Betreff
Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag
Vorlage
30/078/2023
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag (Anlage) abzuschließen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zwischen der Stadt Erlangen und der Erlanger Stadtwerke AG (im Folgenden ESTW) besteht ein Konzessionsvertrag über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie, Gas, Wärme und Wasser. Der Konzessionsvertrag gestattet den ESTW die Nutzung städtischer Straßen und Wege sowie anderer Grundstücke zum Betrieb der notwendigen Versorgungsnetze. Die Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag (Anlage) soll die bestehenden Regelungen konkretisieren.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In § 6 des Konzessionsvertrags (im Folgenden KonzV) wird das Vorgehen der Vertragsparteien für die Fälle geregelt, in denen Maßnahmen der Stadt Änderungen oder Sicherungen der Versorgungsleitungen der ESTW erfordern. Regelungsinhalt sind eine Folgepflicht und eine Folgekostentragungspflicht. Nach § 6 Abs. 3 KonzV sind Stadt und ESTW verpflichtet, Kosten für Änderungen oder Sicherungen der Versorgungsleitungen Dritten aufzuerlegen, wenn dies möglich ist.

Ein Projekt von wesentlicher Bedeutung für die Stadt ist die Realisierung der Stadt-Umland-Bahn (im Folgenden StUB). Hierzu wurde mit den Städten Nürnberg und Herzogenaurach der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn (im Folgenden ZV) gegründet. Dem ZV kommt die Aufgabe zu, die StUB zu planen, zu bauen und zu betreiben. Die bauliche Realisierung der für die StUB erforderlichen Trassen wird die Verlegung von Versorgungsleitungen der ESTW erforderlich machen.

Seit Anfang 2021 fanden zwischen der Verwaltung und den ESTW unter Einbindung des ZVStUB umfangreiche Abstimmungen über die konkrete Anwendung des KonzV auf das Projekt StUB statt. Die bestehenden Formulierungen des KonzV lassen bezüglich der Regelungen zur Kostenträgerschaft und -verteilung im Zusammenhang mit dem Projekt StUB einen ungewollten Interpretationsspielraum zu, der mehrere Auslegungsvarianten ermöglicht und damit einem rechtssicheren Vertragsvollzug entgegensteht.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zur Schaffung von Rechtssicherheit für den weiteren Vollzug des KonzV haben die Beteiligten in Form einer Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag (Anlage) eine Konkretisierung der bestehenden konzessionsvertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Projekts StUB vorgenommen. Zu berücksichtigen waren hierbei auch förderrechtliche Aspekte hinsichtlich der für die Planung und baulichen Realisierung der StUB entstehenden Kosten. Um eine Förderschädlichkeit gänzlich auszuschließen, wurde die Zusatzvereinbarung der Regierung von Mittelfranken als Fördermittelgeber zur Prüfung vorgelegt. Gegen den Entwurf der Zusatzvereinbarung wurden keine Einwände erhoben.

 

Die Zusatzvereinbarung regelt im Wesentlichen Folgendes:

 

·         Tragung der für die Verlegung der Versorgungsleitungen entstehenden Planungskosten durch die ESTW

·         Tragung der für die Verlegung der Versorgungsleitungen entstehenden Baukosten durch den ZVStUB

·         Zahlung eines Vorteilsausgleichs durch die ESTW an den ZVStUB für durch die Baumaßnahmen eintretende Wertverbesserungen an den Versorgungsleitungen

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag (Stand 25.07.2023)