Information zur Niederschlagswassergebühr
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Der Antrag Nr. 200/2023 vom 17.10.2023 ist hiermit abschließend bearbeitet.
Der EBE informiert bereits jetzt über die Erlanger Webseite
und in zahlreichen persönlichen Gesprächen über die Möglichkeit,
Niederschlagswassergebühren durch Entsiegelung zu sparen.
Dies zeigt sich auch an den vielen „Anträgen auf Einzelfallveranlagung“, bei
denen die per
Gebietsabflussbeiwert (GAB) ermittelte Gebührenfläche der tatsächlich
versiegelten und
angeschlossenen Grundstücksfläche gegenübergestellt wird.
Die jährlichen Abwassergebührenbescheide betreffen
jedoch nicht die Niederschlagswassergebühr, sondern die Schmutzwassergebühr,
welche durch Entsiegelung und örtliche Versickerung von Niederschlagswasser
nicht beeinflusst wird. Ein hierbei mitgeschickter Flyer zum Thema
Entsiegelung wäre wohl eine „Themaverfehlung“ und würde viele Empfänger mehr
verwirren
als aufklären.
Die Bescheide zur Niederschlagswassergebühr werden dagegen nur bei Änderung der Gebührenabrechnung verschickt (z.B. bei Eigentümerwechsel, Änderung der Gebührenfläche oder Änderung des Gebührensatzes) und gelten dann als Dauerbescheid bis auf weiteres fort.
EBE geht davon aus, dass ab Anfang 2025 ein neuer
Gebührensatz für Niederschlagswasser
gelten wird. Beim Versand der neuen Niederschlagswasser-Gebührenbescheide im
Januar 2025 würde es sich anbieten, einen solchen Flyer zum Thema „Entsiegelung
von Privatflächen“ beizu-legen. Der Entwässerungsbetrieb wird rechtzeitig
prüfen, in welcher Form die Bürgerinnen und Bürger am besten über das Thema
Gebühreneinsparung und Entsiegelung informiert werden
können.
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 200/2023