Änderung der Buchungsmethodik
Die Verwaltung beantragt
nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen um
Vorabdotierungsnr. 20.331A |
Kostenstelle 208290 Beteiligungsmanagemen |
Produkt 33110010 Sonstige Förderung der
Wohlfahrtspflege |
54.500 € für |
Sachkonto 531501 |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
|
Kostenstelle 920521 Fahrrad-Station, Westl. Stadtmauerstr.
3A |
in Höhe
von |
54.500 € bei |
Produkt 11130010 Finanzmanagement |
Sachkonto 448501 Kostenerstattungen u.
-umlagen v. verb. Untern. |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im
Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
120.000 € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
--- € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
5.017 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
--- € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen Mittel |
125.017 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
179.517 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2023
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Seit 2017
stellt die Stadt der GGFA AöR (bis 2022) bzw. dem Eigenbetrieb EJC (ab 2023)
jährlich Zuschussmittel in Höhe von 120.000 € für die Ko-Finanzierung eines
Beschäftigungsprojektes für Langzeitarbeitslose zur Verfügung (sog.
„Ratschlag-Mittel“, siehe auch Stadtratsbeschluss BTM/030/2018 vom 14.11.2018).
Aufgrund des beschlossenen Haushaltsübertragungsvermerks erhöhte sich der
Planansatz in 2023 um im Jahr 2022 nicht verausgabte Mittel in Höhe von 5.017
€.
Vom Gebäudemanagement wurden in der Vergangenheit weitere Projektkosten übernommen. Diese Projektkosten sollen ab 01.01.2023 dem EJC in Rechnung gestellt werden, um die Leistungsbeziehungen zwischen Stadt und EJC transparent abzubilden.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Um die Rechnung des
Gebäudemanagements bezahlen zu können, benötigt der EJC wiederum zusätzliche
Zuschussmittel von der Stadt. Diese Zuschussmittel sollen aufgrund des
sachlichen Zusammenhangs zusammen mit den sog. Ratschlag-Mitteln vom Beteiligungsmanagement
ausgezahlt werden. Im Haushaltsplanentwurf 2024 sind die erforderlichen Mittel
beim Beteiligungsmanagement eingeplant. Für 2023 ist eine Mittelbereitstellung
für den zusätzlichen Mittelbedarf erforderlich.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Mehreinnahmen beim
Gebäudemanagement stehen als Deckung zur Verfügung.