Der Bericht des Revisionsamtes vom 13.10.2023 über die ämterübergreifende Prüfung - Abrechnung der Kosten in Zusammenhang mit der COVID-Pandemie bei Bund und Land - (Nr. 11/2023) wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der
Prüfungsbericht verbindlich. Die Ämter 37 und 47 haben keine Stellungnahme
abgegeben und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im
Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind von den Ämtern 37 und 47 umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen der Ämter 37 und 47.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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