Hier: Bedarfsbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt zugelassene und zertifizierte Fahrzeugsperren zu beschaffen um Veranstaltungen wie die Bergkirchweih, Weihnachtsmärkte o.ä. gegen Gefahren von zufälligen oder bewusstem Fahrzeugeinfahrten abzusichern.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zum Schutz von städtischen Veranstaltungen wie der Bergkirchweih oder dem Weihnachtsmarkt vor zufälligen oder absichtlichen Fahrzeugeinfahrten müssen in Abstimmung mit den Sicherheits- und Ordnungsbehörden an geeigneten Stellen zugelassene Fahrzeugsperren aufgestellt werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die o.g. Fahrzeugsperren werden seit einigen Jahren mit einem hohen Verwaltungsaufwand jeweils für die Dauer der entsprechenden Veranstaltung angemietet.
Die Anmietung der Fahrzeugsperren nur für die Bergkirchweih und den Weihnachtsmarkt beläuft sich auf rd. 35.000,- € /Jahr.
Eine Markanalyse hat ergeben, dass eine dauerhafte Beschaffung der benötigten Fahrzeugsperren bei einmalig rd. 140.000,- € liegen würde. Somit wäre selbst ohne die zu erwartende jährliche Steigerung der Preise für die Anmietung bereits nach wenigen Jahren, die dauerhafte Beschaffung der Fahrzeugsperren wirtschaftlich darstellbar.
Neben dem wirtschaftlichen Aspekt spielt aus Sicht der Verwaltung aber auch eine Flexibilisierung und Erweiterung der Handlungsoptionen im Bereich der Sicherheit von öffentlichen Veranstaltungen eine wichtige Rolle. Mit der Beschaffung wird die Verwaltung in die Lage versetzt bei Bedarf auch weitere Veranstaltungen abzusichern oder kurzfristig auf eine Veränderung der Gefahrenlage einzugehen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Die Verwaltung wird die Beschaffung in die Wege leiten. Sofern dies aus zeitlichen Gründen bis zur Bergkirchweih 2024 nicht möglich ist, müssen die Fahrzeugsperren während der Bergkirchweih 2024 nochmals angemietet werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
140.000,- € |
bei IPNr.: neu |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Investitionsdeckungskreis Amt 66
sind nicht vorhanden
Anlagen: