Betreff
Städtischer Zuschuss zur Integration von Langzeitarbeitslosen an den EJC:
Änderung der Buchungsmethodik
Vorlage
BTM/077/2023
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen um

Vorabdotierungsnr.

20.331A
Zuschuss GGFA (ab 2023 EJC) für Integration Langzeitarbeitslose

 

 

 

Kostenstelle 208290

Beteiligungsmanagemen

 

 

 

Produkt 33110010

Sonstige Förderung der Wohlfahrtspflege

54.500 € für

Sachkonto 531501
Zuschüsse an verbundene Unternehmen (lfd. Zwecke)

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme

 

Kostenstelle 920521

Fahrrad-Station, Westl. Stadtmauerstr. 3A

in Höhe von

54.500 € bei

 

Produkt 11130010

Finanzmanagement

 

Sachkonto 448501

Kostenerstattungen u. -umlagen v. verb. Untern.

 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

 

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

120.000

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

---

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

5.017

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

---

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

125.017

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

179.517

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2023

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung            

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Seit 2017 stellt die Stadt der GGFA AöR (bis 2022) bzw. dem Eigenbetrieb EJC (ab 2023) jährlich Zuschussmittel in Höhe von 120.000 € für die Ko-Finanzierung eines Beschäftigungsprojektes für Langzeitarbeitslose zur Verfügung (sog. „Ratschlag-Mittel“, siehe auch Stadtratsbeschluss BTM/030/2018 vom 14.11.2018). Aufgrund des beschlossenen Haushaltsübertragungsvermerks erhöhte sich der Planansatz in 2023 um im Jahr 2022 nicht verausgabte Mittel in Höhe von 5.017 €.

Vom Gebäudemanagement wurden in der Vergangenheit weitere Projektkosten übernommen. Diese Projektkosten sollen ab 01.01.2023 dem EJC in Rechnung gestellt werden, um die Leistungsbeziehungen zwischen Stadt und EJC transparent abzubilden.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um die Rechnung des Gebäudemanagements bezahlen zu können, benötigt der EJC wiederum zusätzliche Zuschussmittel von der Stadt. Diese Zuschussmittel sollen aufgrund des sachlichen Zusammenhangs zusammen mit den sog. Ratschlag-Mitteln vom Beteiligungsmanagement ausgezahlt werden. Im Haushaltsplanentwurf 2024 sind die erforderlichen Mittel beim Beteiligungsmanagement eingeplant. Für 2023 ist eine Mittelbereitstellung für den zusätzlichen Mittelbedarf erforderlich.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Mehreinnahmen beim Gebäudemanagement stehen als Deckung zur Verfügung.