1. Die partizipativ erarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Erlangen wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Maßnahmen umzusetzen.
2. Die konkreten Maßnahmen sind ab dem
Jahr 2025 zu evaluieren und gemeinsam mit der Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr
2027 fortzuschreiben.
3. Der Nachhaltigkeitsbeirat dient als
Kontroll- und Lenkungsgremium für die Nachhaltigkeitsstrategie.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Jahr 2021 wurde die Stadtverwaltung beauftragt eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln.
Die nun vorliegende Nachhaltigkeitsstrategie ist
in weiten Teilen das Ergebnis eines umfangreichen Beteiligungs- und
Erarbeitungsprozesses mit Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik,
Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft.
Zuerst unterstützten die von der Servicestelle
der Kommunen für die Eine Welt (SKEW) beauftragten externen Dienstleister im
Rahmen des Projektes „Global Nachhaltige Kommune“. Erlangen hatte sich hier
erfolgreich um eine Teilnahme beworben (vgl. BV 31/060/2021). Nach
Abschluss des Projektabschnitts unter externer Beteiligung mussten die in der
Steuerungsgruppe erarbeiteten Vorschlage innerhalb der Verwaltung zugeordnet
und bewertet werden. Ein wichtiger Faktor war hierbei die Umsetzbarkeit durch
die Stadtverwaltung. Alle Referate wurden deshalb nun in den Prozess
einbezogen, da es sich um sehr viele Querschnittsthemen aus nahezu allen
Bereichen der Stadtverwaltung handelt. Ideen, die über den direkten
Einflussbereich der Stadt hinausgingen, wurden für eventuelle zukünftige Maßnahmenplanungen
gespeichert, doch erst einmal nicht in die Nachhaltigkeitsstrategie überführt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Folgende Handlungsfelder wurden für die Nachhaltigkeitsstrategie ausgewählt:
• Wohnen & Nachhaltige Quartiere
• Gute Arbeit & Nachhaltiges Wirtschaften
• Soziale Gerechtigkeit & zukunftsfähige Gesellschaft
• Ressourcenschutz & Klimafolgenanpassung
• Nachhaltiger Konsum & gesundes Leben
• Globale Verantwortung & Eine Welt
Die Nachhaltigkeitsstrategie besteht aus einer übergeordneten Präambel sowie
aus Leitlinien, einem Zielsystem mit thematischen Zielen und konkreten Ansätzen zur Umsetzung
dieser Ziele im Handlungsbereich der Stadtverwaltung.
Zur Messbarkeit des Umsetzungsstandes der Nachhaltigkeitsstrategie wurden zudem konkrete
Maßnahmen je priorisiertem Handlungsfeld mit konkretem Zeitraum zur Umsetzung formuliert.
Ein Monitoring und eine Fortschreibung der Maßnahmen sind somit möglich. Die Maßnahmen sind
weder statisch noch abschließend, da die Stadtverwaltung „im laufenden Betrieb“ immer wieder an
den Zielen dieser Nachhaltigkeitsstrategie arbeitet und dabei auch neue Maßnahmen in den Blick
nimmt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Umsetzungsphase wird durch ein Monitoring begleitet, auf dessen Grundlage der Erfolg der
Strategie regelmäßig überprüft werden kann. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den im
Maßnahmenprogramm benannten federführenden Akteur*innen. Die Ergebnisse dieser
Überprüfung werden dem Nachhaltigkeitsbeirat jährlich in einer dafür vorgesehenen Sitzung bzw.
in einer Nachhaltigkeitskonferenz präsentiert und diskutiert. Der Nachhaltigkeitsbeirat dient damit
als Kontroll- und Lenkungsgremium.
Es ist angedacht, die Maßnahmen ab dem Jahr 2025 zu evaluieren und sowohl das
Maßnahmenprogramm als auch die übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2027
fortzuschreiben.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Nachhaltigkeitsstrategie