Der Erlanger Hitzeaktionsplan wird
in seiner aktuellen Form mit den darin enthaltenen Maßnahmen umgesetzt. Hierfür werden derzeit keinerlei Haushaltsmittel benötigt.
Derzeit arbeitet die zuständige ämterübergreifende Arbeitsgruppe an einer maßnahmenbasierten
Planung. Sollte dies einen Bedarf auslösen, wird darüber informiert.
Der Antrag der ÖDP 219/2023 gilt somit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Für die Stadt Erlangen wurde durch eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Amtes für Sport und Gesundheitsförderung ein Hitzeaktionsplan erarbeitet. Dieser wurde am 24.05.2023 im Erlanger Stadtrat verabschiedet. Darin festgehalten ist, welche Fachämter welche Maßnahmen zur Prävention von Gesundheitsrisiken durch Hitzeperioden verantworten. Darüber hinaus verweist der Hitzeaktionsplan auch auf das Klimaanpassungskonzept der Stadt Erlangen aus dem Jahr 2019, das u.a. langfristige Prozesse zur verhältnispräventiven Anpassung der Lebenswelt „Stadt“ an die Folgen des Klimawandels mit Bezug zu Hitze enthält.
Bei der Prävention von negativen gesundheitlichen Folgen durch Hitzeperioden besteht also eine ämterübergreifende Verantwortlichkeit. Ggf. entstehende Kosten für die Maßnahmenumsetzung finden folglich Eingang in die Haushaltsplanung der jeweiligen Fachämter.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Hitzeaktionsplan wird zwischen drei Maßnahmenformen unterschieden: Langfristige Maßnahmen, vorbereitende Maßnahmen vor dem Sommer und Ad-hoc-Maßnahmen (bei Hitzewarnstufe 1 des Deutschen Wetterdienstes). Die erarbeitende Arbeitsgruppe hat den Maßnahmenkatalog so angelegt, dass der Fokus auf die Integration von verhaltens- und verhältnispräventiven Elementen in die Abläufe der Fachämter liegt, z. B. durch Integration des Themas Hitzeanpassung in Planungsverfahren oder in Informationskanäle für Bürgerinnen und Bürger.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Für die Begleitung des
Hitzeaktionsplans tagt die Arbeitsgruppe Hitzeaktionsplan unter Koordination
des Amtes für Sport- und Gesundheitsförderung zweimal jährlich. Dabei soll die
jeweilige Sitzung im Herbst in Rückschau auf den Sommer der Evaluation und
bedarfsorientierten Anpassung der Maßnahmen dienen. Seit Inkrafttreten des Hitzeaktionsplans
kommt die Arbeitsgruppe erstmalig im November 2023 zusammen. Soll der
Maßnahmenkatalog erweitert werden, ist der Finanzierungs- und Personalbedarf
maßnahmenspezifisch zu ermitteln. Je nach Maßnahmenart ist zu prüfen, ob Dritt-
oder Haushaltsmittel zur Umsetzung beantragt werden können.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
ÖDP- 219_2023 Hitzeaktionsplan