Betreff
ÖDP-Antrag Nr. 219/2023 zum Haushalt 2024 – Optimierung und Umsetzung des Erlanger Hitzeaktionsplans
Vorlage
52/138/2023
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Der Erlanger Hitzeaktionsplan wird in seiner aktuellen Form mit den darin enthaltenen Maßnahmen umgesetzt. Hierfür werden derzeit keinerlei Haushaltsmittel benötigt. Derzeit arbeitet die zuständige ämterübergreifende Arbeitsgruppe an einer maßnahmenbasierten Planung. Sollte dies einen Bedarf auslösen, wird darüber informiert.

 

Der Antrag der ÖDP 219/2023 gilt somit als bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für die Stadt Erlangen wurde durch eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Amtes für Sport und Gesundheitsförderung ein Hitzeaktionsplan erarbeitet. Dieser wurde am 24.05.2023 im Erlanger Stadtrat verabschiedet. Darin festgehalten ist, welche Fachämter welche Maßnahmen zur Prävention von Gesundheitsrisiken durch Hitzeperioden verantworten. Darüber hinaus verweist der Hitzeaktionsplan auch auf das Klimaanpassungskonzept der Stadt Erlangen aus dem Jahr 2019, das u.a. langfristige Prozesse zur verhältnispräventiven Anpassung der Lebenswelt „Stadt“ an die Folgen des Klimawandels mit Bezug zu Hitze enthält.

 

Bei der Prävention von negativen gesundheitlichen Folgen durch Hitzeperioden besteht also eine ämterübergreifende Verantwortlichkeit. Ggf. entstehende Kosten für die Maßnahmenumsetzung finden folglich Eingang in die Haushaltsplanung der jeweiligen Fachämter.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Hitzeaktionsplan wird zwischen drei Maßnahmenformen unterschieden: Langfristige Maßnahmen, vorbereitende Maßnahmen vor dem Sommer und Ad-hoc-Maßnahmen (bei Hitzewarnstufe 1 des Deutschen Wetterdienstes). Die erarbeitende Arbeitsgruppe hat den Maßnahmenkatalog so angelegt, dass der Fokus auf die Integration von verhaltens- und verhältnispräventiven Elementen in die Abläufe der Fachämter liegt, z. B. durch Integration des Themas Hitzeanpassung in Planungsverfahren oder in Informationskanäle für Bürgerinnen und Bürger.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für die Begleitung des Hitzeaktionsplans tagt die Arbeitsgruppe Hitzeaktionsplan unter Koordination des Amtes für Sport- und Gesundheitsförderung zweimal jährlich. Dabei soll die jeweilige Sitzung im Herbst in Rückschau auf den Sommer der Evaluation und bedarfsorientierten Anpassung der Maßnahmen dienen. Seit Inkrafttreten des Hitzeaktionsplans kommt die Arbeitsgruppe erstmalig im November 2023 zusammen. Soll der Maßnahmenkatalog erweitert werden, ist der Finanzierungs- und Personalbedarf maßnahmenspezifisch zu ermitteln. Je nach Maßnahmenart ist zu prüfen, ob Dritt- oder Haushaltsmittel zur Umsetzung beantragt werden können.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

X                   nein

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

X                     werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

ÖDP- 219_2023 Hitzeaktionsplan