Betreff
Antrag Nr. 200/2023 - Tischauflage
Information zur Niederschlagswassergebühr
Vorlage
EBE-V/012/2023
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag Nr. 200/2023 vom 17.10.2023 ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


Der EBE informiert bereits jetzt über die Erlanger Webseite und in zahlreichen persönlichen Gesprächen über die Möglichkeit, Niederschlagswassergebühren durch Entsiegelung zu sparen.
Dies zeigt sich auch an den vielen „Anträgen auf Einzelfallveranlagung“, bei denen die per
Gebietsabflussbeiwert (GAB) ermittelte Gebührenfläche der tatsächlich versiegelten und
angeschlossenen Grundstücksfläche gegenübergestellt wird.

Die jährlichen Abwassergebührenbescheide betreffen jedoch nicht die Niederschlagswassergebühr, sondern die Schmutzwassergebühr, welche durch Entsiegelung und örtliche Versickerung von Niederschlagswasser nicht beeinflusst wird. Ein hierbei mitgeschickter Flyer zum Thema
Entsiegelung wäre wohl eine „Themaverfehlung“ und würde viele Empfänger mehr verwirren
als aufklären.

Die Bescheide zur Niederschlagswassergebühr werden dagegen nur bei Änderung der Gebührenabrechnung verschickt (z.B. bei Eigentümerwechsel, Änderung der Gebührenfläche oder Änderung des Gebührensatzes) und gelten dann als Dauerbescheid bis auf weiteres fort.

EBE geht davon aus, dass ab Anfang 2025 ein neuer Gebührensatz für Niederschlagswasser
gelten wird. Beim Versand der neuen Niederschlagswasser-Gebührenbescheide im Januar 2025 würde es sich anbieten, einen solchen Flyer zum Thema „Entsiegelung von Privatflächen“ beizu-legen. Der Entwässerungsbetrieb wird rechtzeitig prüfen, in welcher Form die Bürgerinnen und Bürger am besten über das Thema Gebühreneinsparung und Entsiegelung informiert werden
können.

 


Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 200/2023