Den Ausführungen in
der Begründung wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen, wie in der
Begründung beschrieben, erneuert bzw. überarbeitet werden. Folgende Pläne
werden ausgehängt und beschlossen:
Werk- und Detailplan 01 Lageplan, Grundriss
Werk- und Detailplan 02 – Schnitt A-A
Werk- und Detailplan 03 – Schnitt B-B
Werk- und Detailplan 04 – Schnitt C-C
Werk- und Detailplan 05 – Wandabwicklungen
Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme auszuschreiben und mit der baulichen Umsetzung nach der Bergkirchweih 2024 zu beginnen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die vorgeschlagenen Umbauarbeiten am Bergkirchweihgelände wird die Verkehrssicherheit der baulichen Anlagen wiederhergestellt
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Gemäß der Ergänzung der Festsetzung für
Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen und Auflagen für die Erlanger
Bergkirchweih 2015 vom 29.04.2015 müssen u. a. die baulichen Anlagen und die
dem Verkehr dienenden Flächen verkehrssicher sein (Art. 14 BayBO). Dies
bedeutet, dass bei Absturzhöhen über 0,50 m geeignet ausgebildete Umwehrungen
(Geländer) anzubringen sind (Art. 36 BayBO). Diese müssen so ausgebildet sein,
dass Kleinkinder das Überklettern nicht erleichtert wird und eine Mindesthöhe
von 1,10 m besitzen. Dabei ist aufgrund der während der Bergkirchweih
auftretenden großen Menschenansammlungen für die Bemessung der Geländer eine
Horizontallast von 2,0 kN/M anzusetzen.
Zusätzlich müssen die Tische und Bänke mit
einem Mindestabstand zu den Geländern von 1,0 m aufgestellt werden. Hiervon
kann abgewichen werden, wenn kein Sichtbezug zur Musik besteht und ein Besteigen der Tische und Bänke vom Festwirt
unterbunden wird.
In dem nunmehr vorgesehenen Abschnitt
2024/25 wird der Bereich Steinbach Keller umgebaut. Der genaue Umgriff der
Maßnahme ist in den Plänen dargestellt.
Die Geländer sollen gemäß den in dem
Bescheid zur Festsetzung der Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen
angegebenen Vorgaben erneuert werden. Da an den vorhandenen Stützwänden aus
statischen Gründen die erforderlichen Füllstabgeländer nicht angebracht werden
können, müssen diese Stützwände erneuert bzw. durch den Einbau zusätzlicher
Stützwände ergänzt werden. Zusätzlich werden soweit erforderlich Treppen,
Wegeflächen, sowie die technische Ausstattung in der WC-Anlage erneuert.
Die vorhandene Dachkonstruktion ist schadhaft und kann während der baulichen Umsetzung nicht erhalten oder statisch nachweisbar neu aufgebaut werden. Als Ersatz wird eine neue sta-tisch nachgewiesene Stahlkonstruktion in gleicher Dimension hergestellt.
Die bestehende WC-Anlage (Männerpissoir)
wird an ihrem Standort erhalten. An den Abmessungen und der Gebäudekubatur
werden keine Veränderungen vorgenommen (Bestandsschutz), jedoch wird die
Infrastruktur im Gebäudeinneren saniert. Die maroden, teilweise über
benachbarte Grundstücke verlaufenden Entwässerungsleitungen werden erneuert, da
Wurzeleinschlüsse und Rohrbrüche in der Vergangenheit bereits zu Problemen bei
der Grundstücksentwässerung geführt haben. Die neuen Leitungen werden zukünftig
ausschließlich über das Steinbach Keller Grundstück Flurnummer 1305 (Stadt
Erlangen) und Flurnummer 1300 (privater Eigentümer /dinglich gesichert)
verlaufen und im weiteren Verlauf an den öffentlichen Kanal angeschlossen.
Im Wesentlichen werden
folgende Bereiche umgestaltet:
Sämtliche Stützmauern werden saniert und zur Aufnahme
der neuen Geländer mit erhöhten Geländerlasten von 2kN/m ertüchtigt oder
vollständig erneuert. Der
Geländesprung (im Bereich des Baumstandortes B18) wird mittels Sandsteinquader
überbrückt, welche mit einer Höhe von ca.49 cm ausgebildet werden. Durch eine
Absturzhöhe < 0,50 m kann hier auf die Anordnung von Geländern verzichtet
werden. Das historische Bestandsgeländer im Bereich des Sanierungspunktes Nr.
47 bleibt aus Gründen des Denkmalschutzes erhalten. Der Geländesprung zwischen
dem Bereich 42/43 zu Bereich 41 wird durch eine neue Stützwand mit einer Höhe
von ca.1,50m überbrückt.
Die Bäume B14, B15, B16, B17 und B18
können unter Beachtung der bisher praktizierten Vorsorgemaßnahmen erhalten
werden. Eine angepasste Sonderbauweise beim Einbau der Geländerfundamentierung
zur Schonung der Wurzelbereiche wird, analog zu bereits bisher angewendeten
Verfahren, vorgesehen.
Die auf dem Steinach Keller vorhandene
Stahlkonstruktion, welche während der Bergkirchweih temporär als Überdachung
genutzt wird, muss auf Grund des vorhandenen baulichen Zustandes in Verbindung
mit den baulichen Eingriffen durch die Stützwanderneuerung vollständig abgebaut
und erneuert werden. In Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde wird in
vergleichbarer Art und Größe wie das bestehende Dach eine filigrane,
demontierbare Stahlkonstruktion neu errichtet. Für den Neubau der baulichen
Anlage ist ein Baugenehmigungsantrag mit Nachweis der Standsicherheit durch den
Grundstückseigentümer zu erstellen. Es handelt sich dabei um eine separate
Baumaßnahme des privaten Eigentümers, die um Synergieeffekte zu nutzen in die
Bautätigkeiten der Gesamtmaßnahme eingebunden wird.
Allgemein:
Die Gestaltung der geplanten Geländer wurde
mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt und entspricht der
Ausgestaltung der bisherigen Bauabschnitte. Die Geländer werden wie bereits bei
den vorherigen Abschnitten aus Gründen der Nachhaltigkeit, der
Verkehrssicherheit und aus Gestaltungsgründen rückseitig an den neuen
Stützwänden angebracht. Sämtliche Stützwände werden mit einer Vorsatzschale aus
Sandstein verkleidet. Die max. 50 cm hohen Geländeversprünge werden mittels
Sandsteinquader hergestellt. Die vorhandenen Treppenanlagen und Wegebereiche
werden, soweit notwendig, erneuert und verkehrssicher ausgebaut.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die
Maßnahme soll im Winter 2023 /2024 öffentlich ausgeschrieben werden. Die
bauliche Umsetzung wird gewerkeweise durchgeführt. Dabei werden und müssen die
Abbruch- und Rohbauarbeiten bereits im unmittelbaren Anschluss an die Bergkirchweih
2024 erfolgen. Die Naturstein-, Schlosser- und Metallbauarbeiten werden
anschließend im Herbst 2024 -Frühjahr 2025 vor der Bergkirchweih 2025
durchgeführt.
Die
Gesamtkosten einschließlich Planungskosten belaufen sich gemäß der
Kostenberechnung (Stand 18.09.2023) auf ca. 999.644,73 € brutto.
Im Bereich des Steinbach Kellers sind zwei verschiedene
Grundstückseigentümer betroffen. Auf Grund der vorhandenen Situation lassen
sich die baulichen Eingriffe und die jeweiligen Zuständigkeiten nicht sinnvoll
abgrenzen und trennen. In Abstimmung zwischen beiden Grundstückseigentümern
wurde eine Vereinbarung zur gemeinsamen Abwicklung und Kostenteilung
entsprechend den anteiligen Grundstücksflächen geschlossen. Mit der
Flächengestaltung besteht Einverständnis. Die Stadt Erlangen wird die Maßnahme
durchführen und die anteiligen Kosten an den betroffenen Grundstückseigentümer
weiterverrechnen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
Netto 840.037,- € |
bei IPNr.: 573.500 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.500
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Amtlicher Lageplan
Steinbach Keller: Grundriss Bestuhlung
Steinbach-Keller: Schnitt A
Steinbach-Keller: Schnitt B
Steinbach-Keller: Schnitt C
Steinbach-Keller: Wandabwicklung