Dem Antrag zur Aufstockung des Förderprogramms „Zuschuss für Umweltbildung/BNE“ durch Umwidmung von Restmitteln in Höhe von 10.687,40 Euro, wird zugestimmt.
Durch Beschluss des zuständigen Fachausschusses (UVPA; 07.12.21; Vorlagennummer: 31/121/2021) wurde dem Energiewendeverein ER(H)langen für diverse Maßnahmen ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 26.800 Euro gewährt.
Der Energiewendeverein ER(H)langen hat im laufenden Haushaltsjahr 2023 die finanziellen Mittel nicht in voller Höhe benötigt und Amt 31 Restmittel in Höhe von 10.687,40 Euro zurückerstattet.
Die Restmittel in Höhe von 10.687,40 Euro sollen dem Förderprogramm „Zuschuss für Umweltbildung/BNE“ zur Verfügung gestellt werden, um weitere Aktivitäten und Unterstützungsmaßnahmen in diesem Bereich zu ermöglichen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
0 € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
0 € |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
0 € |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
0 € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
0 € |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: -