Die Verwaltung beantragt
nachfolgende über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen um
Sachmittelbudget |
Produkt 31319050
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6.000.000 € für |
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Sachkonto
523111 Miete für Immobilien |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung/Mehreinnahme
Allgemeiner
Haushalt |
Kostenstelle
202090 Allgemeine
KSt Abt. Gemeindesteuern |
in Höhe von |
6.000.000 € bei |
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Produkt
61110010 Steuern, allgemeine
Zuweisungen, Umlagen |
Sachkonto
401301 Gewerbesteuer |
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1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung (Produkte 31319950) |
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Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
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Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
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Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
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Summe der bereits vorhandenen Mittel |
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Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2023
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung - 4.254.580,85 €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bereits im
Controlling-Zwischenbericht vom 31.07.2023 wurde darauf hingewiesen, dass es
aufgrund des Betriebes einer Erstaufnahmestelle und vermehrten Zuweisungen zu
erheblichen Mehraufwendungen bei dem Produkt 3131 (Hilfen für Asylbewerber und
Bürgerkriegsflüchtlinge) kommen wird.
Alle Kosten im Bereich Asyl (3131) werden dem Freistaat durch die Quartalsabrechnungen zur Erstattung in Rechnung gestellt. Hier kommt es zu einer 100 % Erstattung.Die Erstattungen werden aber nicht mehr im Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Die Abrechnung vom II. Quartal 2022 wurde in diesem Haushaltsjahr noch erstattet; mit weiteren Erstattungen ist für das Haushaltsjahr 2022/2023 laut Aussagen der Regierung von Mittelfranken nicht mehr zu rechnen, da dort über keine entsprechenden personellen Ressourcen verfügt wird.
Zusätzlich zu den Erstattungsausfällen ist der Verlustvortrag aus der Budgetabrechnung 2022 in Höhe von 3.637.419,21 € noch im Jahr 2023 einzubuchen; dies erhöht den Betrag zur überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln bzw. zur Durchführung des Leistungsangebotes noch zusätzlich.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Budget des Amtes 50 ist bereits am
03.11.2023 mit 617.161,64 € überzogen. Es werden noch für zwei Monate
Budgetleistungen im Bereich des Produktes 3131 erbracht; somit kommen noch
weitere Ausgaben hinzu, die im HHJahr 2023 nicht mehr ersetzt werden.
Unter Berücksichtigung der noch zu
tätigenden Aufwendungen ist von einem Mittelbedarf zum Ausgleich des Budgets
des Sozialamtes in Höhe von 2.360.000,00 € auszugehen. Aufgrund der Dynamik in den verschiedenen
Leistungsbereichen ist eine genaue Berechnung leider nicht möglich bzw. nicht
planbar.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Das Sozialamt sieht aufgrund der
überwiegend gesetzlichen Leistungen keine Einsparmöglichkeiten an anderer
Stelle im Budget.
Die Deckung des Fehlbetrags im Budget des Sozialamts erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: