Betreff
Sicherheitskonzept Bergkirchweihgelände – Sanierung Steinbach Keller Prio 4
Vorlage
23/064/2023
Aktenzeichen
II/23
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen, wie in der Begründung beschrieben, erneuert bzw. überarbeitet werden. Folgende Pläne werden ausgehängt und beschlossen:

Werk- und Detailplan 01 Lageplan, Grundriss

Werk- und Detailplan 02 – Schnitt A-A

Werk- und Detailplan 03 – Schnitt B-B

Werk- und Detailplan 04 – Schnitt C-C

Werk- und Detailplan 05 – Wandabwicklungen

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme auszuschreiben und mit der baulichen Umsetzung nach der Bergkirchweih 2024 zu beginnen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die vorgeschlagenen Umbauarbeiten am Bergkirchweihgelände wird die Verkehrssicherheit der baulichen Anlagen wiederhergestellt

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß der Ergänzung der Festsetzung für Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen und Auflagen für die Erlanger Bergkirchweih 2015 vom 29.04.2015 müssen u. a. die baulichen Anlagen und die dem Verkehr dienenden Flächen verkehrssicher sein (Art. 14 BayBO). Dies bedeutet, dass bei Absturzhöhen über 0,50 m geeignet ausgebildete Umwehrungen (Geländer) anzubringen sind (Art. 36 BayBO). Diese müssen so ausgebildet sein, dass Kleinkinder das Überklettern nicht erleichtert wird und eine Mindesthöhe von 1,10 m besitzen. Dabei ist aufgrund der während der Bergkirchweih auftretenden großen Menschenansammlungen für die Bemessung der Geländer eine Horizontallast von 2,0 kN/M anzusetzen.

Zusätzlich müssen die Tische und Bänke mit einem Mindestabstand zu den Geländern von 1,0 m aufgestellt werden. Hiervon kann abgewichen werden, wenn kein Sichtbezug zur Musik besteht und ein Besteigen der Tische und Bänke vom Festwirt unterbunden wird.

 

In dem nunmehr vorgesehenen Abschnitt 2024/25 wird der Bereich Steinbach Keller umgebaut. Der genaue Umgriff der Maßnahme ist in den Plänen dargestellt.

 

Die Geländer sollen gemäß den in dem Bescheid zur Festsetzung der Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen angegebenen Vorgaben erneuert werden. Da an den vorhandenen Stützwänden aus statischen Gründen die erforderlichen Füllstabgeländer nicht angebracht werden können, müssen diese Stützwände erneuert bzw. durch den Einbau zusätzlicher Stützwände ergänzt werden. Zusätzlich werden soweit erforderlich Treppen, Wegeflächen, sowie die technische Ausstattung in der WC-Anlage erneuert.

 

Die vorhandene Dachkonstruktion ist schadhaft und kann während der baulichen Umsetzung nicht erhalten oder statisch nachweisbar neu aufgebaut werden. Als Ersatz wird eine neue sta-tisch nachgewiesene Stahlkonstruktion in gleicher Dimension hergestellt.

 

Die bestehende WC-Anlage (Männerpissoir) wird an ihrem Standort erhalten. An den Abmessungen und der Gebäudekubatur werden keine Veränderungen vorgenommen (Bestandsschutz), jedoch wird die Infrastruktur im Gebäudeinneren saniert. Die maroden, teilweise über benachbarte Grundstücke verlaufenden Entwässerungsleitungen werden erneuert, da Wurzeleinschlüsse und Rohrbrüche in der Vergangenheit bereits zu Problemen bei der Grundstücksentwässerung geführt haben. Die neuen Leitungen werden zukünftig ausschließlich über das Steinbach Keller Grundstück Flurnummer 1305 (Stadt Erlangen) und Flurnummer 1300 (privater Eigentümer /dinglich gesichert) verlaufen und im weiteren Verlauf an den öffentlichen Kanal angeschlossen.

 

Im Wesentlichen werden folgende Bereiche umgestaltet:

 

Sämtliche Stützmauern werden saniert und zur Aufnahme der neuen Geländer mit erhöhten Geländerlasten von 2kN/m ertüchtigt oder vollständig erneuert. Der Geländesprung (im Bereich des Baumstandortes B18) wird mittels Sandsteinquader überbrückt, welche mit einer Höhe von ca.49 cm ausgebildet werden. Durch eine Absturzhöhe < 0,50 m kann hier auf die Anordnung von Geländern verzichtet werden. Das historische Bestandsgeländer im Bereich des Sanierungspunktes Nr. 47 bleibt aus Gründen des Denkmalschutzes erhalten. Der Geländesprung zwischen dem Bereich 42/43 zu Bereich 41 wird durch eine neue Stützwand mit einer Höhe von ca.1,50m überbrückt.

 

Die Bäume B14, B15, B16, B17 und B18 können unter Beachtung der bisher praktizierten Vorsorgemaßnahmen erhalten werden. Eine angepasste Sonderbauweise beim Einbau der Geländerfundamentierung zur Schonung der Wurzelbereiche wird, analog zu bereits bisher angewendeten Verfahren, vorgesehen.

 

Die auf dem Steinach Keller vorhandene Stahlkonstruktion, welche während der Bergkirchweih temporär als Überdachung genutzt wird, muss auf Grund des vorhandenen baulichen Zustandes in Verbindung mit den baulichen Eingriffen durch die Stützwanderneuerung vollständig abgebaut und erneuert werden. In Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde wird in vergleichbarer Art und Größe wie das bestehende Dach eine filigrane, demontierbare Stahlkonstruktion neu errichtet. Für den Neubau der baulichen Anlage ist ein Baugenehmigungsantrag mit Nachweis der Standsicherheit durch den Grundstückseigentümer zu erstellen. Es handelt sich dabei um eine separate Baumaßnahme des privaten Eigentümers, die um Synergieeffekte zu nutzen in die Bautätigkeiten der Gesamtmaßnahme eingebunden wird.

 

Allgemein:

 

Die Gestaltung der geplanten Geländer wurde mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt und entspricht der Ausgestaltung der bisherigen Bauabschnitte. Die Geländer werden wie bereits bei den vorherigen Abschnitten aus Gründen der Nachhaltigkeit, der Verkehrssicherheit und aus Gestaltungsgründen rückseitig an den neuen Stützwänden angebracht. Sämtliche Stützwände werden mit einer Vorsatzschale aus Sandstein verkleidet. Die max. 50 cm hohen Geländeversprünge werden mittels Sandsteinquader hergestellt. Die vorhandenen Treppenanlagen und Wegebereiche werden, soweit notwendig, erneuert und verkehrssicher ausgebaut.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Maßnahme soll im Winter 2023 /2024 öffentlich ausgeschrieben werden. Die bauliche Umsetzung wird gewerkeweise durchgeführt. Dabei werden und müssen die Abbruch- und Rohbauarbeiten bereits im unmittelbaren Anschluss an die Bergkirchweih 2024 erfolgen. Die Naturstein-, Schlosser- und Metallbauarbeiten werden anschließend im Herbst 2024 -Frühjahr 2025 vor der Bergkirchweih 2025 durchgeführt.

      Die Gesamtkosten einschließlich Planungskosten belaufen sich gemäß der Kostenberechnung (Stand 18.09.2023) auf ca. 999.644,73 € brutto.

Im Bereich des Steinbach Kellers sind zwei verschiedene Grundstückseigentümer betroffen. Auf Grund der vorhandenen Situation lassen sich die baulichen Eingriffe und die jeweiligen Zuständigkeiten nicht sinnvoll abgrenzen und trennen. In Abstimmung zwischen beiden Grundstückseigentümern wurde eine Vereinbarung zur gemeinsamen Abwicklung und Kostenteilung entsprechend den anteiligen Grundstücksflächen geschlossen. Mit der Flächengestaltung besteht Einverständnis. Die Stadt Erlangen wird die Maßnahme durchführen und die anteiligen Kosten an den betroffenen Grundstückseigentümer weiterverrechnen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Netto 840.037,- €

bei IPNr.: 573.500

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.500

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        Amtlicher Lageplan

                        Steinbach Keller: Grundriss Bestuhlung

                        Steinbach-Keller: Schnitt A

                        Steinbach-Keller: Schnitt B

                        Steinbach-Keller: Schnitt C

                        Steinbach-Keller: Wandabwicklung