Der Bericht des Revisionsamtes vom 08.08.2023 über die Prüfung der Aspekte zu Betrieben gewerblicher Art (BgA) - (Nr. 06/2023) wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der
Prüfungsbericht verbindlich. Amt 20 hat keine Stellungnahme abgegeben und
damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht
Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die
im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind
von
Amt 20 umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes 20.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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