Zustimmung zur Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Der HFPA genehmigt die Zustimmung
der Vertretung der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung der Medical
Valley GmbH am 15.11.2023 zu folgendem Beschluss:
Die Gesellschafterversammlung beschließt, für die Wirtschaftsprüfung des Geschäftsjahres 2023 die Kanzlei Fischer & Partner, Fürth mit der vorgenannten Prüfung zu beauftragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Kanzlei Fischer & Partner, Fürth hat den Jahresabschluss der Medical Valley Center GmbH im Jahr 2022 erstmals geprüft. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde das Honorarangebot auf der Grundlage der Ausschreibung 2022 bestätigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Aufsichtsratsvorsitzende erteilt den Auftrag gemäß der Wahl der Gesellschafterversammlung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die von der städtischen Vertretung in der Gesellschafterversammlung abzugebenden Stimmen in nicht-laufenden Angelegenheiten bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Stadtrates der Genehmigung des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses.
Da Aufsichtsratssitzung und Gesellschafterversammlung des MVC üblicherweise am gleichen Tag unmittelbar hintereinander abgehalten werden und die beratende Funktion des Aufsichtsrates nicht durch Festlegungen vorab eingeschränkt werden soll, wird die Ermächtigung durch Stadtrat bzw. Ausschuss nachträglich eingeholt. Die Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung des MVC werden unter Gremienvorbehalt gefasst und bleiben schwebend unwirksam, bis alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.