Betreff
Mittelnachbewilligung für das Budget des Sozialamts (Amt 50)
Vorlage
50/107/2023
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen um

Sachmittelbudget

 

Kostenstelle 502090 Allgem KST Abtl. 502

Produkt  31319050
Kosten dezentraler Unterbringung (Asylbewerber)

 

6.000.000 € für

Sachkonto 523111

Miete für Immobilien

Die Deckung erfolgt durch Einsparung/Mehreinnahme

Allgemeiner Haushalt

Kostenstelle 202090

Allgemeine KSt Abt. Gemeindesteuern

in Höhe von

6.000.000 € bei

 

Produkt 61110010

Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen

Sachkonto 401301

Gewerbesteuer

 

 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung (Produkte 31319950)

0

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

--

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

--

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

 

0

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

0

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)     

6.000.000

 

Die Mittel werden benötigt     auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2023

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung       - 4.254.580,85 €

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                                

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bereits im Controlling-Zwischenbericht vom 31.07.2023 wurde darauf hingewiesen, dass es aufgrund des Betriebes einer Erstaufnahmestelle und vermehrten Zuweisungen zu erheblichen Mehraufwendungen bei dem Produkt 3131 (Hilfen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge) kommen wird.

Alle Kosten im Bereich Asyl (3131) werden dem Freistaat durch die Quartalsabrechnungen zur Erstattung in Rechnung gestellt. Hier kommt es zu einer 100 % Erstattung.Die Erstattungen werden aber nicht mehr im Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Die Abrechnung vom II. Quartal 2022 wurde in diesem Haushaltsjahr noch erstattet; mit weiteren Erstattungen ist für das Haushaltsjahr 2022/2023 laut Aussagen der Regierung von Mittelfranken nicht mehr zu rechnen, da dort über keine entsprechenden personellen Ressourcen verfügt wird.

Zusätzlich zu den Erstattungsausfällen ist der Verlustvortrag aus der Budgetabrechnung 2022 in Höhe von 3.637.419,21 € noch im Jahr 2023 einzubuchen; dies erhöht den Betrag zur überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln bzw. zur Durchführung des Leistungsangebotes noch zusätzlich.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Budget des Amtes 50 ist bereits am 03.11.2023 mit 617.161,64 € überzogen. Es werden noch für zwei Monate Budgetleistungen im Bereich des Produktes 3131 erbracht; somit kommen noch weitere Ausgaben hinzu, die im HHJahr 2023 nicht mehr ersetzt werden.

Unter Berücksichtigung der noch zu tätigenden Aufwendungen ist von einem Mittelbedarf zum Ausgleich des Budgets des Sozialamtes in Höhe von 2.360.000,00 € auszugehen. Aufgrund der Dynamik in den verschiedenen Leistungsbereichen ist eine genaue Berechnung leider nicht möglich bzw. nicht planbar.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Sozialamt sieht aufgrund der überwiegend gesetzlichen Leistungen keine Einsparmöglichkeiten an anderer Stelle im Budget.

Die Deckung des Fehlbetrags im Budget des Sozialamts erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

 

 

5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 


Anlagen: