR innerhalb eines Jahres steigt.

 

 

5.    Alternative B

a)    Komponente Schausteller

Erhöhung der Platzgelder auf ein Gesamtvolumen von ca. 246.000,00 EUR (s. 4a.)

 

b) Komponente Wirte

Anpassung des städtischen Zuschusses von aktuell 50.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR für die Dauer von zwei Jahren.

 

c)    Zusammenfassung Alternative B

Die Schausteller werden an den erhöhten Kosten für die Erlanger Bergkirchweih stärker beteiligt. Ihr Anteil steigt von ca. 201.000,00 EUR auf ca. 246.000,00 EUR. Eine Überprüfung der Platzgeldtabelle erfolgt in zwei Jahren.

Der städtische Zuschuss wird für die Dauer von zwei Jahren von 50.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR erhöht mit der Folge, dass das Teilnahmeentgelt um 81% auf 16,87 EUR und das Platzüberlassungsentgelt um 87% auf 58,28 EUR innerhalb eines Jahres steigt.

 

 

6.    Alternative C

a)    Komponente Schausteller

Erhöhung der Platzgelder auf ein Gesamtvolumen von ca. 246.000,00 EUR (s. 4a.)

 

b) Komponente Wirte

Anpassung des städtischen Zuschusses von aktuell 50.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR für die Dauer von zwei Jahren.

 

c)    Zusammenfassung Alternative C

Die Schausteller werden an den erhöhten Kosten für die Erlanger Bergkirchweih stärker beteiligt. Ihr Anteil steigt von ca. 201.000,00 EUR auf ca. 246.000,00 EUR. Eine Überprüfung der Platzgeldtabelle erfolgt in zwei Jahren.

Der städtische Zuschuss wird für die Dauer von zwei Jahren von 50.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR erhöht mit der Folge, dass das Teilnahmeentgelt um 42% auf 13,23 EUR und das Platzüberlassungsentgelt um 72% auf 53,56 EUR innerhalb eines Jahres steigt.

 

7.    Die Alternativen und ihre Auswirkungen auf einen Blick

 

 

Zuschuss

Teilnahmeentgelt/m²

Platzüberlassungsentgelt/m²

2022 / 2023

50.000,00 EUR

9,32 EUR

31,14 EUR

Alternative A

50.000,00 EUR

20,51 EUR

63,00 EUR

Alternative B

100.000,00 EUR

16,87 EUR

58,28 EUR

Alternative C

150.000,00 EUR

13,23 EUR

53,56 EUR

 


Zur besseren Einordnung der Tragweite der Teilnahme- und Platzüberlassungsentgelte abhängig von der Zuschusshöhe bezogen auf unterschiedliche (fiktive) Flächenbeanspruchungen durch die Wirte, s. Anlage 2.

 

 

8.    Fazit

Die Varianten sind ein Vorschlag. Sie sind eine Überlegung der Verwaltung angesichts stark angestiegener Kosten. Die Ursachen sind vielfältig, aber insgesamt ist generell festzustellen, dass Großveranstaltungen einem starken dynamischen Kostendruck ausgesetzt sind. Der Preisschock an den Energiemärkten infolge des Ukrainekriegs, gestiegene Erzeugerpreise, Personalkosten, die Anhebung des Mindestlohns – all das sind Faktoren, die in den vergangenen Jahren auch infolge der Pandemie auf einen ohnehin schon existierenden Fachkräftemangel u.a. in der Gastronomie- oder der Schaustellerbranche trafen.

Die Stadt Erlangen ist mit ihren Entgelten hierbei eine von vielen Kostenpositionen der Schausteller und Wirte (Personalkosten, Sicherheitsdienst, Lebensmittelkosten, Transportkosten uvm.) der Erlanger Bergkirchweih.

Diese ohnehin schon existierende Realität für Schausteller und Wirte trifft nun auf erhebliche Kostensteigerungen, denen sich die Stadt Erlangen als Ausrichter dieser Großveranstaltung ebenfalls ausgesetzt sieht.

 

Die Überlegungen sind davon geleitet, dass

Ø  jeder Beteiligter des Trios Schausteller-Wirte-Stadt einen Beitrag leistet

Ø  die Belastungsverteilung jedoch nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgt, sondern sich an der jeweiligen vermuteten Leistungsfähigkeit orientiert. Die Beurteilung dieser Leistungsfähigkeit ist selbstverständlich subjektiv.

 

Der Transparenz halber sei darauf hingewiesen, dass die Kalkulation und damit auch die Höhe

des Zuschusses an der Schwäche leidet, dass für die Stadt Erlangen kein Einblick besteht, wie belastbar Schausteller und Wirte in finanzieller Hinsicht tatsächlich sind. Es liegen schlicht keine Zahlen, Daten oder objektivierbare Fakten vor, die eine Einschätzung beim Umgang mit einem wie auch immer gearteten Zuschuss erleichtern würde.

Richtig ist andererseits, dass bspw. der Bierpreis bei der zuletzt stattgefundenen Erlanger Bergkirchweih 2023 gestiegen ist, als die Stadt die Entgelte nicht angehoben hat. Auch die Schausteller haben ihre Preise angehoben.

Es bleibt zu konstatieren, dass die Erlanger Bergkirchweih weit weg davon ist, sich selbst finanziell zu tragen.

 

Es gilt noch einmal zu betonen, dass die Stadt Erlangen in einem Bergkirchweihjahr stets in Vorleistung tritt und die Kosten erst zwei Bergkirchweihen später geltend macht.

Bei der Erlanger Bergkirchweih 2022 sind Gesamtkosten iHv. 770.000,00 EUR entstanden. Einnahmen von 396.000,00 EUR stehen einem Defizit von 374.000,00 EUR gegenüber, die im Liegenschaftsamt angefallen sind. 

Dieses bereits entstandene Defizit konnte im Rechnungsergebnis des Liegenschaftsamts nur deshalb aufgefangen werden, da Überschüsse in anderen Bereichen des Amtes erzielt wurden

 

 

Abschlussbemerkung:

Es sei abschließend darauf hingewiesen, dass das präsentierte Zahlenkonstrukt Änderungen unterliegen kann. Klassischer Fall bleibt derjenige der Flächenveränderung zum Vorjahr. Dies kann eine Flächenmehrung genauso wie eine (teilweise) Flächenverringerung (Schächtner’s Festzelt, Frankendorf) sein, wenn bspw. eine geringere Fläche als im Vorjahr in Anspruch genommen wird.


9.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

10.  Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

Das Plan-Budget 2024 geht davon aus, dass der städtische Zuschuss iHv. 50.000,00 EUR beträgt. Sollten die Varianten B oder C beschlossen werden, wäre das Budget zu Lasten des Haushalts entsprechend anzupassen. Auf die Folgen für die defizitären Finanzpläne ab 2025 ff. ist an der Stelle nochmals hingewiesen.

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden

 



[1] Das Teilnahmeentgelt/m² ist zu entrichten, egal ob städt. oder priv. Flächen in Anspruch genommen werden.

[2] Das Platzüberlassungsentgelt/m² bezieht sich allein auf die städtisch angemietete Fläche.


Anlagen:        Anlage 1 – Platzgeldtabelle Schausteller

                        Anlage 2 – Berechnungen der Alternativen und ihre Auswirkungen

                        Anlage 3 – Übersicht Kategorisierung Schaustellerbereiche