Betreff
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Erlangen
Vorlage
31/218/2023
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

1.    Die partizipativ erarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Erlangen wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Die konkreten Maßnahmen sind ab dem Jahr 2025 zu evaluieren und gemeinsam mit der Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2027 fortzuschreiben.

3.    Der Nachhaltigkeitsbeirat dient als Kontroll- und Lenkungsgremium für die Nachhaltigkeitsstrategie.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Jahr 2021 wurde die Stadtverwaltung beauftragt eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln.

Die nun vorliegende Nachhaltigkeitsstrategie ist in weiten Teilen das Ergebnis eines umfangreichen Beteiligungs- und Erarbeitungsprozesses mit Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft.

Zuerst unterstützten die von der Servicestelle der Kommunen für die Eine Welt (SKEW) beauftragten externen Dienstleister im Rahmen des Projektes „Global Nachhaltige Kommune“. Erlangen hatte sich hier erfolgreich um eine Teilnahme beworben (vgl. BV 31/060/2021). Nach Abschluss des Projektabschnitts unter externer Beteiligung mussten die in der Steuerungsgruppe erarbeiteten Vorschlage innerhalb der Verwaltung zugeordnet und bewertet werden. Ein wichtiger Faktor war hierbei die Umsetzbarkeit durch die Stadtverwaltung. Alle Referate wurden deshalb nun in den Prozess einbezogen, da es sich um sehr viele Querschnittsthemen aus nahezu allen Bereichen der Stadtverwaltung handelt. Ideen, die über den direkten Einflussbereich der Stadt hinausgingen, wurden für eventuelle zukünftige Maßnahmenplanungen gespeichert, doch erst einmal nicht in die Nachhaltigkeitsstrategie überführt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Folgende Handlungsfelder wurden für die Nachhaltigkeitsstrategie ausgewählt:

 

     Wohnen & Nachhaltige Quartiere

     Gute Arbeit & Nachhaltiges Wirtschaften

     Soziale Gerechtigkeit & zukunftsfähige Gesellschaft

     Ressourcenschutz & Klimafolgenanpassung

     Nachhaltiger Konsum & gesundes Leben

     Globale Verantwortung & Eine Welt

 

Die Nachhaltigkeitsstrategie besteht aus einer übergeordneten Präambel sowie

aus Leitlinien, einem Zielsystem mit thematischen Zielen und konkreten Ansätzen zur Umsetzung

dieser Ziele im Handlungsbereich der Stadtverwaltung.

Zur Messbarkeit des Umsetzungsstandes der Nachhaltigkeitsstrategie wurden zudem konkrete

Maßnahmen je priorisiertem Handlungsfeld mit konkretem Zeitraum zur Umsetzung formuliert.

Ein Monitoring und eine Fortschreibung der Maßnahmen sind somit möglich. Die Maßnahmen sind

weder statisch noch abschließend, da die Stadtverwaltung „im laufenden Betrieb“ immer wieder an

den Zielen dieser Nachhaltigkeitsstrategie arbeitet und dabei auch neue Maßnahmen in den Blick

nimmt.

 



3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Umsetzungsphase wird durch ein Monitoring begleitet, auf dessen Grundlage der Erfolg der

Strategie regelmäßig überprüft werden kann. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den im

Maßnahmenprogramm benannten federführenden Akteur*innen. Die Ergebnisse dieser

Überprüfung werden dem Nachhaltigkeitsbeirat jährlich in einer dafür vorgesehenen Sitzung bzw.

in einer Nachhaltigkeitskonferenz präsentiert und diskutiert. Der Nachhaltigkeitsbeirat dient damit

als Kontroll- und Lenkungsgremium.

Es ist angedacht, die Maßnahmen ab dem Jahr 2025 zu evaluieren und sowohl das

Maßnahmenprogramm als auch die übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2027

fortzuschreiben.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Nachhaltigkeitsstrategie