1. Zur Finanzierung von Aufwendungen der Grund- und
Förderschulen im Rahmen von Projekten
im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) werden aus
dem Budget des Amtes 40
ab 2024 jährlich 5.000 € bereitgestellt.
2. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 185/2023 ist damit erledigt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im bayerischen LehrplanPLUS ist
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) als Quer-
schnittsaufgabe vorgesehen und in
den meisten Fächern verankert. Die Schüler*innen
eignen sich Wissen über Umwelt-
und Entwicklungsprobleme sowie deren komplexe
Ursachen und Auswirkungen an und
setzen sich mit Normen und Werten auseinander,
um ihre Umwelt wie auch die
vernetzte Welt im Sinne des Globalen Lernens kreativ
mitgestalten zu können.
Auch an den Erlangen Schulen
werden im Bereich BNE verschiedenste Projekte
durchgeführt, an einigen wurde
auch der „Freiday“ installiert.
Die SPD-Fraktion beantragt zur
Finanzierung der mit derartigen Projekte an Grund- und
Mittelschulen verbundenen
zusätzlichen Kosten für Materialien (Broschüren, Bücher,
Anschauungsmaterial),
Kleininvestitionen (Anlegen eines Schulgarten, eines Ackers oder
Blühwiesen) die Einstellung
zusätzlicher Mittel in das Budget von Amt 40
in Höhe von 5.000 €
zur Entlastung der
Schulsubbudgets.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Schulverwaltungsamt befürwortet den Antrag der SPD-Fraktion. Mit den bereitgestellten Mitteln können die Subbudgets der Grund- und Förderschulen von zusätzlichen Kosten für Projekte im Rahmen der BNE entlastet werden.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Hinsichtlich der Umsetzung der Ausreichung an die Schulen wird sich Amt 40 mit dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen ins Benehmen setzen. Von dort werden bereits seit 2017 im Rahmen der Förderung von Bildungsarbeit Fördermittel für BNE-Projekte auch an Schulen bewilligt, die auch den hier beabsichtigten Förderzweck umfassen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
5.000 € |
bei Sachkonto: 527121 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag der SPD-Fraktion Nr. 185/2023 vom 17.10.2023